Angeklagter beruft sich auf Meinungsfreiheit
Erschießung eines Richters „in seinem Sinne“ – Rosenheimer (58) wegen Telegram-Post vor Gericht
Weil er auf seinem Telegram-Kanal die Anwendung von Gewalt gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als „in seinem Sinne“ bezeichnete, musste sich jetzt ein 58-Jähriger vor Gericht verantworten. Auffällig geworden war er bereits früher, als er Polizisten mit „SS-Leuten“ verglichen hatte.
Rosenheim – Die Bezeichnung „Journalist“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Jedermann darf sich Journalist nennen. So gibt auch der 58-jährige Angeklagte aus Rosenheim als Berufsbezeichnung „freier Journalist“ an, als Veröffentlichungsmedium diente ihm dabei ein eigener Kanal beim Messenger-Dienst Telegram.
Am 1. Dezember 2021 kommentierte er dort ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) damit, dass es sich beim BVG-Präsidenten um einen Parteisoldaten handle, dem nach dem amerikanischen Recht die Erschießung drohe. Was seiner Auffassung nach „rechtens“ und „in seinem Sinne“ sei.
Bereits am 30. April vergangenen Jahres hatte der Mann – weil Polizeibeamte während einer Demonstration gegen die Corona-Impfung zum Abstand halten und zur Benutzung von Atemmasken aufforderten – diese als „SS-Leute im Konzentrationslager“ bezeichnet, deren Absicht es sei, Menschen zu demütigen. Dagegen hatten sich die Beamten mit einer Anzeige wegen Beleidigung gewehrt. Der Angeklagte hatte diese Szene auf einer Online-Plattform hochgeladen, wo sie hunderte Male angeklickt worden war.
Nur „deren Verhalten kommentiert“
In der Sache war der 58-Jährige geständig, beharrte aber darauf, dass seine Äußerungen allesamt in Inhalt und Form von der freien Meinungsäußerung gedeckt seien. Dazu behauptete er, dass er bei den Äußerungen über die Polizeibeamten nicht diese als Personen angesprochen, sondern lediglich deren Verhalten kommentiert habe. Dies könne keine Beleidigung beinhalten.
Vor Gericht beschrieb er sich als „ein Ermittler zum Schutze der Menschen“. Als er dann vor Gericht aber eine Corona-Diskussion führen wollte, schritt die Vorsitzende Richterin ein. Zudem stellte der Angeklagte während der Verhandlung einen Beweisantrag: Es solle eine Erklärung des Pfizer-Geschäftsführers zu Gehör gebracht werden, der die Weltbevölkerung um 50 Prozent reduzieren wolle. Auch dieser Antrag wurde vom Staatsanwalt und der Richterin zurückgewiesen.
In seinem Schlussplädoyer erklärte der Staatsanwalt, dass es nicht rechtens sein könne, wenn sich der Angeklagte hinter dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu verstecken versuche. Die Vorwürfe seien als solche eingestanden worden und der Angeklagte sei bislang völlig straffrei geblieben. Also sei eine Geldstrafe von 115 Tagessätzen mit einem Gesamtvolumen von 3450 Euro angemessen.
Angeklagter will Geldstraße absitzen
Der Angeklagte erklärte den Vorwurf als „an den Haaren herbeigezogen“. Vor Gericht gab er an, eine etwaige Geldstrafe in jedem Fall im Gefängnis absitzen zu wollen. „Ich werde der erste Journalist sein der von der Justiz eingesperrt wird. Viel Spaß dabei!“, gab der Rosenheimer noch zum Besten. Historisch ist er offensichtlich auch nicht sehr bewandert.
Das Gericht verurteilte ihn letztlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro. „Derlei Schmähkritik“, so die Richterin, „ist keinesfalls durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Und dass Sie die Erschießung des BVG-Präsidenten billigen würden, ergibt sich zwingend aus dem veröffentlichten Text“.