Gemeinderat gespalten
Deponiestreit: Ein Bürgerentscheid rückt in Babensham näher
Auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Babensham wurde die Spaltung des Gremiums in der Auseinandersetzung um die geplante Deponie sichtbar. So steuert die Gemeinde wohl unaufhaltsam auf einen Bürgerentscheid Ende Februar zu, den die Bürgerinitiative Wasserburger Land (BI) angestoßen hat.
Babensham – Zu einem Kompromiss mit der Verwaltung, der diesen Entscheid überflüssig gemacht hätte, kam es nicht. Neuer Streit entzündete sich an dem Vorstoß der „Bürger für Babensham“ (BfB), dass die Gemeinde den durch die Kiesgrube führenden Weg an die BI verkaufen soll – mit dem Ziel, diesen zu einem Natur- und Waldlehrpfad zu machen.
Verkauf an BI kommt für Huber nicht in Frage
Zu Beginn der Debatte machte Bürgermeister Josef Huber (Wählergemeinschaft) klar, dass die Gemeinde kein Interesse an der Deponie habe, „aber sie hat auch kein Interesse an einem Bürgerentscheid, dessen rechtliche Folgen überhaupt nicht kalkulierbar sind“. Ein Verkauf des Wegs an die BI kommt für Huber nicht in Frage. Das sei ohnehin nur mit einer öffentlichen Ausschreibung möglich, so Huber. Wenn dies nicht geschehe, könne jeder Interessent Einspruch erheben, warnte Huber: „Wir können nicht beschließen, dass das Grundstück ein bestimmter Anbieter bekommt.“ Zudem sei die gesamte Fläche mit einer Veränderungssperre belegt, solange das Planfeststellungsverfahren laufe.
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Roger Diller (BfB) entgegnete, dass für das Grundstück nach wie vor ein Renaturierungsgebot gelte, zudem gebe es verschiedene Konzepte, wie der Weg gestaltet werden könne. Er sprach von einer „großen Chance, dass wir statt einer Deponie einen schönen Waldweg bekommen“. Zur Ausschreibungspflicht beim Wegeverkauf sagte Diller: „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals Grundstücke ausgeschrieben haben. Es würde mich wundern, weshalb es diesmal notwendig wäre.“ Eventuell ins Auge zu fassen sei eine rechtliche Beratung. Auf jeden Fall würde ein Verkauf des Wegs an einen Privateigentümer diesem eine im Vergleich zur Gemeinde bessere Rechtsgrundlage verschaffen. Den Einwand, dass eine Veränderungssperre vorliege, konterte Diller mit den Worten: „Wenn dem so wäre, dann würde die Firma Zosseder im Moment schon illegal handeln.“ Sie sei auf dem Gelände ja bereits aktiv.
Anfechtungsklage im Falle eines Ja der Regierung
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgte der Gemeinderat bis auf die drei BfB-Mitglieder. Danach wird für den Fall eines positiven Planfeststellungsverfahrens in Bezug auf die Deponie beschlossen, Anfechtungsklage gegen die Regierung von Oberbayern zu erheben und den Klageerfolg durch ein Anwaltsbüro prüfen zu lassen. Für die Durchführung der Klage wird eine Obergrenze von 100.000 Euro gesetzt. Der Beschluss wird an die von den Initiatoren zu erwirkende Rücknahme des Bürgerentscheids geknüpft. Sollte dies nicht geschehen, dann sei der Beschluss mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben.
Der Bürgerentscheid soll am 27. Februar stattfinden. Die verpflichtende Drei-Monats-Frist nach Genehmigung des Bürgerbegehrens wird damit zwar um vier Wochen überschritten, aber dies ist laut Huber der frühestmögliche Termin: „Eher schaffen wir es aus organisatorischen Gründen nicht.“ Einstweilen liegt der Ball nun im Feld der Bürgerinitiative, die über ihr weiteres Vorgehen entscheiden muss.