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Erörterung der Einwendungen in Rohrdorf

A8-Ausbau: (K)Ein Ende in Sicht?

Landkreis Rosenheim/Rohrdorf - Seit vielen Jahren zieht sich nun schon der geplante sechsspurige Ausbau der A8 zwischen Rosenheim und der Grenze.

Derzeit werden durch die Regierung von Oberbayern zwei getrennte Planfeststellungsverfahren für den sechsspurigen Ausbau im Abschnitt zwischen Achenmühle und Bernauer Berg, sowie zwischen der Anschlussstelle Rosenheim und Achenmühle durchgeführt, wie Dr. Martin Nell, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern rosenheim24.de auf Anfrage mitteilte.

Dass die A8 saniert werden muss, daran zweifelt niemand. Doch inwiefern die Autobahn ausgebaut werden soll, darüber scheiden sich die Geister. Geplant ist ein sechsspuriger Ausbau mit zwei Standstreifen. Unter anderem der Bund Naturschutz und diverse Bürgerinitiativen halten allerdings einen vierspurigen Ausbau mit zwei Standstreifen für ausreichend und vor allem umweltfreundlicher. Aufgrund dessen gingen bei der Regierung von Oberbayern einige Einwendungen gegen die aktuellen Planfeststellungsunterlagen ein.

30 Stellungnahmen und 600 Einwendungen sind eingegangen

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Für den Bau oder Ausbau einer Bundesfernstraße ist es vorgeschrieben, alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen privaten und öffentlichen Belange zu prüfen. Sowohl für den Abschnitt Achenmühle-Bernauer Berg, als auch für den Abschnitt Rosenheim-Achenmühle seien, so Nell weiter, zahlreiche Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen. Für beide Abschnitte zusammen seien es etwa 30 Stellungnahmen von öffentlichen Trägern und gut 600 Einwendungen von Privatpersonen.

Nachdem diese sortiert und aufbereitet wurden, legte die Regierung von Oberbayern einen Erörterungstermin fest. Im Juli 2016 wurden bereits alle Einwendungen und Stellungnahmen für den Abschnitt Achenmühle-Bernauer Berg bearbeitet. Derzeit läuft die Erörterung der Einwendungen für den Abschnitt Rosenheim-Achenmühle. Seit dem 20. März und noch bis Dienstag, den 28. März werden die Einwendungen im Rohrdorfer Rathaus von der Regierung von Oberbayern unter Betreuung mehrerer Juristen bearbeitet. Bei Bedarf stehen noch drei Zusatztermine zur Verfügung, spätestens zum 31. März soll die Erörterung abgeschlossen werden.

Müssen die Planunterlagen noch einmal ausgelegt werden?

"Der weitere Verfahrensgang hängt von den Erkenntnissen aus dem Erörterungstermin ab", erklärt Nell. "Es kann notwendig werden, die Planunterlagen zu ändern. Einzelne Verfahrensschritte müssen dann unter Umständen wiederholt werden.", so Nell gegenüber rosenheim24.de. Konkret heißt das, dass durch eventuelle Umplanungen neue Personen und Personengruppen betroffen sein können, denen dann ebenfalls Gelegenheit gegeben werden muss, Einwendungen gegen den sechsspurigen Ausbau zu erheben. "Bei erheblichen Änderungen kann auch eine erneute Auslegung der Planunterlagen in den Gemeinden erforderlich sein." 

Sobald alle Unterlagen zum Ausbau vorliegen, könne die Regierung "bei positiver Beurteilung" die Baugenehmigung in Form des Planfeststellungsbeschlusses erteilen. Wann genau es soweit sein wird, ist noch völlig offen. Und selbst wenn die Baugenehmigung erteilt ist, können Betroffene auch dagegen noch klagen. Das Projekt "A8-Ausbau" kann sich also noch über viele weitere Jahre hin ziehen.

Rubriklistenbild: © picture-alliance / dpa

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