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PV-Anlagen in Amerang

Amerang: Wo kann grüner Solarstrom erzeugt werden?

Photovoltaik-Anlage
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Wo sind in Amerang geeignete Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen? Die Gemeinde lässt das jetzt prüfen.

Die Gemeinde Amerang will Planungssicherheit: Um der vermehrten Nachfrage nach Photovaltaik-Anlagen nachkommen zu können, werden jetzt mögliche Standorte untersucht.

Amerang - Mit der Vergabe der Planungsleistungen mit einem Gesamthonorar von 9.676,13 Euro zur Untersuchung möglicher Standorte, gab der Gemeinderat einstimmig grünes Licht für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Eile ist geboten, denn um frühestens 2024 loslegen zu können, müsste die erforderliche artenschutzrechtliche Untersuchung schon im März beginnen.

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Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben im Außenbereich sind nicht privilegiert, darum braucht es, laut Bürgermeister Konrad Linner (GLA) einen Bebauungsplan mit Anpassung des Flächennutzungsplans. Deshalb seien bisher informelle Anfragen zur Errichtung entsprechender Anlagen im Gemeindegebiet ablehnend behandelt worden. In der aktuellen Energiesituation werde jedoch erwartungsgemäß die Anzahl von Anfragen kurz- bis mittelfristig deutlich ansteigen, vermutete der Bürgermeister. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Gemeinde in diesem Bereich einen Beitrag für eine sichere Energieversorgung leisten und damit ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen könne.

Zur Entwicklung von Vorgaben für die Festlegung von geeigneten Standorten, braucht es frühzeitige planerische Unterstützung. Zu diesem Entschluss war der Gemeinderat nach eingehender Beratung gekommen. Schließlich gehe es darum, sämtliche städtebaulichen Belange zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Dazu schien auch die frühzeitige Beteiligung der Grundstückseigentümer der grundsätzlich denkbaren Bereiche wichtig. Voraussichtlich soll noch im Januar eine Informationsveranstaltung mit dem Ziel stattfinden, bis Ende Februar konkrete Standorte auszuwählen, soweit deren Eigentümer Interesse an einer entsprechenden Nutzung hätten. Für alle Schnellentschlossenen könnte die erforderliche artenschutzrechtliche Untersuchung bereits im kommenden Jahr erfolgen.

Die bei Grünlandflächen in Frage kommenden Vogel (Wiesenbrüter)- und gegebenenfalls Schmetterlingsarten können nur von März bis August kartiert werden. Das wäre dann die Voraussetzung für die planungsrechtliche Zulässigkeit und einen möglichen Baubeginn im Jahr 2024, betonte Linner. Spätere Anträge könnten dann erst 2025 umgesetzt werden.

Kapitalinvestoren oder Bürgervereinigungen?

Anfang Januar soll es dazu im gemeindlichen Mitteilungsblatt umfassende Informationen geben. In dem Zusammenhang auch wichtig: Vorgaben zur Betriebsform. So könnte, laut Linner, eine Gemeinwohlorientierung verfolgt werden, soweit nur Beteiligungsformen wie etwa Genossenschaften oder Bürgervereinigungen ähnlich der bestehenden Bürgersolaranlage auf dem gemeindlichen Schulgebäude in Amerang gewünscht würden. Das verbessere erfahrungsgemäß die Akzeptanz derartiger Projekte in der Öffentlichkeit, betonte der Bürgermeister. Soweit die Gemeinde hier keine Vorgaben wünsche, würden erfahrungsgemäß überwiegend professionale Kapitalinvestoren als Vorhabenträger auftreten. Das Planungsbüro untersucht nun mögliche Standorte im gesamten Gemeindegebiet.

Drei Kategorien für die Freiflächen

Die Flächen werden im Ergebnis in drei Kategorien eingeteilt: Für Freiflächen PV Anlagen geeignet; für Freiflächen PV Anlagen bedingt geeignet; für Freiflächen PV Anlagen nicht geeignet.

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