Dumpingzölle umgangen
Unternehmen aus Chiemgau hat China-Ware falsch deklariert – Bewährung und Geldstrafen
Chinesische Rohprodukte sind teilweise so billig, dass sie unter die Dumping-Zölle der Bundesrepublik fallen. Um weiter von den niedrigen Kosten profitieren zu können, hat ein Unternehmer aus dem Chiemgau zu illegalen Tricks gegriffen.
Rosenheim – Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch erschien ein Unternehmer (67) aus aus dem Landkreis Rosenheim, der seit 1992 im Chiemgau ein erfolgreiches Unternehmen für spezielle Werkstoffe im technischen Bereich betrieb. Ebenfalls angeklagt war seine Tochter (35) die inzwischen den Betrieb führt, zusammen mit ihrem Ehemann.
China-Importe über Indien umgeleitet
Das Unternehmen bezieht den Großteil seiner Produkte in Rohform aus China, wo die nahezu einzigen Produzenten dieser Waren zu finden sind. Im Jahre 2012 befand die deutsche Bundesregierung, dass chinesische Anbieter mit Dumpingpreisen den Wettbewerb verzerren und ordnete sogenannte „Dumping-Zölle“ an um den Wettbewerb einigermaßen fair zu gestalten.
Die Hersteller in China boten nun den Abnehmern in Deutschland an, die Lieferung über Indien zu organisieren und dies mit falschen Codenummern als Herstellerland zu deklarieren – und damit die „Dumping-Zölle“ zu unterlaufen. Weil so nicht nur die Gewinnmarge erhöht wurde, sondern sich auch die Wettbewerbssituation am Markt erheblich verbesserte, ging der Unternehmer auf diesen gewinnbringenden Trick ein. Das ging gut – zumindest bis der deutsche Zoll auf das Verfahren aufmerksam wurde.
Mit den Vorwürfen konfrontiert, deckten der Unternehmer und dessen inzwischen federführende Tochter das illegale Verfahren zur Gänze auf. Darüber hinaus erstatteten sie in vollem Umfang die hinterzogenen Zölle und Steuerschulden, welche sich aus dem unrechtmäßigen Import-Verfahren ergaben.
In einem Rechtsgespräch einigten sie alle Beteiligten auf eine Bestrafung, die sich im bewährungsfähigen Bereich befände, dazu belegt mit einer angemessenen Geldstrafe. In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft, dass es sich fraglos um reuige Täter handelt, die – neben einer vollständigen Wiedergutmachung – auch wirkungsvolle Aufklärungshilfe betrieben hätten. Die Tochter sei noch milder zu bestrafen, weil diese wohl in bereits bestehende Betrugsstrukturen hinein geraten sei, denen sie als Einsteigerin wohl nur schwerlich entgegentreten konnte. Für beide gelte jedoch, dass es sich um eine enorme Hinterziehungssumme gehandelt habe.
Sie beantragte für den Vater eine Haftstrafe von 23 Monaten zur Bewährung auszusetzen und eine Geldstrafe von 42 000 Euro. Für die Tochter wurde eine Haftstrafe von 21 Monaten, ebenfalls zur Bewährung, und eine Geldstrafe von knapp über 20 000 Euro beantragt.
Der Verteidiger des Vaters, Rechtsanwalt Jörg Bielefeld, betonte, dass sein Mandant sicher die falsche Entscheidung getroffen hatte, als sein Lieferant das illegale Schlupfloch angeboten hatte. Bielefeld verwies aber darauf, dass seine Mandantschaft nicht nur aktive Aufklärungshilfe geleistet habe, sondern auch die hinterzogenen Beträge zur Gänze beglichen habe. Zudem sei im Betrieb eine sogenannte Compliance-Abteilung installiert worden, die solche Fehler in Zukunft von vorne herein unterbinden würde. Die Verteidigung hielt eine Strafe von 18 Monaten zur Bewährung für angemessen, die Geldstrafe sei auch mit 33 600 Euro ausreichend bemessen.
Bewährung und Geldstrafen verhängt
Rechtsanwalt Alexander Schmid erklärte für die Tochter, dass man deren späten Einstieg in die Geschehnisse berücksichtigen müsse. Bereits Jahre vor der Aufdeckung sei auch durch ihre Einwirkung das illegale Handeln eingestellt worden. Mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe von knapp 11 500 Euro sei dem Recht Genüge getan.
Das Gericht befand, dass für beide Angeklagten eine Bewährungsstrafe angemessen sei. Der Vater habe 21 Monate, die Tochter 16 Monate Haft zu erwarten, sofern sie erneut straffällig würden. Die Geldstrafen wurden gegen den Vater mit 42 000 Euro und gegen die Tochter mit knapp 11 500 Euro deren Einkommen gemäß verhängt.