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Anzeige erst sieben Monate später

Gewalt gegen Lebensgefährtin alarmiert Polizei: Saß Berchtesgadener mit 1,9 Promille am Steuer?

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Schönau am Königssee/Laufen – Es sprach letztlich alles dafür, dass sich der 26-jährige Bauarbeiter spätabends stark alkoholisiert ans Steuer seines Pickups gesetzt hatte. Doch der bestritt das im Laufener Amtsgericht.

Was der Berchtesgadener zugab, war eine Tätlichkeit gegen seine damalige Lebensgefährtin. Die hatte erst sieben Monate nach der Tat im vergangenen Dezember Anzeige gegen den Mann erstattet. Nach gut drei Stunden Verhandlung und sechs Zeugen hatte Richterin Ann Kathrin Dolge keinen Zweifel an dieser Trunkenheitsfahrt. 

Der Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Körperverletzung hatte auf 110 Tagessätze zu je 40 Euro gelautet. Den Einspruch begründete Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer schlicht: „Er ist nicht alkoholisiert mit dem Auto gefahren.“ Weitere Ansage des Verteidigers: „Fragen werden nicht beantwortet.“ Antworten lieferten die sechs Zeugen, darunter zwei Beamte der PI-Berchtesgaden. 

Was war geschehen? Der Angeklagte hatte die 14-jährige Tochter seiner damaligen Partnerin zu einem Adventsfest nach Marktschellenberg gefahren. Doch das Mädchen alarmierte schon eine Stunde später ihre Mutter, dass sie mit diesem Chauffeur nicht zurückfahren wolle, da der betrunken sei. Ein Freund der Mutter hatte das Mädchen dann abgeholt. Dem Angeklagten hatten Festbesucher den Autoschlüssel abgenommen, weshalb ihn ein Onkel abgeholt und vor der damals gemeinsamen Wohnung abgesetzt hatte. 

Dann eskalierte die Sache

Doch dann eskalierte die Sache. Der Angeklagte geriet in Streit mit einem anwesenden Freund der Mutter und zerriss ihm dabei das T-Shirt. Anschließend soll der 26-Jährige geräuschvoll die Ladefläche seines Pickups von Metallschrott befreit haben und dann weggefahren sein. „Er ist dann nochmal gekommen“, schilderte die damalige Lebensgefährtin, habe ihren Sohn angeschrien, eine Tür eingetreten und die Tochter bedroht. „Ich bin dazwischen und lag dann in der Ecke“, so die 35-Jährige. Währenddessen hatte die 14-jährige Tochter die Polizei verständigt. 

Ein Beamter der Polizeiinspektion Berchtesgaden bestätigte Hämatome am Oberarm der Frau. Der Angeklagte soll beim zweiten Mal dann mit durchdrehenden Reifen in seinem Pickup weggefahren sein. Ob das jemand wirklich gesehen habe, wollte Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer wissen. „Wer soll denn sonst gefahren sein?“, fragte die Geschädigte zurück. Die 14-Jährige will den Angeklagten am Steuer vom Fenster des Obergeschosses an seiner Hand am Lenkrad erkannt haben. Das verblüffte Anwalt Schwarzer: „Vom Fenster, bei Dunkelheit von oben, im Auto?“ – „Der hat zwei Jahre hier gewohnt“, entgegnete die junge Zeugin selbstbewusst.   

Belastungseifer bei den Zeuginnen?

Die Schellenberger Gastgeberin vermutete, dass der Angeklagte schon betrunken angekommen sei. Nach der Wegnahme des Autoschlüssels sei der dann in der Dunkelheit verschwunden. „Er war öfters betrunken unterwegs“, behauptete die Zeugin. Für den Verteidiger blieb die Frage: „Warum die Anzeige erst sieben Monate danach?“ Vielleicht, weil sein Mandant dann eine neue Freundin hatte. Schwarzer sah „einen gewissen Belastungseifer“ bei den Zeuginnen, am Steuer gesehen habe den Angeklagten keiner. „Indizien alleine reichen nicht“, bekräftige Schwarzer, der 26-Jährige sei daher allein wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verurteilen. 

„Stimmiges Bild“ für die Richterin

Sein Auto war am nächsten Morgen an einer nahen Gaststätte entdeckt worden, der Blutalkoholwert beim Angeklagten hatte um 3 Uhr morgens 1,9 Promille betragen. Für Rechtsreferendar Caspar Keller ergab sich schließlich „ein rundes Bild“. Darüber hinaus ist der angeklagte Bauarbeiter einschlägig vorbestraft wegen Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr. Keller beantragt 90 Tagessätze zu je 40 Euro und eine elfmonatige Führerscheinsperre.  

Auch Richterin Ann Kathrin Dolge attestierte den Zeuginnen einen gewissen Belastungseifer, und doch ergebe sich ein „stimmiges Bild“. Sie hatte keinen Zweifel an der Trunkenheitsfahr. „Platt formuliert: wer soll es sonst gewesen sein?“ Zu spekulieren, ein anderer sei mit dem Pickup weggefahren, sei „völlig lebensfremd“. Dolge entschied auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro, in Summe 4800 Euro. Die Restsperre nach bereits sechsmonatigem Führerscheinentzug beträgt sieben Monate. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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