Die neuen Kosten in Teisendorf im Überblick
Sterben wird teurer: Friedhofsgebühren 2024 drastisch angehoben
Die Gemeinde Teisendorf konfrontiert ihre Bürger mit erhöhten Friedhofsgebühren. Besonders betroffen sind die Grabgebühren, die drastisch angehoben werden.
Teisendorf – Der Friedhof in der Marktgemeinde ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Teisendorf. Für die tatsächliche Benutzung oder Inanspruchnahme werden von den Angehörigen die Bestattungsgebühren erhoben. Diese sind seit 15 Jahren, genau seit Januar 2008, nicht mehr angehoben worden, obwohl die Friedhofsgebühren in einem Turnus von vier Jahren festgesetzt werden müssten.
Hohe Kostensteigerung bei den Grabgebühren
Jetzt ist eine Anpassung unumgänglich. Dabei müssen die Gebühren so berechnet werden, dass sie die Ausgaben, die der Gemeinde entstehen decken. Denn der Friedhof, so die Kämmerin Maria Scheurl-Böhnlein, ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung und muss als solche kostendeckend bewirtschaftet werden. Die Friedhofsgebührenkalkulation wurde an die Firma Heyder & Partner Gesellschaft für Kommunalberatung aus Tübingen vergeben, da es personalbedingt in der Finanzverwaltung nicht möglich war eine Kalkulation durchzuführen.
Die Kämmerin hat im Gemeinderat die neu kalkulierten, kostendeckenden Gebühren vorgestellt. Eine hohe Kostensteigerung ergibt sich bei den Grabgebühren; das heißt bei den Gebühren, die für den Erwerb des Benutzungsrechtes an Grabstätten für eine Laufzeit von fünfzehn Jahren anfallen. Dies werden teilweise um mehr als das dreifache angehoben (siehe Kasten). Berücksichtigt man aber, dass die Grabgebühren in den letzten fünfzehn Jahren nicht erhöht wurden und dass es sich um einen Zeitraum von fünfzehn Jahren handelt, für den die Gebühr erhoben wird, so würde sich die höhere Summe wieder relativieren, so die allgemeine Meinung im Gemeinderat.
Ohne Gegenstimme beschlossen
Die Steigerungen bei den Bestattungskosten wie beispielsweise die Gebühr für die Leichenträger oder für die Grabherstellung sind nur geringfügig. Gleiches gilt für die Überführungsgebühren. Stärker erhöht werden sonstige Kosten wie die Ausgrabung und Umbettung einer Leiche. Beim Leichenwagen werden pro gefahrenem Kilometer jetzt ein Euro und nicht wie bisher fünfzig Cent erhoben.
Die Benutzung des Leichenhauses wird mit Inkrafttreten der neuen Gebührensetzung je angefangenem Tag berechnet und zwar bei Personen bis zu sechs Jahren und bei Urnenbestattungen mit 58,75 Euro je Tag und bei Personen über sechs Jahren mit 87,41 Euro je Tag. Bisher wurden Pauschalwerte angesetzt.
Der Marktgemeinderat hat die neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2024 ohne Gegenstimme beschlossen.
Die Kosten im Überblick:
Grabgebühren für den Erwerb des Benutzungsrechtes an Grabstätten für eine Laufzeit von 15 Jahren auf dem Friedhof Teisendorf:
| Art | Kosten alt | Kosten ab 1. Januar 2024 |
| Einzelreihengrab | 503 Euro | 1161,86 Euro |
| Einzelrandgrab | 533 Euro | 1495,77 Euro |
| Doppelreihengrab | 905 Euro | 1530,13 Euro |
| Doppelrandgrab | 996 Euro | 2002,38 |
| Urnenerdgrab | 377 Euro | 878,62 Euro |
| Kindergrab | 100 Euro | 689,79 Euro |
| Anonymes Grab | - | 1238,38 Euro |
| Sozialurnengrab | - | 1238,38 Euro |
| Urnennische klein | 503 Euro | 1591,77 Euro |
| Urnennische groß | 603 Euro | 1621,71 Euro |
| Urnenstele klein | - | 1317,50 Euro |
| Urnenstele groß | - | 1333,62 Euro |
- Für Arkadengräber und –grüfte wird eine Gebühr von 2885,71 Euro (bisher 1006 Euro) erhoben. Für Arkadengrüfte über 20 Quadratmeter Bodenfläche sind es 5706,64 Euro (bisher 1508 Euro).
- Für Arkadengräber (Inhabergruft und Eigentümergruft) im Privateigentum der Inhaber werden 2.681,71 Euro (bisher 503 Euro) für den Unterhalt und die Verwaltung des Friedhofs erhoben.
kon