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Rangelei und Geschubse mit 75-Jährigem

Garageneinfahrt wird zum Zankapfel – Aiblinger Nachbarschafts-Streit artet völlig aus

In Bad Aibling kam es aufgrund eines Nachbarschaftsstreites zu einer Rangelei mit Geschubse (Symbolbild/Illustration).
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In Bad Aibling kam es aufgrund eines Nachbarschaftsstreites zu einer Rangelei mit Geschubse (Symbolbild/Illustration).

Wollte ein 75-jähriger Aiblinger nach zwanzig Jahren Streit seinen Nachbarn eins auswischen? Warum eine gemeinsame Garageneinfahrt von Bad Aiblinger Bürgern zum Tatort wurde und wie das Gericht den Nachbarschaftsstreit bewertet.

Bad Aibling – Es ist die gemeinsame Garageneinfahrt, die seit Jahren zum Zankapfel wurde. Nun endete ein Nachbarschaftsstreit vorerst vor Gericht. Streitpunkt, so die Erklärung der Angeklagten, war immer wieder die Tatsache, dass einer der Nachbarn die Garage anderweitig nutzte und so hin und wieder zum Be- und Entladen die Einfahrt blockiert habe. Immer wieder sei es deshalb zum Streit gekommen. So auch am 4. März 2022.

Damals entwickelte sich die Auseinandersetzung so heftig, dass sich zwischen den Nachbarn eine Rangelei und Geschubse entwickelte. Dabei stürzte ein 75-Jähriger, vor Gericht nun der Geschädigte, und verletzte sich offenbar am Hinterkopf. In seiner Anzeige bei der Polizei beschuldigte er aber nicht nur seinen direkten Nachbarn der Körperverletzung, sondern dazu auch gleich dessen Sohn und Ehefrau. Sie hätten sich einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht.

75-Jähriger lag hilflos am Boden

Hilflos am Boden liegend habe er die beiden nacheinander gebeten, ihm aufzuhelfen oder wenigstens telefonisch Hilfe zu holen. Das hätten beide ignoriert und ihn einfach verletzt liegen gelassen. Unstrittig ist, dass der Rentner verletzt war und von Rettungskräften ins Krankenhaus gebracht wurde. Ein entsprechender Strafbefehl durch das Gericht erging. Dem wurde durch den Nachbarn entsprochen und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen akzeptiert.

Nicht so von Ehefrau und Sohn. Die Ehefrau bestritt heftig, von dem Mann um Hilfe gebeten worden zu sein. Wohl habe sie ihn am Boden gegen einen Gartenpfosten gelehnt sitzen gesehen. Aber wegen der immer wiederkehrenden haltlosen Vorwürfe sei sie vorsichtshalber nicht näher auf ihn eingegangen. Weder habe sie an ihm eine Verletzung gesehen, noch habe er sie um Hilfe gebeten.

Geschädigter verwickelt sich in Widersprüche

Ähnlich der Sohn. Auch er habe den Mann sitzend vorgefunden. Eine Verletzung habe er nicht erkennen können, auch sei der Mann in seiner Gegenwart aufgestanden ohne eine Verletzung zu äußern. Sein ganzes Verhalten sei zwar ungewöhnlich gewesen. Jedoch sei er für Übertreibungen und skurriles Verhalten bekannt.

Das Tatopfer war vor Gericht sichtlich darum bemüht, seine Nachbarn in schlechtem Licht erscheinen zu lassen. Zum konkreten Tatvorwurf verwickelte sich der Mann allerdings in Widersprüche, die er schließlich mit Erinnerungslücken zu erklären versuchte. Im Anschluss verzichteten alle Beteiligten auf weitere Zeugen. Der Vorsitzenden Richterin Julia Vogel erschien der Sachverhalt klar.

Gericht folgt Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Dem stimmten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu. In seinem Schlussvortrag erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass sich die Vorwürfe der unterlassenen Hilfeleistung wohl nicht erhärtet hätten. Zu groß sei der erkennbare Belastungseifer des Opfers und zu auffallend dessen Widersprüchlichkeiten.

Unstrittig seien dessen Verletzungen, welche jedoch durch den vollzogenen Strafbefehl gegen den Nachbarn bereits aufgeklärt worden seien. Er beantragte, die Angeklagten vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung frei zu sprechen. Dem vermochte sich die Verteidigerin Christina Klapprott ohne weiteres anzuschließen. Und so entschied auch das Gericht.

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