Überblick über Rechtslage und Verbotszonen
Böllern an Silvester 2022 in der Region: Wo ist es nicht erlaubt?
Grundsätzlich darf in diesem Jahr wieder Feuerwerk verkauft und an Silvester abgefeuert werden. Doch dabei sollte man nicht vergessen, dass es grundsätzlich Bereiche gibt, wo das überall nicht erlaubt ist und immer mehr Städte und Gemeinden darüber hinaus noch Verbotszonen eingerichtet haben. Hier findet Ihr eine Übersicht.
Im vergangenen Jahr herrschte, angesichts der Corona-Pandemie, eine etwas diffuse Rechtslage. Böller und Feuerwerke durften auf Beschluss von Bund und Ländern nicht verkauft werden, sie abzufeuern war aber grundsätzlich zulässig. An Silvester und am Neujahrstag waren allerdings in Bayern Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. An Neujahr 2022 nun ist das private Feuerwerken grundsätzlich wieder erlaubt. Allerdings gibt es teils örtliche Regelungen, dass in bestimmten Bereichen einer Kommune das Böllern und Feuerwerken nicht erlaubt ist.
Ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist nach Paragraph 24, Absatz 2 1. des Sprengstoffgesetzes nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. In der Nähe von Kirchen, Kliniken, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist daher das Feuerwerken generell untersagt. Besonders historische Bauten mit alten Dachstühlen, deren Holz als besonders brandgefährdet gilt, fallen unter die letzte Kategorie, weshalb vielfach die Verbotszonen Alt- und Innenstädte umfassen. Wenn solche Gründe wiederum nicht vorliegen, kann eine Gemeinde andererseits aber auch nur selten ein Feuerwerksverbot erlassen.
Böllern an Silvester 2022 in der Region: Wo ist es nicht erlaubt?
So scheiterte ein entsprechender Vorstoß beispielsweise in Waldkraiburg. Auch aktuell sei dort nichts über das grundsätzliche Verbot des Abbrennens und Abfeuerns von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und anderen zu schützenden Gebäuden wie Scheunen und Stallungen hinaus gültig oder geplant, wie die Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Die Stadtverwaltungen von Bad Aibling, Kolbermoor, Mühldorf am Inn, Neumarkt-Sankt Veit, Töging am Inn, Traunstein und Trostberg schlossen sich dem auf Nachfrage an. In manchen Fällen gibt es in der Region auch rechtlich nicht bindende Aufrufe der Gemeindeverwaltungen, das Feuerwerken zum Jahreswechsel freiwillig zu unterlassen. Ramsau im Berchtesgadener Land appelliert seit 2016 an seine Bürgerinnen und Bürger, dies auch für den Charakter der Gemeinde als Bergsteigerdorf zu tun, was nach Angaben der Verwaltung auch durchaus gut angekommen sei. Dem schlossen sich später auch die übrigen Gemeinden des Berchtesgadener Landes, sowie Inzell, Kirchanschöring und Schleching an. „Hierbei handelt es sich nicht um ein rechtliches Verbot, sondern es wird vielmehr an ein freiwilliges Unterlassen nach eigener Überzeugung appelliert“, so Katrin Dennerl, Pressesprecherin der Stadt Bad Reichenhall, „Wir regen zum freiwilligen Verzicht auf Feuerwerkskörper an und bitten darüber nachzudenken, ob das an Silvester so gesparte Geld nicht besser einem guten Zweck zugeführt werden kann.“
Hier gelten Verbote zum Böllern an Neujahr: (alphabetisch)
- Burghausen: Im gesamten Bereich der Altstadt zwischen Neuer Grenze/Tittmoninger Straße und dem Curaplatz, auf der Burg, im Bereich der Neustadt zwischen Glöcklhofer-Kreuzung, Leibnizstraße, Max-Planck-Straße und dem Salzachhang, im Umfeld der Kreisklinik Burghausen zwischen Burgfrieden, Krankhausstraße sowie am Emetsberger Hof und Salzachhang ist das Feuerwerken untersagt. Die Anordnung mit einem genauen Plan der Verbotszonen kann auf der Webseite der Stadt Burghausen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
- Laufen: In der Altstadt gilt seit 2019 ein Verbot.
- Neuötting: Im Bereich des Stadtzentrums gilt, wie schon in den Vorjahren, ein Verbot. Konkret umfasst dieses den gesamten Stadtplatz (Ludwigstraße), Metzgergassl, Frauengasse, Klostergasse, Dorfnerberg (Teil der Mühlgasse), Feuergasse, Mautgasse, Alter Stadtberg, Herzog-Georg-Platz, Sebastiansplatz.
- Rosenheim: Es gilt im Bereich des Max-Josefs-Platzes, des Ludwigsplatzes und der Heilig-Geist-Straße im Bereich Fußgängerzone ein Feuerwerkverbot.
- Tittmoning: Nachdem es zuvor immer jährlich erneuert wurde, gilt das Feuerwerksverbot in Altstadt und Burg nun „bis auf weiteres“.
- Wasserburg am Inn: Im Bereich der Altstadt gilt bereits seit mehreren Jahren ein Verbot.
hs