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Jahundertwasser und HQextrem

Ist das Baugebiet „Kammer“ in Amerang hochwassergeschützt? Warum es Zweifel gibt

Das Baugebiet Kammer in Amerang kann kommen. Den Satzungsbeschluss verabschiedete der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
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Das Baugebiet Kammer in Amerang.

Bis zum Satzungsbeschluss hat der Bebauungsplan Kammer einige Runden gedreht. Vor allem die Hochwassergefahr beschäftigte den Gemeinderat Amerang mehrfach, so auch in der jüngsten Sitzung.

Amerang – Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hatte in seinen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wiederholt nachgehakt. Die Gemeinde hatte dazu jeweils die entsprechenden Abwägungen getroffen. Nach der verkürzten Auslegung hatte die Behörde nun neuerlich Einwände. Es wurde empfohlen, nicht nur von einem Jahrhunderthochwasser auszugehen, sondern den Lastfall „HQextrem“ zu ermitteln und das Ergebnis im Risikogebiet im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan zu vermerken.

Verwaltung überzeugt: Schutz reicht für HQextrem

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die empfohlenen Maßnahmen aus dem hydrologischen und hydraulischen Gutachten zum Doblmühlbach umzusetzen seien und angeraten, auch die Flächen der Geländemodellierung entlang der linken Gewässerböschung als Fläche für die Wasserwirtschaft festzusetzen. Damit wäre aus Sicht der Behörde, auch für künftige Generationen eindeutig ersichtlich, dass die Flächen nicht nur eine einfache Geländemodellierung beziehungsweise natürliches Gelände seien, sondern dem bestimmten Zweck des Hochwasserschutzes diene und so nicht in Vergessenheit geraten könne.

Laut Verwaltung wurden ohnehin im Plangebiet die Auswirkungen von „HQextrem“, das eine Stufe höher als ein Jahrhunderthochwasser sei, auf die vorgesehenen Bauflächen untersucht. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen würden einen ausreichenden Schutz dieser Bauflächen gegen Hochwasser auch für HQextrem-Ereignisse gewährleisten. Die konzeptionierten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen seien im Bebauungsplan als Umgrenzung von Flächen für Aufschüttungen und Flächen für die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt.

Leistungsfähigkeit vorhanden

Auch ist die angrenzende Fläche für den benötigten Retentionsraumausgleich als Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses sei festgesetzt. Der Einlaufbereich mit entsprechender Leistungsfähigkeit werde im Zuge der baulichen Ausführung des Leitdammes sowie der Retentionsfläche hergestellt.

Die Geländemodellierung zur Herstellung von Hochwassersicherheit und Freibordsicherheit entlang der Flächen des Doblmühlbachs soll im Zuge der Grünplanung erfolgen, um eine Einbindung in die Naturräume sicher zu stellen. „Alle für die Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlichen Flächen sind im Eigentum der Gemeinde und bleiben dies auch nach Umsetzung des Bebauungsplans, wodurch eine Umsetzung der Maßnahme und deren langfristiger Erhalt sichergestellt sind“, betonte Bürgermeister Konrad Linner (GLA). Der Gemeinderat nahm die Einwendungen zu Kenntnis und war einstimmig der Auffassung, dass keine Anpassungen der Planung erforderlich sind.

Satzung beschlossen

Die untere Naturschutzbehörde hatte unter anderem empfohlen, auf einer Ausgleichsfläche auf etwa zehn Prozent der Fläche Brachestreifen an jährlich wechselnden Stellen, jedoch kein liegendes Mahdgut dauerhaft zu belassen. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, jegliches Mahdgut von der Fläche zu entfernen, redaktionell zu ergänzen.

Laut Linner handelte sich um eine Klarstellung der bisherigen Ausführungen, die nicht als Änderung der Planung zu bewerten sind. Aus diesem Grund sei keine erneute Auslegung durchzuführen. Damit konnte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Amerang Kammer“ einstimmig fassen.

Beleuchtung geregelt

Für das Baugebiet Kammer beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der Bayernwerk AG mit der Lieferung und Installation der vom Lichtplaner geplanten Straßenbeleuchtung mit vorgesehenen 33 Brennstellen zum angebotenen Betrag von 113.878,14 Euro. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung werden im Rahmen der Ablöse der Erschließungsbeiträge auf die Bauflächen umgelegt.

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