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Insulanerrat entscheidet

Zweitwohnsitz auf der Fraueninsel wird teurer: So viel kostet das Domizil im Chiemsee künftig

Die Fraueninsel, Postkartenidylle im Chiemsee – und so soll es auch bleiben. Das macht so manche moderne Errungenschaft schwierig.
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Einige Wohnsitze auf der Fraueninsel müssen aufgrund einer neuen Regelungen zur Zweitwohnsitzsteuer tiefer in die Tasche greifen.

Ab 2026 wird das Wohnen im Zweitwohnsitz auf der Fraueninsel spürbar kostspieliger. Der Gemeinderat hat eine grundlegende Änderung beschlossen. Das sind die Details.

Fraueninsel – Der Gemeinderat auf der Fraueninsel hat beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu ändern. Bislang galt ein Stufenmodell, doch dieses gilt zum Jahreswechsel 2026 nicht mehr. Ab dem kommenden Jahr ist die Jahresnettokaltmiete der Bemessungsschlüssel. Betroffen wären, zum Stand September 2025, 35 gemeldete Nebenwohnsitze. 172 Erstwohnsitze sind in der Gemeinde Chiemsee registriert.

„Veranlagt wird die Wohnung, nicht die Personen, die darin wohnen“, erklärte Thomas Wagner von der Verwaltungsgemeinschaft. Er hatte in den Clubraum des Wassersportvereins Frauenchiemsee eine Präsentation mitgebracht und stellte auch die Vergleichszahlen zu den umliegenden Gemeinden vor. Die Verwaltungsgemeinschaft besteht aus Breitbrunn, Gstadt und der Gemeinde Chiemsee, wobei für Gstadt und Breitbrunn schon der lineare Steuersatz von 20 Prozent gilt und die Gemeinde Chiemsee sich noch des Stufenmodells als Bemessungsgrundlage bedient und daher auf maximal 14 Prozent komme, so Wagner. In Gstadt sind 1.1.28 Erst- gemeldet und 275 Zweitwohnsitze, in Breitbrunn sind es 1.529 Erst- und 304 Zweitwohnsitze, laut der Präsentation von Wagner.

Bisher beliefen sich das Steueraufkommen der Gemeinde Chiemsee durch die Zweitwohnungssteuer auf rund 12.931 Euro. Tritt die neue Satzung in Kraft und die Jahresnettokaltmiete gilt als Bemessungsgrundlage (bei einem linearen Steuersatz von 20 Prozent) rechnet die Verwaltung laut ihrer Prognose mit einer Steuererhebung von rund 22.347 Euro.

Nicht alle sind mit der Entscheidung zufrieden

Michael Lanzinger erklärte hinsichtlich der angedachten und später dann beschlossenen Umstellung: „Super fühle ich mich nicht dabei“. Bei dieser Größenordnung befürchtete er, dass die betroffenen Bürger dann von „dummdreisten Politiker sprechen“. Auch Georg Klampfleutner sah das so und fasste seinen Unmut zusammen: „Immer ist es dann der Bürger, der seinen Geldbeutel öffnen muss.“

Im Juli 2025 wurde die Bestandserhebung durchgeführt. Nach der Genehmigung der neuen Satzung und deren Bekanntgabe (im September/Oktober 2025), werden noch im auslaufenden Jahr 2025 die Steuerpflichtigen informiert. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft, im Februar gehen die Steuerbescheide an die Steuerpflichtigen und diese ist im April 2026 fällig. Damit falle das Stufenmodell zur Erhebung weg und die Verwaltung melde die Änderung an die entsprechende Stelle im Bund.

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