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Verfahren musste neu aufgerollt werden

Aschau im Chiemgau unternimmt neuen Anlauf für ein Wasserschutzgebiet

Zahlreiche interessierte Bürger sowie Behördenvertreter konnte Bürgermeister Simon Frank in der Festhalle Aschau begrüßen.kirchner
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Zahlreiche interessierte Bürger sowie Behördenvertreter konnte Bürgermeister Simon Frank in der Festhalle Aschau begrüßen.

„Wasser gilt es wie unseren Augapfel zu hüten,“ betonte Aschaus Bürgermeister Simon Frank beim Infoabend zum Wasserschutzgebiet (WSG) Haindorf in der Aschauer Festhalle. Wie es beim Thema Schutzgebiet jetzt weitergeht.

Aschau im Chiemgau – Ein früherer Vorschlag für ein größeres Wasserschutzgebiet samt Schutzzone II führte zu einem Normenkontrollantrag beim Bayrischen Verwaltungsgericht. Das Verfahren musste neu aufgerollt werden. Der neue Plan sei als Entwurf zu sehen, betonte Bürgermeister Simon Frank.

Claudia Schweinöster vom Landratsamt ergänzte, dass es um die Festsetzung des Wasserschutzgebietes und somit auch um den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gehe. Die Wirksamkeit solcher Gebiete ist auf 20 Jahre begrenzt. Der neue Entwurf liege jetzt samt allen Unterlagen beim Wasserwirtschaftsamt, welches als Sachverständiger auftrete. Sobald dessen Gutachten vorliegt und in die Planungsunterlagen eingearbeitet ist, lege das Landratsamt als Herr des Verfahrens die Unterlagen aus.

Schutzgebiet soll bis Ende des Jahres festgelegt werden

Dann werden alle eingehenden Stellungnahmen geprüft und sich erneut mit allen beteiligten Behörden und dem Planungsbüro abgestimmt. Sie rechne damit, dass im Herbst das neu überarbeitete Wasserschutzgebiet „fertig“ und dass bis Ende des Jahres das Schutzgebiet festgesetzt sei. Brunnen II habe nämlich nur eine kurzfristig beschränkte weitere Erlaubnis zum Weiterlaufen. Und Brunnen III habe eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn erhalten.

Gegenüberstellung 1982 - 2024.

Diplom-Geologe Michael Kratzer vom Ingenieurbüro für Grundwasser und Umweltfragen (IGwU) aus Markt Schwaben, ging dann auf den Planentwurf näher ein. Er zeigte die beiden Brunnen im Querschnitt. Auch wenn der eine 22 und der andere 25 Meter tief ist, fördern beide doch Wasser aus dem gleichen Grundwasserkörper.

Entscheidend für die Ausweisung eines Schutzgebiets sei das Einzugsgebiet. Dabei seien die hydraulischen Parameter, wie zum Beispiel Durchlässigkeit des Grundwasserleiters, -gefälle und -mächtigkeit, die Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit sowie die -entnahmemenge aus dem Brunnen wichtig. Kratzer zeigte auf einer Folie, wie klein der Anteil des unterirdisch fließenden Grundwassers, das von Süden nach Norden fließt, im Verhältnis zum oberirdisch einströmenden vielen Regenwasser ist. Dementsprechend groß müsse also das Schutzgebiet ausfallen.

In mehrere Schutzzonen aufgeteilt

Dieses wiederum teilt sich in Zonen auf, dem Fassungsbereich (Zutrittsverbot mit Einzäunung), der engeren Schutzzone (das Grundwasser muss von der Außengrenze bis zum Brunnen 50 Tage im Untergrund unterwegs sein, um humanpathogene Keime vor dem Erreichen der Wasserfassung zu eliminieren (50-Tage-Linie), und die weitere Schutzzone (mit beispielsweise Verboten und Beschränkungen zur Verhinderung flächenhafter diffuser Stoffeinträge oder Einschränkungen in Bezug auf Bebauung).

Jakob Hündl als Vorsitzender der Eigentumsschutzgemeinschaft Aufham-Haindorf sagte, dass er das WSG für „total überzogen“ halte. Er fühle sich in seinem Eigentum beschränkt. Zudem gebe es viele andere technische Möglichkeiten, um das Trinkwasser zu schützen. Er kündigte an, wieder zu klagen und warb um weitere Mitstreiter.

Dipl.-Geol. Michael Kratzer erläuterte die Planungen hinsichtlich des Wasserschutzgebietes, das 1970 erlassen wurde. Aufgrund eines Beschlusses vom BayVGH von 2002 ist die Wirksamkeit von Wasserschutzgebieten auf 20 Jahre begrenzt. Seit dieser Zeit laufen die Planungen für die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes.

Peter Reiter forderte mehr Informationen zu den Alternativbohrungen. Kratzer erklärte, dass man zahlreiche Alternativen geprüft habe. Er sei bei den Probebohrungen in Pölching selbst dabei gewesen. Ergebnis: Die notwendige Wassermenge, die Aschau braucht, könne diese Lokation nicht in ausreichendem Maß liefern.

In Aschau kein Tiefengrundwasser

Klaus Sandforth vom Wasserwirtschaftsamt ergänzte, dass Aschau eben kein Tiefengrundwasser habe. Deshalb müsse man sich auf oberflächennahe Grundwasserleiter konzentrieren. Auf Nachfragen von Andrea Kohl erklärte Kratzer, dass die Grundwasserstände im Priental kontinuierlich gemessen werden. Dabei habe man festgestellt, dass in Hohenaschau bis zu zehn Meter Schwankungen auftreten. Schon allein deshalb müsse man die Schutzzone II so groß auslegen.

Da keine Nachfragen kamen, erklärte Bürgermeister Frank die Versammlung für beendet. Der Gemeinderat wurde schon vorher informiert, und demnächst sollen alle Folien zum Nachlesen auf der Homepage eingestellt werden.

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