Bundestagswahl 2025
Eine Erststimme und eine Zweitstimme für maximal 630 Abgeordnete
So einfach ist die Bundestagswahl 2025 – Keine Überhangmandate mehr: Wahlrechtsreform begrenzt die Zahl der Parlamentarier.
Rosenheim/Mühldorf/Traunstein/Berlin – Am Sonntag, 23. Februar, wählt Deutschland ein neues Parlament. Alles Wissenswerte zur Bundestagswahl in Kürze.
Ein Zettel, zwei Kreuzerl
Ein Wahlzettel, zwei Stimmen: Bei der Bundestagswahl geht es deutlich unkomplizierter als zum Beispiel bei Kommunal, Landtags- und Bezirkswahlen. Ein Kreuzerl ist nur für den Erststimmenbewerber für das Direktmandat, das Zweitstimmen-Kreuzerl geht an eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Verteilung der Machtverhältnisse im neuen Parlament.
Was wähle ich mit der Erststimme?
Dafür ist sie da: Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben. So funktioniert die Wahl: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält. Das ist neu: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung.
Was wähle ich mit der Zweitstimme?
Dafür ist sie da: Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
Direktmandate haben Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten besetzt.
Reform begrenzt die Zahl der Abgeordneten
Die Bundestagswahl 2025 ist die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform 2023.
Bei der Bundestagswahl 2025 haben die Wählerinnen und Wähler weiterhin zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Dieses System ist auch als personalisierte Verhältniswahl bekannt. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag.
Die Wahlrechtsreform 2023 führt jedoch eine wichtige Veränderung ein: Die Zahl der Abgeordneten wird gesetzlich auf 630 Personen beschränkt.
Überhangmandate fallen weg
Bei der Bundestagswahl 2025 greift erstmals die neue Wahlrechtsreform. Ziel ist es, den Bundestag zu verkleinern. Mit aktuell 733 Abgeordneten sei er zu groß und aufgebläht, so die Kritik. Das sei einer guten Arbeit des Parlaments weder zuträglich noch notwendig, heißt es. Künftig wird der Bundestag auf 630 Mandate begrenzt. Erreicht wird dies vor allem durch eine stärkere Fokussierung auf die Zweitstimme: Es gibt nur noch so viele Direktmandate, wie sie durch den Zweitstimmenanteil einer Partei auch abgedeckt sind. Sogenannte Überhangmandate fallen weg.
Fünf-Prozent-Hürde bleibt
Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können.
Die wichtigsten Änderungen nach der Wahlrechtsreform
Feste Sitzanzahl: Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird auf gesetzlich 630 festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen vollständig.
Zweitstimmendeckung: Die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach den Zweitstimmen. Direktmandate zählen nur, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind.
Proportionale Repräsentation: Die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten garantiert, dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
Knappe Fristen für Briefwähler
Bei der Briefwahl ist es diesmal eng. Darauf haben die Wahlämter zahlreicher Kommunen mehrfach hingewiesen. Man habe zwar alle Wahlbenachrichtigungen, wie bei vergangenen Wahlen auch, etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin verschickt. Aufgrund der sehr knappen Fristen im Vorfeld erhalten alle Kommunen die Stimmzettel jedoch erst rund zwei Wochen vor dem Wahltermin. Die Briefwahlunterlagen können erst danach verschickt werden. Briefwähler müssen also damit rechnen, dass die beantragten Unterlagen erst etwa eine Woche vor dem Wahltermin im Postkasten liegen.
Für die Kleinen und das BSW ging es zu schnell
Für manche kleine oder neue Parteien kam die vorgezogene Wahl nach dem Ampel-Aus zu schnell. Sie schafften es nicht mehr, in der Kürze der Zeit einen Erststimmenkandidaten aufzustellen. So liegt die Zahl der Direktkandidaten – 2025 jeweils neun in den Wahlkreisen Altötting-Mühldorf und Traunstein-Berchtesgadener Land sowie zwölf im Wahlkreis Rosenheim – unter den Werten von 2021. Vor vier Jahren hatte es in Traunstein und Rosenheim noch jeweils 13 Erststimmenkandidaten gegeben. In Mühldorf waren es elf.
Die Zeit, die notwendigen Formalitäten zu erfüllen, war diesmal für viele einfach zu knapp. Um überhaupt auf dem Wahlzettel stehen zu dürfen, benötigen sie eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Auch das neue Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) schickt in Rosenheim, Mühldorf und Traunstein keine Direktbewerber ins Rennen, ebenso wenig wie zum Beispiel die Bayernpartei, “Die Partei” oder die V-Partei. Sie alle treten in der Region nur mit einer Landesliste für die Zweitstimme an.
2026 wird ein großes Wahljahr
In Bayern ist das Wahljahr 2025 mit dem 23. Februar schon beendet, ebenso wie in fast allen anderen Bundesländern auch. Lediglich die Hanseaten dürfen zweimal ihre Kreuzerl machen. Schon eine Woche nach der Bundestagswahl am 23. Februar, am 2. März, wählt Hamburg für fünf Jahre eine neue Bürgerschaft.
2026 folgt dann ein weiteres großes Wahljahr. Neben der Kommunalwahl in Bayern am 8. März 2026 sind im Frühjahr 2026 auch die Wähler in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am Zug. Sie bestimmen für fünf Jahre ihren neuen Landtag. Im Herbst 2026 entscheiden die Berliner, wer bis 2031 in der Hauptstadt im Abgeordnetenhaus sitzt. Ebenso wird im Herbst 2026 in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. In Bayern finden die nächsten Landtagswahlen erst 2028 statt.
Erststimme: „The winner takes it all“
Neun Erststimmenkandidaten wollen direkt nach Berlin. Was jeder Wähler wissen sollte: Für die mit Spannung erwartete Sitzverteilung im Bundestag ist aber die Zweitstimme entscheidend. Mit der Erststimme wählen sie einen der neun Direktbewerber direkt ins Parlament. Für die Erststimme gilt dabei das Motto „The winner takes it all“: Der Wahlkreissieger mit den meisten Erststimmen hat seinen Platz im Parlament sicher. Anders als bei der Kommunalwahl muss er keine 50-Prozent-Hürde nehmen. Die relative Mehrheit reicht. Die restlichen acht Kandidaten gehen leer aus und können den Einzug nur noch schaffen, wenn sie auf den Landeslisten ihrer Parteien auf aussichtsreichen vorderen Plätzen stehen.