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Stadt führt Sicherheitsaspekte an

Viele Verkehrszeichen auf wenigen Metern: Aiblinger spotten über „Schildawald“ an der Lindenstraße

Welches Schild hätten‘s denn gerne? Der Mitarbeiter eines Bauhofs vor einer Ansammlung von Verkehrsschildern (Symbolfoto). An der Lindenstraße in Bad Aibling sorgt eine neue Beschilderung jetzt für Spott.
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Welches Schild hätten‘s denn gerne? Der Mitarbeiter eines Bauhofs vor einer Ansammlung von Verkehrsschildern (Symbolfoto). An der Lindenstraße in Bad Aibling sorgt eine neue Beschilderung jetzt für Spott.

Ist es ein Gewinn für die Sicherheit oder ein Schildbürgerstreich? An der Lindenstraße in Bad Aibling hat sich jetzt die Beschilderung geändert. Wieso Bad Aiblinger schon vom „Schildawald“ spotten – und wie die Stadt die Maßnahmen begründet.

Bad Aibling – Neben anderen Hinweistafeln allein vier Verkehrsschilder in einem Abstand von nur gut 100 Metern, die auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit und unterschiedliche Vorfahrtsregelungen hinweisen: Das erwartet Verkehrsteilnehmer jetzt im Bereich des Bahnübergangs in der Bad Aiblinger Lindenstraße, die stadteinwärts unterwegs sind.

So manche Bad Aiblinger sprechen mit feinsinniger Ironie längst nicht mehr von einem Schilder-, sondern von einem „Schildawald“ – in Anspielung auf die Bedeutung von Schildbürgerstreichen. Bis vor Kurzem galt in Richtung Innenstadt sowohl an der Abzweigung für die vor der Bahnschranke gelegene Prof.-Kurt-Huber- als auch an der Kreuzung mit der kurz hinter dem Bahnübergang einmündenden Dr.-Beck-Straße die Rechts-vor-Links-Regelung.

Nunmehr wurde die Lindenstraße im Bereich der Prof.-Kurt-Huber-Straße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, während nur wenige Meter dahinter an der Kreuzung mit der Dr.-Beck-Straße weiter Rechts-vor-Links gilt. Ein Vorfahrtszeichen, das sich an dieser Stelle befindet und nicht zur geltenden Regelung passt, wurde kurzerhand mit schwarzen Längsstreifen versehen.

Um den Straßenverlauf stadteinwärts im Bereich des Bahnübergangs geht es: Rechts im Bild ist die kurz davor befindliche Einmündung in die Prof.-Kurt-Huber-Straße zu sehen. Wenige Meter hinter den Schranken folgt rechts die Einmündung in die Dr.-Beck-Straße.
Erstes Schild: Linksabbieger aus der Sonnenstraße werden darauf hingewiesen, dass sie nur mit 30 km/h fahren dürfen.
Zweites Schild: An der Einmüdung in die Prof.-Kurt-Huber-Straße gilt nicht mehr Rechts-vor-Links.
Drittes Schild: Kurz hinter dem Bahnübergang geht die Tempo 30-Anordnung in eine Tempo 30-Zone über, in der wieder die Rechts-vor-Links-Regelung in Kraft tritt.
Viertes Schild: Schwarze Längsstreifen weisen darauf hin, dass an der Einmündung in die Dr.-Beck-Straße das Vorfahrtzeichen für Verkehrsteilnehmer auf der Lindenstraße nicht gilt.

Die Stadt Bad Aibling weist darauf hin, dass die Änderung im Rahmen einer Verkehrsschau erörtert und von der Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei und dem Tiefbauamt umgesetzt worden sei. Ein Grund hierfür sei die Tatsache, dass die Beschilderung vor dem Bahnübergang bisher sehr unübersichtlich gewesen sei.

Zwischen der Einmündung der Sonnenstraße und dem Bahnübergang hätten sich auf wenigen Metern etliche Verkehrsschilder befunden. Neben dem Gefahrzeichen Bahnübergang listet die Stadt Hinweise auf die Zone 30, das Ende des Halteverbots, die Bushaltestelle und das Ende der Vorfahrtstraße auf. Diese Schilder sind allerdings auch jetzt noch teilweise vorhanden.

Geltende Rechts-vor-Links-Regelung wurde laut Stadt „häufig ignoriert“

Ein weiterer Grund für die Änderung im Bereich der Prof.-Kurt-Huber-Straße sei die Tatsache, dass die geltende Rechts-vor-Links-Regelung „häufig ignoriert“ worden sei, wie es Pressesprecherin Franziska Vogl von der Stadt Bad Aibling formuliert. „Viele Verkehrsteilnehmer hatten das Schild ‚Ende der Vorfahrtstraße‘ nicht wahrgenommen und ließen Fahrzeuge aus der Prof.-Kurt-Huber-Straße nicht einfahren. Das hat wiederholt zu gefährlichen Situationen geführt“, sagt Vogl.

Deshalb habe man entschieden, die eingeschränkte Halteverbotszone und den Beginn der Tempo 30-Zone hinter den Bahnübergang zu verlegen. Freilich war dafür wiederum die Aufstellung eines zusätzlichen Verkehrsschildes vor dem Bahnübergang erforderlich.

Damit Linksabbieger aus der Sonnen- in die Lindenstraße nicht zu schnell unterwegs sind, musste vor dem Beginn der verlegten Tempo-30-Zone ein Hinweis angebracht werden, der eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorgibt. Auch auf der Fahrbahn befindet sich laut Stadt eine Tempo-30-Markierung.

Etwas kurios mutet zudem die Situation für Verkehrsteilnehmer an, die auf der Lindenstraße in Richtung Therme fahren. Dort endet die Tempo-30-Zone kurz vor der Einmündung in die Sonnenstraße. Anschließend gilt für etwa 80 Meter die übliche innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Und dann findet sich wieder ein Schild mit dem Hinweis, dass nur Tempo 30 erlaubt ist.

„Natürliche Verkehrsberuhigung“ verhindert überhöhtes Tempo

„In diesem Bereich sorgen laut Stadt jedoch mehrere Elemente für eine „natürliche Verkehrsberuhigung“. Die Verkehrsbehörde führt in diesem Zusammenhang die Abbiegungen in die Prof.-Kurt-Huber-, die Maximilian- und die Sonnenstraße sowie den Bahnübergang selbst auf. „Diese verhindern ein überhöhtes Tempo. Es ist kaum möglich, über 30 km/h zu fahren“, sagt die Pressesprecherin.

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