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Behörde rückt von Forderungen nicht ab

Ist Natur schützenswerter als der Mensch? Wie es am Weißenbach in Frasdorf weitergeht

Das Unwetter vom 3. Juni hat das Biotop „Tauerner Graben“ enorm verändert. Trotzdem darf die Gemeinde das ursprüngliche Bachbett nicht wiederherstellen.
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Das Unwetter vom 3. Juni hat das Biotop „Tauerner Graben“ enorm verändert. Trotzdem darf die Gemeinde das ursprüngliche Bachbett nicht wiederherstellen.

Ist die Natur schützenswerter als der Mensch? Und darf Naturschutz den Hochwasserschutz ausbremsen? Fragen, die das Unwetter vom 3. Juni wieder an die Oberfläche spülte. Auch in Frasdorf. Es geht um die Räumung des Weißenbachs. Jetzt erklärt die Untere Naturschutzbehörde ihre Position.

Frasdorf – Noch immer sorgen Kiesbänke, Geschiebe und Wildholz im Weißenbach für Gefahr – am Oberlauf bei Graben und am Unterlauf bei Thal. Zwei Problemstellen, die die Gemeinde Frasdorf erst beseitigen darf, wenn sie einen „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ vorlegt. Doch ist strenge Gesetzestreue angesichts wiederkehrender Unwetter, Starkregen und Sturzfluten noch angemessen? Oder könnte man flexibler sein und Kompromisse finden, um Menschen besser zu schützen? Fragen, die polarisieren.

Seit dem Unwetter am 3. Juni hat die Gemeinde Frasdorf getan, was sie tun musste. Und durfte. Unterspülte Straßen ausgebessert. Uferbereiche befestigt. Eine Flutmulde gebaut. Kiesfänge geräumt. Jetzt müsste sie ans Bachbett des Weißenbachs, um große Kiesbänke, Geröll und Wildholz zu entfernen. Eine Maßnahme, die aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim dringend notwendig ist. Die aber nur mit schwerer Technik – einem 25-Tonnen-Bagger und dreiachsigem Lkw – möglich ist.

Wird Biotop durch Baggerarbeiten zerstört?

Bachlauf und Uferzonen des Weißenbachs sind Biotope. Wer dort etwas verändern muss, braucht eine Genehmigung. „Wir haben der Gemeinde erläutert, dass das Biotop durch die Baggermaßnahmen in großen Teilen zerstört wird“, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes auf OVB-Anfrage mit. Gemäß der Bayerischen Biotopkartierung sei der Bachlauf an der betreffenden Stelle „naturnah und weitgehend unverbaut – mit einem vielfältigen Bachbett, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen, Sandablagerungen und Steinen in verschiedenen Größen“. Entlang der Ufer erstrecke sich „ein Streifen mit bachtypischen Laubbäumen und Sträuchern. Derartige naturnahe Bachabschnitte bieten einer Vielzahl an Tieren und Pflanzen einen wertvollen Lebensraum und sind inzwischen selten geworden“.

Deshalb muss die Gemeinde umfangreiche Unterlagen erstellen, ehe sie die Gefahren beseitigen darf: „Mit den geforderten Unterlagen sollen die Hochwasserschutzmaßnahmen lagemäßig konkret dargestellt und beschrieben werden“, erklärt das Landratsamt: „Ein Fachplaner berät die Gemeinde üblicherweise dabei, wie die Beeinträchtigung des wertvollen Lebensraumes so weit wie möglich vermieden, und der Bachlauf wieder naturnah hergestellt werden kann.“ Der Maßnahmenplan sei für die Untere Naturschutzbehörde eine wichtige Grundlage, um „die Biotopzerstörung aus Gründen des Hochwasserschutzes erlauben zu können“.

„Missverständnis“ ist noch nicht geklärt

Doch braucht es dazu wirklich eine Litanei an Unterlagen? „Es war ein offenkundiges Missverständnis, welche und in welchem Umfang Unterlagen beizubringen sind. Dieses wurde bereits bilateral zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde geklärt“, versichert das Landratsamt. „Das stimmt so nicht“, sagt Frasdorfs Bürgermeister Daniel Mair auf OVB-Nachfrage. Die Untere Naturschutzbehörde sei keinen Millimeter von ihren Forderungen abgerückt. Und selbst das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro schätze die Menge an geforderten Unterlagen als „völlig unverhältnismäßig“ ein. Mair hält weiter an einer Kompromisslösung fest, die bei einem Vor-Ort-Termin in der kommenden Woche hoffentlich gefunden wird.

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