Urteil in Rosenheim gefallen
Vor Minderjährigen entblößt und bei Eltern eingebrochen: Alkoholkranker Mann (33) vor Gericht
Wegen mehrerer Taten, die er im Suff begangen hatte, musste sich jetzt ein 33-jähriger Mann in Rosenheim vor Gericht verantworten. Unter anderem soll er sich vor zwei minderjährigen Mädchen entblößt haben. Jetzt kam es vor Gericht zu einem Urteil.
Rosenheim – So hatte sich der Angeklagte im Frühjahr in Rosenheim vor zwei Minderjährigen entblößt.
Der 33-jährige Kosovare hat in den vergangenen Jahren scheinbar völlig die Kontrolle über sein Leben verloren. Noch als Jugendlicher geriet er zunächst in die falschen Kreise, dann auch zunehmend in die Fänge des Alkohols.
Vater erwirkte Zutrittsverbot für elterliche Wohnung
Mehrere Entgiftungen im Inn-Salzach-Klinikum führten immer wieder nur noch tiefer in den Alkoholsumpf. Ein Alkoholspiegel von über drei Promille war schließlich sein Normalzustand.
Weil er dabei aber auch zunehmend aggressiver wurde, wies ihm schließlich der eigene Vater die Türe. „Ich verlor zunehmend die Kontrolle über mein Leben und über mein Verhalten.“ So beschrieb der Mann seinen damaligen Zustand. Das wurde für die Eltern in solchem Maße unerträglich, dass der Vater ein gerichtliches Kontaktverbot und ein Betretungsverbot für die elterliche Wohnung in Rosenheim erwirkte.
Das beeindruckte den Mann aber nicht. Die Türe zur Veranda ließ sich ohnehin kaum noch verschließen, da der Sohn sie bereits mehrfach aufgebrochen hatte. Als der Angeklagte im Dezember 2021 und Januar 2022 mehrfach eingedrungen war, Geld forderte und gar den Vater schlug, rief dieser die Polizei, die den Sohn festnahm und in die Ausnüchterungszelle verbrachte.
Vor minderjährigen Mädchen entblößt
Ohne Wohnsitz nächtigte er immer wieder bei Freunden und verwahrloste zusehends. Als nächstes, wie die Anklage vermerkte, entwendete er in einem Kaufhaus eine Flasche Schnaps. Das Fass zum Überlaufen brachte der Umstand, dass er am 1. März 2022 auf der Holzbrücke über die Mangfall bei der Turneralm vor zwei 14-jährigen Mädchen sein Glied entblößte. Die beiden flohen und verständigten die Polizei, die den betrunkenen Mann aufgrund der präzisen Beschreibung kurz danach festnehmen konnte.
An viele der vorgeworfenen Taten konnte sich der Angeklagte nach eigenen Angaben nicht mehr oder nur schemenhaft erinnern. Anhand der festgestellten Alkoholisierung war dies durchaus glaubwürdig. Auch stritt der Angeklagte dies auch nicht rundweg ab. Er hatte zu dieser Zeit jegliche Kontrolle verloren. Allerdings hatte er inzwischen wohl erkannt, dass er einer intensiven Behandlung bedarf, um von seiner Sucht loszukommen Der Vater, der als Zeuge bemüht war, das Verhalten seines Sohnes vor Gericht abzuschwächen, erklärte, dass der Sohn, sofern er seine Sucht bezwänge, bei den Eltern wieder eine offene Türe vorfände.
Der Gutachter, Professor Michael Soyka, bestätigte die erhebliche Suchtsituation des Angeklagten, stellte die verminderte Schuldfähigkeit fest und erklärte, dass die Voraussetzungen für eine Maßregel-Unterbringung gegeben seien. Sollte der Angeklagte ohne jede Therapie in Freiheit zurückkommen, so seien ein Rückfall und die daraus resultierenden Gesetzesverstöße zu erwarten.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Alexandra Gruber stellte die Frage in den Raum, ob die Zeugenaussagen der beiden Mädchen, die der Angeklagte exhibitionistisch belästigt hatte, notwendig seien. Wenn diesen das erspart bliebe, weil der Angeklagte diesbezüglich geständig sei, so würde das sicherlich strafmildernd wirken. Dem stimmten der Verteidiger und sein Mandant zu. So genügte es, dass deren Aussagen bei der Polizei verlesen wurden.
In seinem Plädoyer akzeptierte der Staatsanwalt das Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte volltrunken und somit vermindert schuldfähig gewesen sei. Erschwerend sei aber festzuhalten, dass bereits etliche Straftaten vorausgegangen seien und der Mann die Taten unter offener Bewährung begangen habe. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten und die Durchführung des Maßregelvollzuges, so dass der Angeklagte eine echte Chance für ein geregeltes Leben habe.
Körperverletzung nicht belegbar
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh, stimmte dem Staatsanwalt in der Sache zu, hielt aber einige Körperverletzungstaten gegen den Vater für unbelegt, so dass eine Strafe von zwölf Monaten Haft ausreichen könne. Die Therapie im Maßregelvollzug hielt er ebenso für angemessen und notwendig.
Das Gericht verurteilte den 33-Jährigen letztlich zu 14 Monaten Gefängnis und dem Maßregelvollzug. „Nur eine Therapie bietet Ihnen die Chance, diesem Teufelskreis zu entrinnen. Schon wegen Ihrer Eltern, die sich Ihrer schämen und doch mit Ihnen leiden, sollten Sie wirklich an sich arbeiten“, gab die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg.