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„Aus der Zeit gefallenes Projekt“ – Petition an Landtag

Jetzt geht es ums Geld: Bürgerinitiative will Kampenwandbahn-Fördermittel stoppen

Eine Gondel der „alten“ Kampenwandbahn begrüßt Gäste in Aschau im Chiemgau schon unten im Ort. Fördermittel für den Neubau der Kampenwandbahn sind jetzt Gegenstand einer Petition an den Landtag.
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Eine Gondel der „alten“ Kampenwandbahn begrüßt Gäste in Aschau im Chiemgau schon unten im Ort. Fördermittel für den Neubau der Kampenwandbahn sind jetzt Gegenstand einer Petition an den Landtag.

Vorhang auf zum nächsten Akt: Die Bürgerinitiative „Rettet die Kampenwand“ hat eine Petition an den Landtag eingereicht. Jetzt geht es um Geld: Fördermittel für den Ausbau der Kampenwandbahn seien keine gerechte Verwendung der Steuergelder. Sie sollten überprüft werden.

Aschau im Chiemgau/Bernau – Die Petition der Bürgerinitiative „Rettet die Kampenwand“ an den Landtag setzt sich für eine Neubewertung der Fördergelder zum Ausbau der Kampenwand-Seilbahn ein. Die Petition – unterzeichnet von Wera Rall aus Bernau und Prof. Dr. Peter Weinmann aus Aschau im Chiemgau – argumentiert, dass Haushaltsmittel nicht für „ein aus der Zeit gefallenes Projekt“ verwendet werden sollten, welches hauptsächlich der Gastronomie am Berg Vorteile verschaffe. Leider verschließe sich der Betreiber alternativen Lösungen. Die Petition fordert „eine gründliche Prüfung und eine gerechte Verwendung der Steuergelder im Sinne der Allgemeinheit“. 

Staatsregierung soll umdenken

Dem Betreiber der Kampenwand-Seilbahn und der Sonnenalm wurden laut Landtagskandidatin Andrea  Wittmann (FW) zehn Millionen Euro Fördergelder zum Neubau der Kampenwand-Seilbahn zugesagt, teilt die Bürgerinitiative in ihrer Presseerklärung mit. Dies wäre nach Auffassung der BI „eine undemokratische Vergabe von Fördergeldern, da davon nur ein kleiner Teil der  Bevölkerung profitiert“. Da möge die Staatsregierung doch umdenken.

Keine Zusage, kein Bescheid

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte auf Anfrage des OVB, dass der Regierung von Oberbayern ein Antrag auf Förderung nach der Seilbahnrichtlinie vorliegt. Das Wirtschaftsministerium habe die Mittel zwar eingeplant, eine definitive Zusage gebe es aber ebenso wenig, wie einen Förderbescheid der Regierung von Oberbayern. Die Förderung nach der Seilbahnrichtlinie soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und Qualität von Seilbahnen bieten.

Neuerungen nach 66 Jahren nötig

Eric Zbil, dessen Familie die Kampenwandbahn seit Jahrzehnten betreibt und erhält, findet die Erneuerung maßvoll. Nach 66 Jahren sei es Zeit, Technik, Gondeln und Stationen an die heutigen Erwartungen anzupassen, „Trasse und Lage der Stationen bleiben aber im Wesentlichen, wie sie sind“. Die Stationen der Kampenwandbahn stammen aus der Mitte der 1950er Jahre, Barrierefreiheit sei damals kein Thema gewesen. „In Zukunft erhalten Fahrgäste an beiden Stationen stufenfreien Zutritt, außerdem reicht die Größe der Gondeln dann auch für Kinderwagen und Rollstühle.“ Der Komfort werde sich durch die neue Technik nicht nur für diesen Personenkreis, sondern für alle Gäste erhöhen. 

Größere Kapazität, weniger Wartezeit

Dass die neue Kampenwandbahn deutlich mehr Passagiere befördern kann, hat Zbil schon 2020 im Aschauer Gemeinderat damit begründet, dass so lange Wartezeiten an der Talstation und am Abend – oder bei aufziehenden Unwettern – am Berg vermieden werden können. Zu den Fördermitteln äußerte sich Zbil auf Anfrage der OVB-Redaktion nicht.

Petition auch für Ombudsperson

Die Petition hat noch ein zweites Thema: 2007 wurde das Widerspruchsrecht stark beschnitten. Das Wissen, dass Entscheidungen der Verwaltung vom Bürger nur mit einer Klage korrigiert werden können, verleite die Verwaltungen immer öfter zur Willkür und Gefälligkeit einflussreicher Personen gegenüber, meint die Bürgerinitiative. Ihr Lösungsansatz: Eine parteiunabhängige und weisungsungebundene Ombudsperson nach schwedischem Vorbild. Die Demokratie müsse auch von der Verwaltung wieder in eine Basisdemokratie „zurückgeholt“ werden.

Petitionen im Landtag

Petitionen werden im Landtag geprüft, wenn sie das Handeln bayerischer Behörden zum Gegenstand haben oder solcher Körperschaften des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehen – wie zum Beispiel Gemeinden oder Landratsämter. Dabei ist es laut der Internetseite des Landtags unerheblich, ob die Behörden bayerische Gesetze oder Bundesgesetze vollziehen. Jede Petition wird geprüft, aber nicht jede wird behandelt, denn es werden immer wieder auch unzulässige Petitionen eingereicht. Schlichtungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten beispielsweise sind nicht Aufgabe des Landtags oder eines seiner 14 ständigen Ausschüsse. Das Petitionsrecht ersetzt nicht den Rechtsweg, es ergänzt ihn.

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