Wer besonders viel Angst vor freilaufenden Hunden hatte
Anleinpflicht für Hunde in Bernau: Was jetzt genau gilt
Bernau bekommt eine Anleinpflicht für Hunde. Mehrere Vorfälle im Bereich des Naturkindergartens hinter den Fußballplätzen hatten die Maßnahme notwendig gemacht. Wo die neue Verordnung gelten wird und welcher Hund jetzt an die Leine muss.
Bernau – Nachdem es zu mehreren dokumentierten Vorfällen mit Hunden im Bereich des Naturkindergartens hinter den Fußballplätzen gekommen war, hat sich der Gemeinderat auf seiner vergangenen Sitzung dazu entschlossen, eine Hundeverordnung in Bernau zu erlassen. In jüngster Zeit seien der Verwaltung vermehrt Probleme mit frei laufenden Hunden im Bereich des Sportgeländes bis zur Betonbrücke über die Bernauer Ache durch Sportplatznutzer, angrenzende Landwirte, Vertreter des Abwasser- und Umweltverbandes und Spaziergängern gemeldet worden. Laut Beobachter seien nur maximal ein Fünftel der Hunde angeleint.
Naturkindergarten mit Grund für die Verordnung
Über die Notwendigkeit einer solchen Verordnung war sich der gesamte Gemeinderat im Klaren und segnete den Beschluss nach einer kurzen und sachlichen Diskussion einstimmig ab. Dabei sollten auf der einen Seite die Hundehalter möglichst wenig eingeschränkt werden, auf der anderen Seite auch der nötige Abstand zu den Kindern des AWO-Naturkindergartens gewahrt sein. Im Ergebnis gilt die neue Anleinverordnung nun im Bereich ab der Mehrzweckhalle in der Buchenstraße bis zur kleinen Betonbrücke über die Ache. Das restliche Gemeindegebiet bleibt von der neuen Verordnung unberührt.
Hunde laufen oft frei und weit voraus
Besonders am Ortsrand käme es immer wieder zu der Situation, dass Hundehalter ihren Tieren freien Lauf geben, sagt Anton Reiserer aus der Geschäftsleitung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rosenheim. „Es gibt ja auch Hundehalter, die sehr große Hunde haben, die teilweise sehr weit vom Hundehalter entfernt sind, manchmal bis zu 200 Meter.” Da sei es nur schwer zu kalkulieren, wie ein Hund reagiere. „Gerade bei großen Hunden kommt es oft zu dem Fall, dass dann die Kinder, aber auch das Personal Unsicherheit verspürt.”
Anleinen zu Schutz der Kinder
Reiserer begrüßt die neue Verordnung zur Anleinung von Hunden im Bereich des Naturkindergartens. „Für die Einrichtung ist die Anleinung gerade im Bereich der Naturgruppe wichtig, weil hier in der Vergangenheit immer wieder Angst- und Gefährdungssituationen aufgetreten sind”, sagt er. Deswegen würde er es als richtig empfinden, wenn die Hundehalter in diesem Bereich so freundlich seien, die neue Verordnung auch einzuhalten. „Zum Schutz der Kinder, damit dort nichts passiert”, so Reiserer.
Das sagt die neue Hundeverordnung
Die neue Hundeverordnung gilt für alle Kampfhunde und alle großen Hunde. Sie verpflichtet alle Hundeführer vor Betreten der Verbotsbereiche dem Hunde eine Leine anzulegen und in den entsprechenden Bereichen ständig an der Leine zu führen. Für Kampfhunde gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen, sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet. Außerdem dürfen Kampfhunde keine Kinderspielplätze betreten. Für große Hunde gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle dem Plan entsprechenden öffentliche Anlagen und Wege der Gemeinde Bernau.
Das sind laut Hundeverordnung Kampfhunde und Große Hunde:
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist. Die in der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I) in der jeweils gültigen Fassung geregelten Vermutungen über die Eigenschaft als Kampfhund finden Anwendung.
Große Hunde sind erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen. Abzustellen ist auf das individuelle Maß des Hundes, unabhängig davon, welche Größe ausgewachsene Hunde der betreffenden Rasse regelmäßig erreichen. Hierzu zählen jedoch stets erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge.