Große Ernüchterung in Gemeinderat
Welche rechtlichen Chancen hat die Gemeinde Babensham noch gegen die Deponie?
Im Gemeinderat hat Fachanwalt Michael Beisse ernüchternde Fakten zur Frage vorgelegt, welche Mittel Babensham hat, sich juristisch gegen die geplante Deponie in Odelsham zu wehren.
Babensham – Mit Spannung hat der Gemeinderat Babensham die anwaltliche Stellungnahme zur geplanten DK-1-Deponie bei Odelsham erwartet – jetzt liegt sie vor und konnte von den Ratsmitgliedern in Augenschein genommen werden. Die Aussprache darüber wurde allerdings in den nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung verlegt.
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Michael Beisse, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Münchner Kanzlei Döring-Spieß, hat sich mit dutzenden Fragen der Verwaltung sowie der Gemeinderäte Roger Diller (BfB) und Stephan Wimmer (Wählergemeinschaft) beschäftigt und der Gemeinde rechtliche Optionen gegen das Vorhaben aufgezeigt.
Planfeststellungbeschluss steht noch aus
Fazit: Alles hängt jetzt vom noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss ab. Die Antwort auf die Kernfrage, was denn die beste Strategie zur Verhinderung der Deponie wäre, fällt für die Gemeinde Babensham ernüchternd aus. Zwar könne mit der Erhebung einer Anfechtungsklage das Projekt verhindert werden, urteilt Beisse, allerdings seien die Möglichkeiten einer Gemeinde, erfolgreich gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu klagen, äußerst gering.
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„Eine abschließende Prüfung ist erst möglich, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt“, stellt er fest und erläutert, dass ein Beschluss im gerichtlichen Verfahren nachgebessert werden könne, doch das bekämpfte Vorhaben werde in der Regel nicht verhindert.
Der Jurist stellt klar, dass der Gemeinde der Verkauf des gemeindlichen Weges durch die Deponie grundsätzlich freistehe, um so etwa einer Privatperson oder einer Organisation wie der Bürgerinitiative Wasserburger Land ein Projekt für den Naturschutz zu ermöglichen.
Die Veräußerung eines mit dem Makel der Planfeststellung behafteten Grundstücks würde jedoch keinen großen Vorteil bringen. Ein neuer Eigentümer müsste das Grundstück ja mit dem Wissen erwerben, dass es ihm im Zuge der Planfeststellung entzogen wird.
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Beisse nennt es für die Gemeinde im übrigen „ungünstig“, dass das Grundstück bereits seit über 30 Jahren der Firma Zosseder überlassen worden sei, ohne Herausgabeansprüche geltend zu machen.
Kein Mittel gegen Zufahrt
Keine Möglichkeiten sieht der Rechtsanwalt, den vorgezogenen Baubeginn der Zufahrt zum möglichen Deponiegelände rechtlich anzugreifen. Diese Maßnahme, die nach Ansicht der Bürgerinitiative „unter dem Deckmantel einer Parkplatzverlegung“ erfolge, stützt sich auf eine Sondernutzungsvereinbarung zwischen der Firma Zosseder und dem Freistaat Bayern. Zu den Kosten des Verfahrens hält der Jurist fest, dass bei einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 60.000 Euro anzusetzen seien.
„Hiervon ausgehend errechnen sich Kosten von etwa 5000 Euro je beteiligtem Anwalt sowie Gerichtskosten in Höhe von 3000 Euro.“
Eine Sorge weniger: Voraussichtlich kein Schadenersatz
Angaben zu den Honoraren für Gutachter wollte Beisse nicht machen. Eine Sorge ist Babensham aber auf jeden Fall los: Eine Schadenersatzforderung durch den Antragsteller wegen der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss muss die Gemeinde nicht befürchten. Auf Anfrage der Wasserburger Zeitung sagte Bürgermeister Josef Huber am Freitag, der Gemeinderat sei nach einer längeren, sachlichen Diskussion am Donnerstagabend übereingekommen, die Angelegenheit zu vertagen, „um Möglichkeiten für einen Beschluss zu finden, mit dem die Bürgerinitiative (BI) und die anderen Gemeinderäte leben können.“
Die BI ist im Gemeinderat mit Roger Diller, Markus Oettl und Hans Brunnlechner vertreten. Ob dies bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats gelingt, „müssen wir schauen“, so Huber. „Auf alle Fälle wollen wir eine Entscheidung noch in diesem Jahr treffen.“
Zudem wolle er die Bürgerinitiative dafür gewinnen, das geplante Bürgerbegehren gegen die Deponie auf Ende Februar zu verlegen, um nicht zu sehr unter Zeitdruck zu geraten. „Vielleicht schaffen wir es auch, einen gemeinsamen Beschluss zu formulieren, der den Bürgerentscheid überflüssig macht.“