Bei Festnahme geholfen
Mutig stoppten sie einen Schleuser - droht den Berchtesgadenern jetzt Ärger?
Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Schleusers mithilfe von drei Privatpersonen wird nun auch gegen diese ermittelt. Aufgrund der bei dem Festgenommenen ärztlich festgestellten Verletzungen gehe es vor allem um mögliche Körperverletzungsdelikte, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein am Dienstag (2. Januar) mit.
Berchtesgaden - Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vergangene Woche darauf hingewiesen, dass geprüft werde, ob die Festnahme durch die drei Männer verhältnismäßig abgelaufen sei.
Privatpersonen dürften auf frischer Tat angetroffene Straftäter nur festnehmen, um sie der Strafverfolgung zuzuführen, erläuterte der Sprecher der Anklagebehörde. „Die Form der Festnahme muss verhältnismäßig sein. Die Grenzen der Verhältnismäßigkeit können nicht allgemein bestimmt werden, sondern hängen vom Einzelfall ab.“
Migranten nach Deutschland gebracht
Dem 39 Jahre alten mutmaßliche Schleuser wird vorgeworfen, 18 Migranten in einem überladenen Kleinbus illegal nach Deutschland gebracht zu haben. