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Inntaler vor dem Schöffengericht in Rosenheim

Dieser „Freundschaftsdienst“ im Drogen-Milieu endete für 23-Jährigen jetzt mit einer Verurteilung

Das Urteil wurde am Rosenheimer Amtsgericht gesprochen.
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Ein 23-jähriger Mann aus dem Inntal musste sich vor dem Amtsgericht Rosenheim jetzt wegen eines Drogenvergehens verantworten.

Wegen eines „Freundschaftsdienstes“ gegenüber einem Kleindealer musste sich ein 23-jähriger Mann aus dem Inntal in Rosenheim vor Gericht verantworten. Für was der 23-Jährige jetzt verurteilt worden ist.

Inntal – Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Rosenheim musste sich jetzt ein 23-jähriger Mann aus einer Inntal-Gemeinde wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge verbotener Betäubungsmittel und der Beihilfe zum Handeltreiben gemäß dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Seit er 15 Jahre alt ist, rauche er hin und wieder einen Haschisch-Joint, wie der Mann vor Gericht angab. Daher sei er mit einem Kleindealer gut bekannt. Dieser Kleindealer allerdings war als Kunde eines Großdealers inzwischen polizeibekannt und mehrfach von Beamten der Drogenfahndung zu Hause kontrolliert worden.

Kleindealer will kein Risiko eingehen

Als der Kleindealer 130 Gramm Haschisch bei seinem Lieferanten abholen sollte, war ihm das scheinbar zu heiß. Vor allem wollte er nicht das Risiko eingehen, dass der „Stoff“ bei einer Durchsuchung bei ihm gefunden werden konnte. So meldete er sich bei seinem Freund und gelegentlichen Kunden. Der 23-Jährige erklärte sich zu diesem „Freundschaftsdienst“, die Drogen zu lagern, bereit, zumal ihm der andere versprach, er könne Etliches für den Eigengebrauch abzweigen.

Zwischenzeitig hatte eine Zeugin die Polizei aber nicht nur darauf hingewiesen, dass der Zwischenhändler trotz Durchsuchung weiter mit Haschisch Handel treibe, sondern auch darauf, dass die Drogen nun bei dem Angeklagten „gebunkert“ seien. Die Fahnder erwirkten daraufhin einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung des Inntalers und fanden dort dann nicht nur das Haschisch des Dealers, sondern auch 16 Gramm der Droge, die sozusagen als „Lagergebühr“ an den Angeklagten gegangen wären.

Angeklagter zeigt sich umfassend geständig

Bei seiner Aussage war der 23-Jährige nicht nur umfassend geständig, sondern erklärte auch, dass er selbst seitdem clean wäre. Dies vermochte er auch zu belegen, indem er die Laboruntersuchung einer Haarprobe vorlegte, die er im April 2023 auf eigene Veranlassung und Kosten hatte erstellen lassen. Der ermittelnde Beamte berichtete, dass der Angeklagte bereits bei der polizeilichen Einvernahme umfassende Auskünfte erteilt habe, die den Beamten bei den weiteren Ermittlungen sehr zu Hilfe kamen.

Die Staatsanwaltschaft erwähnte zwar lobend, dass er umfassend geständig gewesen sei und dass er Aufklärungshilfe geleistet habe, die hilfreich gewesen sei. Dennoch könne es sich nicht um einen minderschweren Fall handeln. Zumal der Angeklagte zwar nicht schwerwiegend und auch nicht einschlägig, aber dennoch mehrfach vorgeahndet sei. Sie beantragte eine Haftstrafe von 16 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Verteidigerin verweist auf „Aufklärungshilfe“ ihres Mandanten

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Michaela Künell-Paldner, unterstrich die Aufklärungshilfe durch ihren Mandanten, die durchaus hilfreich gewesen sei. Dazu sei das deutlich positive „Nach-Tatverhalten“ zu sehen. Die Abwendung von jeglichem Drogenmissbrauch und die Loslösung von allen Kontakten aus diesem Umfeld müsse sich im Urteil niederschlagen, das sie in das Ermessen des Gerichtes stellte.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat erkannte die Neuorientierung des Angeklagten an. Es verhängte letztlich eine Strafe von zehn Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu hat sich der Verurteilte einem Bewährungshelfer zu unterstellen und eine Geldauflage von 1000 Euro zu zahlen.

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