Prozess um den Tod von Hanna (†23)
Richterin zu Sebastian T.: „Wir möchten uns entschuldigen“ - Die Urteilsbegründung zum Freispruch
Aschau im Chiemgau/Laufen – Drei Verhandlungstage im „Hanna-Prozess“ wurden vom Landgericht völlig überraschend gestrichen - die Hintergründe luden zu Spekulationen ein. Nun ist das Urteil gefallen.
Update, 13.03 Uhr – Die Urteilsbegründung zum Freispruch
Sebastian T. ist freigesprochen. Das Urteil wird im Verhandlungssaal in Laufen ruhig aufgenommen. Wohl alle der Prozessbeteiligten, Pressevertreter und Zuschauer haben mit dem Freispruch gerechnet. Das Urteil ergeht schon nach 13 von geplanten 26 Verhandlungstagen.
„Uns ist bewusst, dass das schnelle Urteil für Spekulationen sorgt“, beginnt die Vorsitzende Richterin, Heike Will, ihre Urteilsbegründung. Die Umstände des Todes von Hanna Wörndl seien dem Gericht nicht egal. „Den Angehörigen gilt unser tiefstes Mitgefühl“, so die Richterin.
Aber die Frage, ob Hanna Wörndl selbstverschuldet oder durch einen anderen zu Tode kam, sei nicht mehr von Relevanz - denn: „Der Angeklagte hat für ihren Tod keine Verantwortung“, ist sich das Landgericht sicher. Deswegen habe man den Prozess beendet. Die genauen Umstände von Hannas Tod habe man darüber hinaus nicht zu klären. „Auch wenn der Tod eines so jungen Menschen immer eine Tragödie ist.“
Ja, Sebastian T. habe angegeben, in der Nacht auf 3. Oktober 2022 in Aschau im Chiemgau beim Joggen gewesen zu sein. „Aber es gibt keine Erkenntnisse, dass er in der Nähe des vermeintlichen Tatorts war“, so Richterin Will.
Und dass der Angeklagte seiner guten Freundin Verena R. am Abend des 3. Oktober 2022 angeblich Täterwissen verriet - und von der Ermordung Hannas erzählte? Das Gericht ist sich sicher: Das Gespräch hat erst einen Tag später stattgefunden, am 4. Oktober, als von dem Leichenfund auch schon in den Medien zu lesen war.
Da ist zum Beispiel eine Sprachnachricht von Verena R. an ihre Schwester vom 5. Oktober 2022: „Sie sagt klar, sie habe sich gestern mit Sebastian T. getroffen“, so die Richterin. Handydaten, Schrittzähler oder Standortdaten von Verena R.s Handy würden außerdem zeigen, dass sie am Abend des 3. Oktobers daheim war - und erst am 4. Oktober in Aschau beim Treffen mit dem 23-jährigen Angeklagten.
Im Laufe der Ermittlungen hätten Verena R. und ihre Schwester Lea einen Belastungseifer gegenüber Sebastian T. entwickelt. Dass Verena R. von ihm angeblich mit einem Messer bedroht wurde, sei „wenig nachvollziehbar“.
Das angebliche Geständnis auf der Hausparty sei eher als Scherz gemeint gewesen, „damit er endlich Ruhe hat“. Überhaupt sei unter den Tisch gefallen, so die Richterin, dass der Angeklagte am selben Abend die Tat auch leugnete. Und der übertriebene Alkoholkonsum könne auch von einem „Korb“ herrühren, den Sebastian T. zuvor am selben Tag von einer Frau erhielt. Kurz geht die Richterin auch auf den Pornokonsum des Angeklagten ein: Er hätte schon Tage vor Hannas Tod geendet - „und er ist auch nicht strafrechtlich relevant“.
