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Klagen wegen Brenner-Nordzulauf

„Gallische Dörfer“ Stephanskirchen und Rohrdorf landen vor Bundesverwaltungsgericht

Ein ICE im Bahnhof München
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„Nächster Halt Innsbruck“ soll es in 15 oder 20 Jahren bei der schnellen Zugverbindung München-Verona heißen. Wie genau dann die Gleise verlaufen, sollen auch Erkundungsbohrungen mitbestimmen. Gegen deren Genehmigung wehren sich Stephanskirchen und Rohrdorf. Unter anderem.

Sie wehren sich mit Händen und Füßen gegen alles, was mit dem Brenner-Nordzulauf zu tun hat: Stephanskirchen und Rohrdorf. Natürlich auch mit rechtlichen Mitteln. Warum der Weg zum Gericht nun plötzlich zehnmal so lang ist.

Stephanskirchen/Rohrdorf – Sie halten die Planung für den Brenner-Nordzulauf für zu massiv, überflüssig und falsch, die Kommunalpolitiker und Verwaltungsleute in Stephanskirchen. Deswegen wehren sie sich dagegen, wie weiland die Gallier um Asterix gegen die Römer. Bisher rechtlich vor dem Verwaltungsgericht in München.

Das hat laut Pressesprecher Dr. Matthias Prinzler aber vor Kurzem Klagen der Gemeinden Stephanskirchen und Rohrdorf im Zusammenhang mit dem Brenner-Nordzulauf (BNZ) an das rund 500 Kilometer Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwiesen. „Der Sprung direkt nach Leipzig überrascht mich schon etwas“, sagt Christian Hausstätter, der zuständige Verwaltungsmann in Stephanskirchen. Die beiden Gemeinden wenden sich gegen die Verlängerung der vom Landratsamt Rosenheim zugunsten der Deutschen Bahn erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Durchführung von Erkundungsbohrungen für Grundwassermessstellen.

Nach Leipzig wegen „besonderer Bedeutsamkeit“

Das Verwaltungsgericht war laut Prinzler der Auffassung, dass die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wegen der besonderen Bedeutsamkeit des Vorhabens gegeben ist. „Für Klagen, die Planung und Streckenführung des Brenner-Nordzulaufs betreffen, ist jetzt generell das Bundesverwaltungsgericht zuständig“, erklärt Joel Hollaender, ebenfalls Sprecher des Verwaltungsgerichts in München. Die von den beiden Gemeinden beklagten Erlaubnisse für Erkundungsbohrungen stellten vorbereitende Maßnahmen dar. Sie dienten der Korridoranalyse und damit unmittelbar der Vorbereitung der Planunterlagen für den Brenner-Nordzulauf.

Dienstfahrt nach Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht ist direkt zuständig für alle Verfahren, die direkt die Planungsgrundlagen des Brenner-Nordzulaufs betreffen, zuständig.

Dass jetzt Leipzig zuständig ist, lässt bei Rohrdorfs Verwaltungschef Christian Schoenleber Befürchtungen aufkommen, dass die Verfahren künftig noch länger dauerten. Das sieht Hollaender anders. Er hält die Konzentration der BNZ-Verfahren in Planungssachen für eher vorteilhaft für die Gemeinden. Denn zum einen habe dann eine Stelle das Thema im Blick und zum anderen sei der Instanzenweg schlicht kürzer, unkomplizierter und damit schneller. „Sich widersprechende Urteile gibt es dann vermutlich auch keine mehr“, sagt Hollaender mit einem hörbaren Schmunzeln. Was den Gemeinden weitere Klagen bei verschiedenen Instanzen und damit Mehrausgaben erspare.

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