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Regeln im Naturschutzgebiet

Angefallen, umgeworfen, verletzt: 69-Jährige zeigt ignoranten Hundehalter vom Hartsee an

Der Hartsee im Naturschutzgebiet der Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte (links). Ein Hinweisschild, dass Hunde nicht baden dürfen und an die Leine gehören. Ein Hund an der Leine.
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Der Hartsee im Naturschutzgebiet der Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte: Auf einem Rundweg dürfen Wanderer ihn zwar erleben, doch es gelten klare Regeln. Eine davon: Hunde gehören an die Leine.

Beim Spaziergang am Hartsee wurde eine 69-jährige Frau von einem Hund angefallen und verletzte sich. Warum sie den Besitzer anzeigte und worauf er gefasst sein muss.

Eggstätt – Ganz egal, ob klein oder groß: Im Naturschutzgebiet gehören Hunde an die Leine. Die Eggstätt-Hemhofer Seenplatte gilt als eine wertvolle Naturlandschaften. Trotzdem dürfen sich Mensch und Tier im Naturschutzgebiet bewegen. Dafür gibt es am Hartsee einen Rundwanderweg – mit einer Länge von 28 Kilometern und mit klaren Verhaltensregeln.

Wanderer müssen auf den Wegen bleiben. Das Baden ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. Auch Hunde dürfen ins Naturschutzgebiet. Allerdings gehören sie an die Leine. Vom 1. Mai bis 15. September ist es Hundehaltern zudem verboten, ihre vierbeinigen Freunde ins Wasser zu lassen. Damit sie das Naturschutzgebiet nicht verunreinigen, wurden Hundetoiletten aufgestellt.

Hundebesitzer ignoriert verletzte Frau

Eine 69-jährige Spaziergängerin hat sich am Donnerstag (29. August) an alle Regeln gehalten. Mit einer Freundin und ihrem Dackel – natürlich angeleint – war sie am Hartsee unterwegs. Plötzlich sprang sie ein großer, schwarzer Hund an und warf sie um. Der Halter des schwarzen Ungetüms hatte noch einen weiteren Vierbeiner dabei – ebenfalls nicht angeleint. Doch den Besitzer schien das nicht weiter zu stören. Auch dass die 69-Jährige gestürzt war und sich am Knie verletzt hatte, ließ ihn kalt. Als sie den Hundehalter darauf ansprach, verweigerte er die Herausgabe seiner Personalien und ging einfach weiter.

Fahrlässige Körperverletzung

Die Frau erstattete Anzeige bei der Polizei. Übertrieben sei das nicht, sagt ein Sprecher der Polizeiinspektion Prien, schließlich habe sich die Frau beim Sturz verletzt und unverschuldet einen Schaden erlitten. „Der Hundehalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt. Er ist dafür verantwortlich, dass sein Tier keinem anderen einen Schaden zufügt.“

Hinzu kommt: Die Hunde waren im Naturschutzgebiet nicht angeleint. Welche Regeln am Hartsee gelten, ist für alle Besucher – egal ob Einheimische oder Urlauber – gut erkennbar: Auf die Leinenpflicht wird mit Infotafeln auf dem Hartseerundweg und am Hartseeparkplatz hingewiesen. Auch Ignoranz schützt vor Strafe nicht: „Der Hundehalter muss mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und einem Verstoß nach dem Naturschutzgesetz rechnen“, sagt die Polizei.

Polizei sucht Zeugen

Doch noch ist er ein Unbekannter. Deshalb sucht die Polizei Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, die einen Mann mit zwei nicht angeleinten Hunden am Hartseeparkplatz gesehen, Informationen zu seinem Fahrzeug oder sogar dem Kennzeichen haben. Oder die dem Trio auf dem Rundweg begegneten und den Mann beschreiben können. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Prien unter 08051/90570 entgegen.

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