Blieben noch die Aussagen des „Knast-Zeugen“: Ihm hätte Sebastian T. in der U-Haft in Traunstein den Mord gestanden. „Auf seine Angaben kann man kein Urteil stützen“, steht für Richterin Heike Will fest. Die Zeugenaussage des Mithäftlings sei von seinen früheren Aussagen deutlich abgewichen. Ein Gutachter wies ihm eine „hohe Manipulations- und Lügenkompetenz“ aus. Womöglich habe sich der „Knast-Zeuge“ das Geständnis des Angeklagten auch nur eingebildet und verinnerlicht.
Zum Schluss wird die Richterin noch einmal persönlich und wendet sich an den Angeklagten:
„Herr T., im Laufe der Ermittlungen ist es zu Fehlern gekommen. Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt. Wir möchten uns, als Teil dieses Rechtssystems, bei Ihnen entschuldigen.“
In den Zuschauerreihen brandet Applaus auf. Der Verhandlungstag ist damit beendet. Sebastian T. ist freigesprochen - und empfängt eine Umarmung nach der anderen, zuerst von seiner Verteidigerin Regina Rick, dann von seinen Angehörigen.
+++ Ein weiterer, ausführlicher Bericht zum Urteil folgt im Laufe des Nachmittages. +++
Update, 11.51 Uhr – Urteil im „Hanna-Prozess“ gefallen
Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau ist vom Vorwurf des Mordes an Hanna Wörndl freigesprochen. Das Traunsteiner Landgericht hat gegen 11.45 Uhr das Urteil verkündet. Außerdem soll er für seine lange Untersuchungshaft - vom November 2022 bis Juni 2025 - entschädigt werden.
Update, 11.12 Uhr - Urteil noch heute
Die Plädoyers wurden zwar nicht-öffentlich gehalten, aber jetzt von der Pressesprecherin des Gerichts bekanntgegeben: Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft fordern einen Freispruch. Auch das Urteil fällt noch heute. Es wird gegen 11.45 Uhr erwartet.
Jetzt dürfte klar sein: Sebastian T. aus Aschau wird freigesprochen. Dass das Traunsteiner Landgericht zu einem anderen Urteil kommt, scheint ausgeschlossen.
Aber in einem unterscheiden sich die Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, Sebastian T. könne die Tat - die Tötung von Hanna Wörndl am 2. Oktober 2022 - nicht nachgewiesen werden. Die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg gehen einen Schritt weiter. Sie wollen einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Dem Angeklagten könne nicht mal nachgewiesen werden, zum Zeitpunkt des Todes an Ort und Stelle, am Bärbach in Aschau, gewesen zu sein.
Update, 10.47 Uhr – Plädoyers jetzt hinter verschlossenen Türen
Die Beweisaufnahme ist jetzt abgeschlossen. Richterin Heike Will wendet sich noch einmal an den Angeklagten. „Vielleich will er uns sagen, hat er inzwischen eine Ausbildung oder etwas anderes gefunden?“ Verteidiger Yves Georg macht aber gleich klar: Sebastian T. wird auch dazu nichts sagen. Will stellt, der Vollständigkeit halber, noch fest, dass der 23-Jährige nicht vorbestraft ist. Jetzt kann das Gericht die Beweisaufnahme offiziell schließen.
Doch eine Frage bleibt: Wird die Öffentlichkeit bei den Plädoyers ausgeschlossen? Die Verteidigung habe mit beiden Varianten kein Problem, macht Yves Georg klar. Weil aber Teile der Verhandlung nicht-öffentlich geführt wurden – zum Beispiel, wo es um den Pornokonsum von Sebastian T. ging – will das Landgericht auch die Plädoyers nicht-öffentlich halten. Auch der Antrag eines Pressevertreters auf Öffentlichkeit, der beim Gericht noch einging, ändert daran nichts.
Nur für die Pressesprecher von Staatsanwaltschaft und des Landgerichts wird eine Ausnahme gemacht. Und für die Eltern von Sebastian T. Jetzt werden die Plädoyers gehalten. Cornelia Sattelberger, Pressesprecherin des Gerichts, wird gleich im Anschluss darüber die Öffentlichkeit informieren. Dass die Verteidiger Freispruch fordern, steht fest. Und wahrscheinlich kommt auch die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass Sebastian T. bei der derzeitigen Beweis- bzw. Indizienlage nicht zu verurteilen ist.
