Jetzt äußert sich der Bürgermeister
Debatte um private Brücke bei Punschern beschäftigt Gemeinde Teisendorf
Die private Brücke bei Punschern über die Sur bleibt in Teisendorf ein „Dauerbrenner“. Nachdem sich die Eigentümer an BGLand24.de gewandt hatten, um ihren Standpunkt zur Brückenschließung und ihre Bedingungen zur Brückenöffnung darzustellen, hat jetzt Bürgermeister Thomas Gasser im Gespräch mit BGLand24.de dazu Stellung genommen.
Teisendorf - Es gehe ihm keinesfalls um eine Retourkutsche, so Gasser, er möchte lediglich einige Punkte richtigstellen, damit in der Öffentlichkeit kein falsches Bild entsteht. Auch gebe es zwischenzeitlich Überlegungen der Gemeinde zur schnellen Schaffung eines Überganges für Fußgänger und Radfahrer, über die er informieren wolle.
Denn die Unterschriftenaktion von Anwohnern (wir berichteten) habe nochmal gezeigt, dass für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch der Kinder, der Wanderweg von Teisendorf nach Punschern dringend notwendig sei. Der Forderung der Eigentümerin nach mehr als 60.000 Euro als Zuschuss für den Neubau der beschädigten Brücke müsse er leider ablehnen. Hier gelte nach wie vor der Beschluss des Gemeinderates vom November 2021 nachdem „der Markt an seiner Kostenbeteiligung von einem Drittel, maximal jedoch 60.000 Euro festhält“.
Brücke und die Privatstraße sollte in Eigentum der Gemeinde übergehen
Nach Fertigstellung der Maßnahme solle die wiederhergestellte Brücke und die Privatstraße, die die Brücke mit der Staatsstraße Teisendorf-Laufen verbindet, unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde übergehen und als Gemeindeverbindungstraße öffentlich gewidmet werden. Damit würde in Zukunft die Gemeinde für den Unterhalt der Brücke und der Straße zuständig sein, was eine deutliche Erleichterung für die Eigentümer bedeuten würde. Für diese ist die Brücke als Zufahrt zu den Anwesen Punschern Nr. 3 und 5 aus Sicht der gesetzlich geforderten Erschließung immens wichtig. Im Moment ist das Anwesen als Wohnbebauung nicht erschlossen, weil die Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr aufgrund der beschädigten Brücke nicht gegeben ist.
Im Unterschied zum Wasserwirtschaftsamt, also dem Freistaat Bayern, gäbe es zwischen der Eigentümerin und der Marktgemeinde keine vertragliche Vereinbarung zur Kostenbeteiligung am Unterhalt der privaten Brücke. Demnach seien die zugesagten 60.000 Euro eine freiwillige Leistung der Gemeinde zur Wiederherstellung von Privateigentum. Dies auch nur weil die Brücke von Wanderern und Radfahrern mitgenutzt werden darf. 1988 habe es einen Antrag der damaligen Besitzerin zur Beteiligung der Gemeinde mit einem Drittel an der Unterhaltung der privaten Brücke gegeben.
Bauausschuss stimmt Antrag zu
Der Bauausschuss hat dem Antrag damals auch zugestimmt, unter der Bedingung, dass dem Markt Teisendorf ein notarielles Geh- und Fahrrecht auf der Surbrücke und der weiter oben genannten Privatstraße eingeräumt wird. Diesem hat die Antragstellerin damals aber nicht zugestimmt, so dass der Beschluss hinfällig wurde. Mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) hingegen, so Gasser, bestünden ältere vertragliche Übereinkünfte mit dem Vorbesitzer, wonach der Freistaat sich zu einem Drittel an den Unterhaltskosten der Brücke zu beteiligen hat, damit das WWA die Brücke für Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Uferböschung und -streifen uneingeschränkt nutzen kann.
Gemeinde teilt Skepsis der Besitzerin nicht
Die Skepsis der Besitzerin zur Errichtung einer Fußgängerbrücke beziehungsweise eines Stegs als Übergang für Fußgänger und Radfahrer teilt die Gemeinde nicht. Im Gegenteil, sie sieht die Errichtung des Stegs sogar als notwendig, wenn es zum Brückenneubau kommen sollte, damit die Bewohner ihr Zuhause erreichen können. „Der Stegneubau könnte ein erster Schritt zur Entschärfung der Situation für beide Seiten sein“, hofft der Rathauschef. Die Gemeinde hat dazu bereits Flächen, Pläne und eine Kostenschätzung, die sogar unter 60.000 Euro liegt. „Wir möchten dies aber am liebsten gemeinsam mit der Eigentümerin und nicht gegen sie tun“, so Gassers Angebot.
Zwei Richtigstellungen sind dem Bürgermeister noch wichtig. Die Ausrufung des Katastrophenfalles, die laut Meinung der Eigentümerin von der Gemeinde verschlafen worden ist, liegt nicht in der Kompetenz der Gemeinde, sondern in der des Landkreises. Nur dieser kann den Katastrophenfall ausrufen, wenn er mit seinen eigenen Ressourcen eine Notlage nicht bewältigen kann. Dies sei bei dem Hochwasser in 2020, bei dem auch die Surbrücke beschädigt wurde, nicht der Fall gewesen, weiß Gasser.
Bürgermeister weist Vorwürfe zurück
Deutlich wird der Bürgermeister beim Thema Hochwasserschutz. Die Behauptung, dass die Gemeinde nichts für den Hochwasserschutz tue, weise er entschieden zurück. Seit über zwanzig Jahre betreibe man aktiven Hochwasserschutz und habe dafür viel Geld in die Hand genommen. Von Projekten wie der Retensionsfläche am Sportplatz oder den Anpassungen des Sur,- und Ramsauerbachbeckens samt angepasstem Zulauf, habe auch Punschern profitiert. Es gehe aber beim Hochwasserschutz als erstes um den Schutz von Wohngebäuden, nicht aber um den Schutz einer Brücke.
In einem Punkt sei er sich mit der Eigentümerin uneingeschränkt einig, so das Gemeindeoberhaupt weiter. Auch ihm sei es ein Anliegen, dass die Brücke bald wieder für den öffentlichen Verkehr frei ist. Ultimative Forderungen und fehlende Kompromissbereitschaft könnten hier aber nicht weiterhelfen. Die Brücke in Punschern sei ohne Zweifel für die Gemeinde wichtig. Aber sie sei nicht die einzige Privatstraße im Bereich der Marktgemeinde, die auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Daher müssten Zuschüsse für den Unterhalt privater Einrichtungen wohlüberlegt sein, denn es gehe letztendlich um Steuergelder, die für einen Privatbesitz ausgegeben werden.
Und so bleibt die Frage im Raum: „Wie kommt die Kuh vom Eis?“ oder eigentlich besser „Wie kommt die Kuh bald über die Brücke?“
kon