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Hindernisse auf der Straße

Unterschätzte Gefahr im Herbst? Bruckmühl warnt Bürger vor tückischer Unfallquelle

Im Herbst müssen Autofahrer auf tückische Gefahren achten.
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Im Herbst müssen Autofahrer auf tückische Gefahren achten.

Der Herbst kann eine wundervolle Jahreszeit sein. Aber nicht nur. Denn gerade für Verkehrsteilnehmer birgt diese Zeit auch immense Gefahren. Vor welcher die Marktgemeinde Bruckmühl jetzt ihre Bürger warnt.

Bruckmühl – Sie machen den Herbst so richtig bunt, bergen aber auch große Gefahren: die Blätter, die jetzt vor dem Winter von den Bäumen fallen und auf den Gehwegen und Straßen liegen bleiben. Dabei können die oftmals herbstlich verfärbten Blickfänge schnell für eine gefährliche Rutschpartie sorgen, weshalb die Marktgemeinde Bruckmühl jetzt einen eindringlichen Appell an ihre Bürger gerichtet hat.

„Die unsachgemäße Entsorgung von Grüngut auf Bruckmühler Straßen sorgt für Besorgnis im Rathaus“, teilte die Gemeindeverwaltung mit. „Insbesondere das Ablagern von Laub an Straßenrändern stellt eine Gefahr dar, da es die Fahrbahn rutschig macht und das Unfallrisiko erhöht.“

Nach Angaben von Silvia Mischi, Sprecherin der Kommune, habe es zwar noch keine Unfälle gegeben. Verschiedenen Bürgern, aber auch Mitarbeitern der Verwaltung sei aufgefallen, dass Grundstücksbesitzer ihr Laub per Laubbläser oftmals einfach auf die Straße blasen. „Wenn dann der Nebel darauffällt oder es friert, kann das Laub wirklich zur Gefahr werden“, erläutert Mischi gegenüber dem OVB. Das Laub gehöre daher ordnungsgemäß in die Kompostieranlage. Fragen dazu können Bürger an Rathaus-Mitarbeiter Korbinian Eberhard, Telefon 08062/59-432, richten.

ADAC gibt drei wichtige Regeln aus

Aber ist Laub auf der Straße wirklich so gefährlich? „Ja“, macht der ADAC deutlich. Denn neben der im Herbst tiefstehenden Sonne und Nebel stelle auch rutschiges Laub Verkehrsteilnehmer vor größere Herausforderungen. Der ADAC rät daher dazu, „die Fahrweise im Herbst an die veränderten Bedingungen anzupassen und nennt drei wichtige Regeln: mehr Abstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und Licht an.“

Auf nasser Fahrbahn verlängert sich nach Angaben des Automobilclubs der Bremsweg bei einer Vollbremsung mit 50 Kilometern pro Stunde im Vergleich zu trockenem Asphalt von elf auf 20 Meter. Wenn zudem noch Herbstlaub oder in ländlichen Gebieten verlorenes Erntegut auf schon feuchte Straßen falle, entstehe eine rutschige Mischung. In solchen Situationen könnten die Reifen den direkten Kontakt zur Straße verlieren. „Auch Sicherheitsassistenten wie ESP und ABS kommen in diesem Fall rasch an die Grenze des Machbaren“, weiß ADAC-Technik-Experte Andreas Kaurisch.

Herbstlaub nicht nur auf der Straße eine Gefahr

Nach Angaben des ADAC ist das Herbstlaub nicht nur auf der Straße eine Gefahr, sondern kann auch Schäden am Fahrzeug hervorrufen. So könne das Laub die am Fahrzeug vorhandenen Regenabläufe verstopfen und dadurch ins Fahrzeuginnere gelangen. Die Folge sind beispielsweise beschlagene Scheiben oder ein muffiger Geruch im Wageninneren. Im schlimmsten Fall sind nach Angaben des ADAC sogar Schäden an der Elektronik möglich. Besonders im Bereich zwischen Motorhaube und Windschutzscheibe, der je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich gestaltet sei, könne sich das Laub sammeln. Und auch der Lack des Fahrzeugs kann durch die Blätter Schaden nehmen, wie der Automobilclub klarstellt. Denn die im Laub enthaltene Gerbsäure kann Verfärbungen hinterlassen.

Gründe, wieso die Marktgemeinde jetzt an die Grundstücksbesitzer appelliert hat. Zumal das Laub auch noch die Abflüsse in den Kanal verstopfen und so bei größeren Regenfällen zu Überschwemmungen führen könne, wie Markt-Sprecherin Mischi betont. Die Gemeindeverwaltung weist daher auch daraufhin, dass „privates Laub in die Kompostierungsanlage gehört“. Diese sei montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr geöffnet.

Grundstückseigentümer müssen Blick auf Sträucher und Bäume haben

Ähnlich verhält es sich nach Angaben der Marktgemeinde zudem mit Sträuchern und Bäumen, die aus Grundstücken herausragen. Auch hier verweist die Kommune darauf, dass diese, wenn nötig, seitens der Grundstückseigentümer zurückzuschneiden sind, um „die ordnungsgemäße und gefahrlose Benutzbarkeit von Straßen und Wegen sicherstellen zu können“. Denn sei beispielsweise ein Schadensfall auf „das Hineinreichen von Sträuchern oder Bäumen in das Lichtraumprofil der Straße zurückzuführen“, habe der Grundstückseigentümer nach Angaben der Marktgemeindeverwaltung die volle Haftung zu übernehmen. Fragen dazu beantwortet das Ordnungsamt der Marktgemeinde unter Telefon 08062/59-260.

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