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Aus dem Amtsgericht Rosenheim

Frau (24) vergewaltigt? Wasserburger muss sich vor Gericht verantworten – so lautet das Urteil

Eine Statue von Justizia mit Augenbinde und Waage
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Ein 23-jähriger Wasserburger hat sich vor dem Amtsgericht Rosenheim wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs verantworten müssen.

Ein 23-Jähriger aus Wasserburg wird beschuldigt, eine Freundin vergewaltigt zu haben. Dafür musste er sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. So lautet das Urteil.

Wasserburg – Nur wenige Tage vor der Abschlussprüfung eines inzwischen 23-jähriges Manns an einer Fachschule in Wasserburg kam es laut Staatsanwaltschaft am Abend des 14. Juli 2023 zu einer Vergewaltigung an einer 24-jährigen Frau. Dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Marc Wederhake aus München, erklärte vor dem Amtsgericht Rosenheim, dass er als Verteidiger in solchen Fällen seinen Mandanten in aller Regel empfehle, keine Aussage zu tätigen. In diesem Falle weiche er aber davon ab, weil das Gericht nur so einen Eindruck von der Besonderheit dieses Falles gewinnen könne, argumentierte der Rechtsbeistand.

Vor Gericht wegen eines Vergewaltigungs-Vorwurfs

Der Angeklagte berichtete, er sei mit der Klägerin seit Februar 2023 gut befreundet gewesen. Er habe gewusst, dass sie einen langjährigen Freund habe und sei selbst an keinen sexuellen Kontakten interessiert gewesen. Überhaupt habe er bislang keinerlei sexuelle Erfahrungen, nicht einmal geküsst habe er bislang. Das habe damit zu tun, dass es ihn generell vor fremden Körperflüssigkeiten ekle, so der Angeklagte.

An dem besagten Abend des 14. Juli 2023 habe die platonische Freundin zunächst nach Hause gewollt, sei dann aber umgekehrt, weil sie sich nicht wohlfühlte. Das habe sie ihn wissen lassen. In Sorge um sie habe er gefragt, ob er sich um sie kümmern soll. Das habe sie bejaht und deshalb sei er zu ihr auf das Zimmer gekommen. Das sei nicht zum ersten Mal geschehen. Andere hätten ihnen ohnehin längst eine intensivere Beziehung unterstellt, was aber völlig falsch gewesen sei, schilderte der Angeklagte.

Er habe sich auf das Bett gesetzt, mit dem Handy gespielt und sich schließlich zu ihr gelegt. Nach einiger Zeit habe sie ihn mehrmals an den Penis gefasst, ihn sogar bis zur Erektion manipuliert. Er habe zunächst nicht gewusst, wie er mit der Situation umgehen soll. Schließlich habe er ihr es gleichtun wollen und in ihren Slip gefasst. Als er jedoch bemerkte, dass sie dort feucht gewesen sei, habe er sich sofort geekelt und habe deshalb seine Hand sofort zurückgezogen. Sie habe daraufhin gesagt: „Spinnst du? Verpiss dich!“ Er habe dann den Raum sofort verlassen. Draußen habe er noch um Verzeihung gebeten. Laut dem 23-Jährigen habe sie ihm aber nachgerufen: „Du hast mich vergewaltigt, das ist nicht zu verzeihen!“

„Ich bin auf keinen Fall in sie eingedrungen – es hat mich einfach nur geekelt“, so der junge Mann vor Gericht. Vor dem Vorwurf der Vergewaltigung sei er so erschrocken gewesen, dass er seine Mutter angerufen hatte, die ihn auch umgehend abholte, und gemeinsam habe man die nächsten Schritte beraten. Er sei wohl verliebt in das Mädchen gewesen. Aber angesichts ihrer langjährigen Beziehung mit ihrem Freund habe er sich keinerlei Chancen ausgerechnet.

Problematisch sei im Anschluss das Verhältnis zwischen ihm und der Fachschule in Wasserburg gewesen, nachdem die Klägerin ihren Vorwurf bekannt gemacht hatte. Es sei selbstverständlich schwierig gewesen, unter diesen Umständen seine Prüfungen zu absolvieren, berichtete der Angeklagte. Dennoch habe er sie mit Erfolg abgeschlossen. Jedoch sei eine Übernahme in das Unternehmen wegen des Vorwurfs unmöglich gewesen. Es hänge wohl auch von diesem Verfahren ab, ob er beruflich erfolgreich sein könne, meinte er. Auf Nachfrage erklärte der 23-Jährige, dass er und die Klägerin niemals über ihre Beziehung gesprochen hätten. Nur einmal habe sie zu ihm gesagt, dass er sie wohl kaum möge – worauf er ihr erklärt habe: „Im Gegenteil, ich hab dich lieb.“ Das sei aber niemals vertieft worden, betonte er.

Die Klägerin wurde per Video-Schaltung aus ihrem Heimatort zugeschaltet. Dabei beschrieb sie den Angeklagten als „damals besten Freund“ und dass er ihr zu keiner Zeit sexuelle Avancen gemacht hatte. Auch habe er ihr berichtet, dass er noch nie jemanden geküsst hatte. Im Kerngeschehen dieses Abends konnte sie nur vage Erinnerungen geltend machen. Sie habe geschlafen und sei davon erwacht, dass er mit dem Finger in ihr „gestochert“ habe. An nähere Details vermochte sie sich nicht zu erinnern. Auch bestritt sie, jemals mit ihm „gekuschelt“ zu haben. Nach dem Vorfall habe sie sofort ihren Freund angerufen und ihm davon berichtet. Er sei umgehend zu ihr gekommen, um sie zu trösten. Sie benötige inzwischen psychologische Betreuung.

Enorme berufliche Nachteile durch Anklage

In dem anschließenden Rechtsgespräch kamen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung überein, dass es sich hier um keine Vergewaltigung handeln könne. Auch die Vertreterin der Nebenklage trat dem nicht entgegen. So hielt die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag den Vorwurf nicht länger aufrecht. Der 23-Jährige wurde freigesprochen.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Wederhake machte darauf aufmerksam, dass seinem Mandanten enorme berufliche Nachteile entstanden seien. Wenn bereits im Vorfeld die Frau in einer Videoaufzeichnung befragt worden wäre, so hätte sich die Staatsanwaltschaft ein Bild von deren Persönlichkeit machen können. Es wäre dann wohl gar nicht zu einer Anklage gekommen und seinem Mandanten wären diese enormen und unberechtigten Belastungen erspart geblieben, so Wederhake.

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