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Gerichtsverhandlung in Rosenheim

Messerstecherei zwischen zwei Schwestern: Tat gibt Rätsel auf

Eine Labormitarbeiterin nimmt eine DNA-Probe von einem Messer.
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Messerstecherei gibt Rätsel auf (Symbolbild)

Was geschah am 16. Juli 2022, als eine 38-jährige Serbin und deren Mutter beschlossen, die jüngere Tochter zu besuchen um deren „Lebenswandel“ zu kritisieren? Wer stach mit welchem Messer zu? Wessen Blut klebt an der Waffe?

Rosenheim – Das 27-jährige Tatopfer ist Mutter von vier Kindern. Sie hatte sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und lebte nun alleinerziehend in einer Fernbeziehung mit einem Kripo-Beamten aus Stuttgart. Der neue Freund hat in den Augen der Verwandtschaft einen erheblichen Makel: Seine albanische Abstammung. Für viele Serben noch immer eine unmögliche Beziehung.

Am Tag der Tat organisierte die Angeklagte eine Geburtstagsparty für eine ihrer Töchter. Dazu war der unwillkommene Besuch nicht eingeladen. Der Verlauf der Auseinandersetzung wurde ebenso lebhaft wie unterschiedlich beschrieben. Angeblich hatten beide Schwestern ein Messer bei sich. Das Tatopfer bestritt das. Zwar hatte sie bei den Speisevorbereitungen ein Messer zur Hand, habe dies aber weggelegt, um die Türe zu öffnen.

Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

Tatsächlich hatte die ältere Schwester gestanden, ein Messer dabei gehabt zu haben. Auf die Frage der Richterin, wozu sie dieses bei einem Familienbesuch bei sich führe, führte an, aus Gründen des Selbstschutzes immer ein Messer bei sich zu führen.

Die Aussage der Mutter, die bei der Auseinandersetzung dabei war, brachte wenig Erhellendes. Sie habe sich zwischen die beiden Streitenden gestellt. Auf Nachfragen bestätigte sie, dass die ältere Schwester ein Messer dabei hatte, erklärte jedoch, auch die jüngere habe ein Messer gehabt. Einen Angriff, eine Verletzung oder gar Blut habe sie nicht gesehen.

Tatsache ist aber: Verletzt wurde die „Besuchte“. Sie erlitt erhebliche Verletzungen an der Hand als sie – wie sie sagte – den Angriff der Schwester abwehren wollte. Völlig unglaubwürdig allerdings war ihre Behauptung, die Angreiferin habe eine halbe Stunde lang auf sie eingestochen. Unbestritten war allerdings, dass beiderseits heftige unflätige Beleidigungen benutzt wurden.

Der Polizeibeamte, der zuerst am Tatort war, berichtete, dass das Opfer tatsächlich erheblich an der Hand verletzt vorgefunden wurde. Das Messer haben offen auf der Couch gelegen und die Beschuldigte habe auf Nachfrage bestätigt, dass dies das fragliche Messer sei.

Richterin entdeckt verdächtigen Fleck auf der Tatwaffe

Als die Vorsitzende Richterin das Messer in Augenschein nahm und dabei einen kleinen rostroten Flecken darauf bemerkte, musste der Beamte allerdings eingestehen, dass das bislang nicht näher untersucht worden sei.

Daraufhin ordnete das Gericht eine Aussetzung des Verfahrens an. Es sei labortechnisch zu untersuchen ob es sich an dem Messer um Blut – und falls ja, um wessen Blut es sich handle. Bei diesen widersprüchlichen Aussagen bedürfe es unwiderleglicher Erkenntnisse, um ein gerechtes Urteil fällen zu können. Das Verfahren wird im Juli fortgesetzt.

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