Großes Grundstück - mehr Kosten?
Neue Grundsteuer ab 2025: Wie wirkt sich das auf Teisendorfer Eigentümer aus?
Die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in Teisendorf ändert sich ab 2025. Die Änderungen folgen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Auswirkungen auf die Steuerlast der Eigentümer könnten unterschiedlich sein.
Teisendorf – Die Hebesätze für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Grundsteuer B für Grundstücke und die Gewerbesteuer bleiben in der Marktgemeinde weiterhin bei 380 v.H.. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Teisendorf kurz „Hebesatzung“ entsprechend gefasst. Die Neufassung war notwendig geworden, da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums am 1. Januar. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B betrug von 1978 bis 2009 in der Marktgemeinde 340 v. H. und wurde ab 2010 auf 380 v. H. erhöht.
Die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer werden der Gemeinde durch den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorgegeben. Dieser wiederum beruht auf den Angaben der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer. Die Gemeinde kann an den Grundlagen nichts ändern. Das „trockene“ Steuerthema wurde von der Kämmerin im Gemeinderat näher erklärt und anschaulich vermittelt. Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 ist die Berechnungsgrundlage neu, wobei die Äquivalenzbeträge oder Grundsteuerwerte hinzugezogen werden. Dies ist die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2018, durch das die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt wurde. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz, mit dem für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt wird. So wird verhindert, dass die Grundstücke allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigen.
Hebesätze für Grundsteuer in Teisendorf bleiben unverändert
Als erster Schritt zur „neuen“ Grundsteuer, die erstmalig ab 2025 zu bezahlen ist, stellen also die Finanzämter den Einheitswert sowie den Grundsteuermessbetrag aufgrund der Angaben der Eigentümer fest. Ein Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer muss daher immer beim zuständigen Finanzamt und nicht bei der Gemeinde eingelegt werden, da dieses die Grundlagen für den Steuerwert festsetzt. Deshalb empfiehlt die Kämmerin den Eigentümern, die vom Finanzamt verschickten Messbescheide daraufhin zu prüfen, ob sie mit den eingereichten Grundlagen übereinstimmen. Die Gemeinden multiplizieren nur den vom Finanzamt gemeldeten Grundsteuermessbetrag mit dem in der Gemeinde geltenden Hebesatz und setzen die Steuer durch den Steuerbescheid fest.
Durch die Anwendung verschiedener Hebesätze in den Gemeinden kann selbst bei gleichem Grundsteuermessbetrag die Steuer unterschiedlich ausfallen. Die Kämmerin geht davon aus, dass sich bei den meisten Haus- und Grundstückseigentümern durch die Grundsteuerreform eine Veränderung in der Höhe der jährlichen Steuer ergeben wird. Grundsätzlich werden beim Flächenmodell Eigentümer und Eigentümerinnen großer Grundstücke oder Gebäude mehr Grundsteuer bezahlen müssen, als solche mit kleineren Wohnungen oder Grundstücken. Demnach wird bei einigen die Steuer steigen, bei anderen aber geringer werden. Die neuen Bescheide werden von der Gemeinde noch in diesem Jahr versandt, vorraussichtlich Ende September/Anfang Oktober.
Auf Nachfrage der Heimatzeitung erklärte die Kämmerin, dass die Grundsteuer in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum und auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung im Inland ist. Sie kann auf die Mieter umgelegt werden. Die Steuer verbleibt komplett bei den Gemeinden und ist für diese eine wichtige Einnahme, um Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken zu investieren. So wurden beispielsweise in den letzten zehn Jahre über vier Millionen Euro für Straßenunterhalt und -sanierungen verwendet. Das Haus für Kinder in Mehring kosteten die Gemeinde rund 3,7 Millionen, die Sanierung der Schulturnhalle in Oberteisendorf drei Millionen. Verglichen mit den Kosten von 540.000 Euro für den Bau der Turnhalle 1980 bedeutet dies eine Steigerung von über 560 Prozent. (kon)