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Im Rausch zugeschlagen

Teure Kopfnuss: 43-Jähriger schlägt Jugendlichen in Bad Endorf nieder – so urteilte das Gericht

Ein 43-Jähriger aus Bad Endorf hat im alkohol-Rausch einen 17-Jährigen mit einem Kopfstoß niedergeschlagen und musste sich deswegen vor Gericht verantworten.
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Ein 43-Jähriger aus Bad Endorf hat im Alkohol-Rausch einen 17-Jährigen mit einem Kopfstoß niedergeschlagen und musste sich deswegen vor Gericht verantworten.

Wegen Körperverletzung musste sich ein 43-Jähriger aus Bad Endorf vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Er soll in der Nacht auf den 8. August 2024 einen Jugendlichen unvermittelt einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst haben.

Bad Endorf – Wie der Angeklagte aus Bad Endorf vor Gericht erklärte, hätte er an diesem Tag Ärger mit seiner Freundin gehabt. Deshalb hatte er sich unbedacht heftig betrunken. Dies wog um so schwerer, als er – eigentlich ein trockener Alkoholiker – völlig die Kontrolle über sich verlor. In seinem Zustand störte er sich an den lärmenden Jugendlichen, die sich in jener Nacht auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums trafen.

Im Rausch eine Kopfnuss verpasst

Doch statt zum Telefon zu greifen, um die Polizei zu verständigen, schrie er zunächst auf den Platz hinunter. Als dies erfolglos blieb, begab er sich selber auf den Parkplatz um „für Ruhe zu sorgen“. Im seinem Rausch griff er nach einem der jungen Männer der gerade in ein Auto steigen wollte um wegzufahren. Er packte ihn an der Hemdbrust, zog ihn heran und verpasste ihm einen Kopfstoß ins Gesicht. Der 17-Jährige erlitt eine Kieferprellung sowie eine geplatzten Oberlippe und erstattete Anzeige gegen den 43-Jährigen.

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Alkoholmissbrauch verurteilt. Zwar lagen diese bereits mehr als fünf Jahre zurück. Auch hatte er erfolgreich eine Entziehungskur in einem Maßregelvollzug absolviert. Dennoch wogen neun Vorstrafen schwer.

Angeklagter sucht Hilfe bei den „AA“

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, erklärte, dass sein Mandant durch die jahrelange erfolgreiche Abstinenz, nicht in der Lage war, diese ungewohnte Alkoholwirkung zu beherrschen. Und infolgedessen falsch reagiert hatte. Im nüchternen Zustand hätte er nicht so reagiert. Er bereue die Tat und habe daraufhin sofort die Hilfe der „Anonymen Alkoholiker“ in Anspruch genommen und täte dies auch weiterhin.

Das Tatopfer, der 17-jährige Auszubildende, sagte vor der Kammer aus, dass er keinesfalls in Streit mit dem Angreifer geraten war. Dieser habe ihn völlig unvermittelt mit diesem Kopfstoß verletzt. Der Angeklagte bat den jungen Mann daraufhin um Entschuldigung, die er nach eigenem Vorhalt auch annahm.

Sieben Monate auf Bewährung

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gestand zu, dass der Angeklagte mit knapp zwei Promille Blutalkoholgehalt enthemmt gewesen sei. Andererseits hätte er wissen können und müssen, dass der Genuss von Alkohol bei ihm schon häufiger zu solchem Fehlverhalten geführt habe. Angesichts der Vorstrafen – auch wenn diese schon etwas zurück lägen – beantragte sie eine Gefängnisstrafe von 10 Monaten. Weil der Angeklagte aber geständig und um Korrektur bemüht sei, könne man die Strafe zur Bewährung aussetzen. Ein Bußgeld von 2000 Euro solle ihm klar machen, dass er sich hinkünftig vom Alkohol fernhalten müsse.

Der Verteidiger stimmte der Vertreterin der Staatsanwalt in der Sache zu, erklärte aber, dass sämtliche Vergehen seines Mandanten lange zurück lägen und sich auch die Verletzung des Tatopfers in Grenzen hielt. Deshalb sei eine Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung ausreichend. Die Geldbuße müsse jedoch geringer ausfallen, weil sein Mandant saisonal bedingt arbeitslos sei.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Strafrichter Jakob Braach entschied, dass eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten Tat- und Schuldangemessen sei und er dazu neben einem Schmerzensgeld eine Buße von 1000 Euro zu entrichten habe.

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