Update, 9.52 Uhr - Schon vor den Plädoyers deutet jetzt alles auf Freispruch hin
Vorsitzende Richterin Heike Will, Beisitzer und Schöffen betreten den Verhandlungssaal. Alles, was sie jetzt verkündet, deutet auf einen Freispruch von Sebastian T. hin. Zum einen lehnt das Gericht einen Antrag der Nebenklage - Hannas Eltern und Anwalt Walter Holderle - ab. „Zum derzeitigen Stand“ ließe sich der Tatvorwurf gegen Sebastian T. nicht führen. Für die Entscheidung sei es deshalb unerheblich, ob Hanna Wörndl durch Eigen- oder Fremdverschulden zu Tode kam.
Und noch etwas: Staatsanwalt Christian Merkel bestätigt, auch die Anklage verzichtet darauf, dass weitere Beweismittel - also Zeugen oder Gutachten - erhoben werden. Richterin Will fragt nach: „Sie verzichten?“, Merkel entgegnet: „So ist es.“ Das Gericht unterbricht für eine kurze Pause.
Update, 9.45 Uhr - Verteidigung hoch optimistisch
Welches Programm heute ansteht, ist auch kurz vor Prozessbeginn noch nicht klar - nur eins: die Beweisaufnahme dürfte schon beendet sein, wie die Pressesprecherin des Landgerichts bekanntgab. Würde heißen, das Gericht könnte im Prozess gegen Sebastian T. direkt zu den Plädoyers übergehen.
Vieles, wenn nicht alles, deutet auf einen Freispruch hin. Dementsprechend gut gelaunt zeigen sich der Angeklagte mit seinen Verteidigern Regina Rick und Yves Georg vor dem Prozess beginn. Alle strahlen um die Wette, begrüßen sich herzlich und scheinen hoch optimistisch dem weiteren Prozessverlauf entgegenzusehen.
Vorbericht:
Was passierte zuletzt hinter den Kulissen des Mord-Prozesses gegen Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau? Diese große Frage dürfte sich am heutigen Dienstag (25. November) ab 9.30 Uhr klären. Denn der jüngste Verhandlungstag am 14. November endete mit einer Überraschung: Die Vorsitzende Richterin Heike Will schloss für rund 20 Minuten die Öffentlichkeit aus und verkündete dann, dass die kommenden drei Prozesstage gestrichen werden. Möglicherweise endet der Prozess aber viel schneller als gedacht und es könnten am Dienstag schon die Plädoyers gehalten werden. Denn Zeugen sind keine geladen...
Urteil war eigentlich erst für 19. Dezember angesetzt
Die Beweislage gegen Sebastian T. wurde in den vergangenen Wochen dünner und dünner. Laut Anklage habe er am 3. Oktober 2022 Hanna Wörndl umgebracht, indem er sie in den Bärbach in Aschau war, in dem die Studentin dann ertrank. Aber die Hauptbelastungszeugen wurden als wenig glaubhaft eingeschätzt. Ob Sebastian T. an seine Freunde Täterwissen verriet, bevor der Leichenfund bekannt wurde, konnte im Prozess auch noch nicht geklärt werden. DNA-Spuren gibt es nicht, genauso wenig wie Tatzeugen.
Eigentlich hätte das Traunsteiner Landgericht, das in Laufen verhandelt, noch viel Programm vor sich: etliche Gutachten zu den Verletzungen Hanna Wörndls oder zur „Unfall-These“ der Verteidigung gehen unter anderem noch ab. Das Urteil war nach bisheriger Planung für den 19. Dezember vorgesehen. Das erste Urteil gegen Sebastian T. hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Insgesamt hatte das Landgericht Traunstein 26 Tage für die neue Verhandlung angesetzt. Der Auftakt zur Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Die Anklage lautet nach wie vor auf Mord. rosenheim24.de wird wieder aktuell aus Laufen berichten. (xe)

