Gemeinderat Tuntenhausen stoppt Änderung des Flächen-Nutzungsplanes
Dorf darf nicht zersiedelt werden: Aus für zwölf Bauvorhaben in Bolkam
Der Gemeinderat Tuntenhausen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bolkam gestoppt. Mit dieser Entscheidung ist für zwölf Bauwerber der Traum vom eigenen Heim ausgeträumt. Bauen am Ortsrand ist nicht mehr möglich. Warum die Regierung von Oberbayern für das „Dorf“ Bolkam nur eine Nachverdichtung erlaubt.
Von Kathrin Gerlach und Werner Stache
Tuntenhausen – Vor drei Jahren sah das noch ganz anders aus: Im Auftrag der Gemeinde Tuntenhausen ging der Planungsverband München der Frage nach, wie sich der Ortsteil Bolkam entwickeln könne. Ziel war es, den Bauwünschen der Einheimischen nachzukommen und gleichzeitig eine harmonische Entwicklung des Ortes – also eine maßvolle, ortsbildverträgliche Nachverdichtung – zu ermöglichen.
Der dörfliche Charakter sollte erhalten bleiben. Aus der bisherigen Mischnutzung aus Landwirtschaft, Wohnen, Handwerk und Gewerbe leiteten die Planer für den Ort mögliche Nachnutzungen ab: die Umnutzung ortsbildprägender Hofstellen für Wohnzwecke, neue Baufenster am Ortsrand mit Einzel- und Doppelhäusern. Im März 2021 wurde ein entsprechender Bebauungsplan, der neue Baufenster eröffnete, vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
62 Wohnungen sollten entstehen
Nach den Planungen hätte sich die Zahl der Wohneinheiten in den kommenden 20 Jahren von derzeit 35 auf maximal 97 erhöhen können. Damit wäre ein langfristiges Wachstum der Einwohnerzahl von aktuell 90 auf 245 möglich gewesen. „Mit dem neuen Bebauungsplan berücksichtigen wir die Wünsche der Bolkamer Bürger und schaffen auch ein Grundstück für das Einheimischenmodell“, war Bürgermeister Georg Weigl damals noch optimistisch, etwas für die Einwohner seiner Gemeinde auf den Weg gebracht zu haben.
Um den neuen Bebauungsplan auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen, musste auch der Flächennutzungsplan angepasst werden. Dieses Änderungsverfahren lag ebenfalls in der Hand des Planungsverbandes München.
Auslegung endet mit Hiobsbotschaft
Der Änderungsentwurf wurde vom 25. Oktober bis 30. November 2022 ausgelegt, Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nun musste der Gemeinderat deren Einwände abwägen. Mit einer Hiobsbotschaft: Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde kritisierte, dass der Bebauungsplan für Bolkam und die Regionalplanung nicht kompatibel seien. Der Umfang der Planung mit den zusätzlichen Einfamilienhäusern am Rande von Bolkam widerspreche den regionalplanerischen Vorgaben zur Siedlungsentwicklung, denn: Für die als Dörfer klassifizierten Ortsteile sei eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Hauptsiedlungsbereiche empfohlen. Das müsse im Rahmen der geplanten Flächennutzungsplan-Neuaufstellung beachtet werden.
Nachverdichten statt Zersiedeln
Die Behörde empfahl deshalb, die bauliche Entwicklung von Bolkam den langfristigen Entwicklungszielen der Gemeinde anzupassen und vorrangig auf eine Nachverdichtung im Bestand zu setzen. Auf Neubauten an den Ortsrändern solle deshalb verzichtet werden. Nach Abwägung der Argumente kam auch die Tuntenhausener Verwaltung zu der Auffassung, dass eine bauliche Entwicklung an den Rändern von Bolkam nicht mehr weiterverfolgt werden solle, sondern in Bolkam das Potenzial des bereits bebauten Bereichs soweit wie möglich ausgenutzt werden soll.
Mit 14:6 Stimmen beschloss der Gemeinderat, das Verfahren zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht weiterzuführen. Das bedeutet, dass im Ortsteil Bolkam bisherige Außenbereichsflächen nicht als Bauflächen dargestellt werden können. Und das heißt, dass die zwölf potenziellen Bauwerber – allesamt Kinder und Enkel der Einheimischen – in Bolkam nicht bauen können. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und damit die Einstellung des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen.
