Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Das sind die Details

Zu reich für einen Baugrund? Edling regelt Einheimischen-Modell neu: So stehen die Chancen

In Edling gibt es nicht nur neuen Baugrund, wie in der Viehauser Straße, sondern auch eine neue Richtlinie für das Einheimischen-Modell.
+
In Edling gibt es nicht nur neuen Baugrund, wie in der Viehauser Straße, sondern auch eine neue Richtlinie für das Einheimischen-Modell.

In Edling gibt es nun eine neue Richtlinie für das Einheimischen-Modell. Wer wofür wie viele Punkte bekommt und warum die Gemeinde kein Baugrund frei verkaufen will.

Edling – Einkommensgrenzen, soziales Engagement und Hauptwohnsitz: Die Gemeinde Edling hat in der jüngsten Sitzung über den neuen Kriterienkatalog für das Einheimischen-Modell abgestimmt. Die alte Richtlinie dazu sei „sehr seicht“ gewesen, erklärte Geschäftsstellenleiter Christian Spötzl. In ihr ist geregelt, wer welche Chancen auf einen Baugrund in der Kommune hat – je mehr Punkte man erreicht, desto besser.

Die Kriterien unterteilen sich in drei Gruppen. Der erste Punkt umfasst die „Finanziellen Kriterien“. Hierbei wird das Einkommen und das Vermögen mit maximal 40 Punkten bewertet und spaltet sich in vier Stufen á fünf Punkten auf. Paare, die bis zu 60.500 Euro pro Jahr verdienen, werden mit 20 Punkten versehen. Wer zwischen 100.000 Euro und der Einkommenshöchstgrenze 121.000 Euro verdient, bekommt fünf Punkte, heißt es in der Richtlinie. Alle, die mehr als 121.000 Euro verdienen, können sich nicht auf einen Baugrund im Einheimischen-Modell bewerben, sondern müssen auf einen frei verkäuflichen ausweichen.

Vermögen wird bewertet

Auch das Vermögen wird in vier Stufen á fünf Punkten bewertet. Wer bis zu 30 Prozent des Grundstückswertes als Vermögen besitzt, erhält 20 Punkte. Wer bis zu 90 Prozent besitzt, bekommt 5 Punkte zugeschrieben, so der Kriterienkatalog. Insgesamt kann ein Bewerber maximal 40 Punkte bei den „Finanziellen Kriterien“ erhalten.

„Zum Vermögen zählt auch Eigentum außerhalb der Kommune“, erklärte Spötzl. Florian Prietz (UBG) ergänzte, dass die Gemeinde sich hierbei absichern könne, indem sie sich Kontoauszüge und Einkommensnachweise zeigen lassen. „Nachträglich kann die Kommune Schadensersatz verlangen“, so Prietz. Wir haben hier schon eine gewisse Handhabe“, bestätigte Spötzl.

Jakob Berger (CSU) schlug mit Blick auf die Einkommensgrenze vor, nicht alle gemeindlichen Baugründe über das Einheimischen-Modell zu vergeben. „Es gibt Edlinger, die zu viel für das Modell verdienen und dennoch hier bauen wollen“, sagte er. 50 Prozent der Fläche seien bereits frei verkäuflich, erklärte Bürgermeister Matthias Schnetzer (CSU). Prietz warf ein, dass die Gemeinde für frei verkäufliche Baugründe in ein Bieterverfahren gehen müsse und so derjenige den Baugrund bekomme, der am meisten biete. „Sonst können wir uns vorhalten lassen, dass hier etwas unter der Hand vergeben wird“, so Prietz. Schnetzer ergänzte, dass somit beim Bieterverfahren auch nicht-hiesige Leute einen Baugrund ersteigern können. So würden wieder Einheimische nicht unterstützt werden. Deswegen „werden wir die gemeindlichen Baugründe nicht zersplittern“, bestimmte Schnetzer .

Auch soziale Kriterien werden berücksichtigt

Der zweite Kriterien-Punkt umfasst die „Soziale Kriterien“. Hier werden der Familienstand (maximal 20 Punkte), die Anzahl minderjähriger Kinder (maximal 20 Punkte), im Haushalt wohnende Angehörige mit Behinderung oder Pflegegrad (maximal 10 Punkte) und allgemeines, ehrenamtliches Engagement (maximal 10 Punkte) bewertet. Hier können laut der Richtlinie maximal 60 Punkte erreicht werden.

Der letzte Punkt bewertet die „Ortsbezogenen Kriterien“. Die Dauer des Hauptwohnsitzes in Edling vor Ablauf der Bewerbungsfrist wird mit maximal 20 Punkten verrechnet. Wer Mitarbeiter der Gemeinde ist, kann ebenfalls bis zu 20 Punkte dafür bekommen. Auch für eine aktive Mitgliedschaft in einem ortsansässigen Verein werden bis zu 20 Punkte vergeben, heißt es im Kriterienkatalog.

Insgesamt können 160 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los, heißt es im Katalog. Der Gemeinderat beschloss die neue Richtlinie einstimmig. Sie tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

Kommentare