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Kein Feuerwerk mehr am Neuöttinger Stadtplatz

Ab sofort gilt ein Feuerwerksverbot am Neuöttinger Stadtplatz
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Ab sofort gilt ein Feuerwerksverbot am Neuöttinger Stadtplatz.

Neuötting – In Zukunft dürfen am Neuöttinger Stadtplatz keine Feuerwerkskörper mehr abgebrannt werden. Mit einer knappen Mehrheit stimmte der Stadtrat für einen Antrag eines Neuöttingers Bürgers.

Ab sofort dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper mehr am Neuöttinger Stadtplatz abgebrannt werden. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 13. August, mit einer knappen Mehrheit von zwölf Stimmen beschlossen. Es gab sieben Gegenstimmen.

Feuerwerksverbot am Neuöttinger Stadtplatz - Antrag eines Bürgers

„Den Antrag hat Egon Scheich gestellt. Begründet hat er dies mit Brandschutz für die historischen Gebäude und einer geringeren Feinstaubbelastung im Stadtgebiet“, berichtet Horst Schwarzer, Zweiter Bürgermeister der Stadt Neuötting gegenüber innsalzach24.de. Bereits 2014 hätte der Bürger diesen Antrag gestellt und in der Bürgerfragestunde Anfang des Jahres wiederholt.

Für ein Verbot spiele jedoch nur der Brandschutz eine Rolle. Die Stadt könne nur aus diesem Grund das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unterlassen. Die Feinstaubbelastung hätte dagegen keine gesetzliche Grundlage für einen solchen Beschluss. „Es gab generell dazu viele und sehr unterschiedliche Meinungen im Gremium“, so Schwarzer über die Diskussionen.

Zwar werden oft noch andere Gründe gegen ein Feuerwerk aufgeführt wie etwa Tierschutz oder weniger Müll. Doch das sind laut dem Sprengstoffgesetz keine Argumente. Denn ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist nach Paragraph 24, Absatz 2 1. des Sprengstoffgesetzes nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären.

Allgemeiner Trend in der Region zu erkennen

Allgemein beschreitet Neuötting mit dem Verbot keinen neuen Weg, in der Region lässt sich diesbezüglich eine klare Trendwende erkennen. Denn in letzter Zeit gab es immer mehr solcher Verbote. Im vergangenen Jahr hat beispielsweise auch die Stadt Burghausen eine solche Anordnung für gewisse Teile des Stadtgebietes ausgesprochen. Verbote wurden auch schon für die Innenstädte von Laufen und Rosenheim sowie der Altstadt und auf der Burg in Tittmoning erlassen.

Seit über zehn Jahren gibt es bereits ein Verbot in Wasserburg. „Das läuft hervorragend“, berichtete Thomas Rothmaier vom Ordnungsamt der Stadt Wasserburg. „Klar, es gibt manchmal ein paar Verstöße, aber das konzentriert sich dann auch auf den Silvestertag, statt dass tagelang davor und danach geböllert wird.“ Ihm seien nur positive Rückmeldung aus der Bevölkerung bekannt. In Neuötting wird der Stadtrat auf eine ähnliche Resonanz hoffen, nicht nur vom Antragssteller.

jz

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