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Neue Vorteile für Audorfer Mieter

Angespannter Wohnungsmarkt in Oberaudorf – Warum jetzt die Mietpreisbremse kommt

Der Druck auf den Wohnungsmarkt nimmt zu. Das bekommt auch die Gemeinde Oberaudorf zu spüren.
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Der Druck auf den Wohnungsmarkt nimmt zu. Das bekommt auch die Gemeinde Oberaudorf zu spüren.

Die Mietpreisbremse gilt nun auch für Oberaudorf. Nach einigen Mühen der Verwaltung ist die Gemeinde ab sofort Teil der bayerischen Mieterschutzverordnung. Was das für die Einwohner konkret bedeutet. 

Oberaudorf – Als sehr komplex beschreibt der Oberaudorfer Geschäftsleiter Florian Seebacher das Thema rund um die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Diese ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und soll sowohl für die Verwaltung als auch für die Einwohner einer Gemeinde mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ einige Vorteile bieten.

Oberaudorf zieht im Inntal nach

Das Problem: „Oberaudorf war im Gegensatz zu nahezu allen anderen Gemeinden im Inntal nicht dabei”, erklärt Seebacher. Denn nach Paragraf 1 MiSchuV sind nur die Gebiete betroffen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt.

In Oberaudorf liegen die Preise pro Quadratmeter allerdings bei rund zwölf Euro, was ziemlich genau dem deutschlandweiten Durchschnitt entspricht. „Trotzdem haben wir hier dieselben Probleme wie auch Kiefersfelden oder Brannenburg“, meint der Geschäftsleiter. Auch in Oberaudorf nimmt demnach der Druck auf den Mietmarkt zu und die Einwohner wünschen sich ein größeres und vor allem bezahlbares Angebot.

Justizministerium nimmt Oberaudorf auf

Daher bemühte sich die Verwaltung, ebenfalls in die Mieterschutzverordnung aufgenommen zu werden und die Vorteile wie die Mietpreisbremse nutzen zu können. Das ist nun laut der Bekanntmachung des Bayerischen Justizministeriums zum 1. August gelungen. „Damit gilt die Mietpreisbremse künftig in 208 Städten und Gemeinden Bayerns“, sagt Justizminister Georg Eisenreich, der darin einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von preiswertem Wohnraum sieht. 

Durch die Mietverordnung erhofft sich die Gemeindeverwaltung in Oberaudorf mehr Einfluss auf den Markt.

Mit der Aufnahme ergeben sich laut Verordnung für die Einwohner nun konkrete Vorteile. So darf durch die Mietpreisbremse beispielsweise die Miete bei neu vergebenen Bestandswohnungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Oberaudorf bedeutet das also einen Preis von rund 13 Euro pro Quadratmeter.

Eine klassische 3-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von 70 Quadratmetern dürfte somit nicht mehr als rund 900 Euro zur Kaltmiete kosten. „Bei uns kommt es allerdings immer auf Lage und Zustand der einzelnen Immobilie an“, betont Seebacher. Da man in Oberaudorf keine Hochhäuser hätte, in dem jede Wohnung dasselbe kostet, sei der Preis oft sehr individuell.

Eine weitere Änderung ist, dass Mieterhöhungen nicht um mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesteigert werden dürfen. Außerdem gilt für Mietwohnungen eine verlängerte Kündigungssperrfrist. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll, sind die Mieter nun zehn, statt zuvor drei Jahre lang vor einer Kündigung geschützt. 

Aber auch für die Verwaltung ergeben sich laut Seebacher nun mehr Möglichkeiten. „Wir können zum Beispiel bei der Umwandlung von Wohnraum Einfluss darauf nehmen, dass daraus keine Luxuswohnungen werden”, meint der Geschäftsleiter. So könne man nun als Gemeinde versuchen, mehr Objekte auf den Mietermarkt zu bringen und damit das Angebot erhöhen. „Zumindest haben wir jetzt dieselben Möglichkeiten, wie alle anderen Inntalgemeinden“, sagt Seebacher abschließend. 

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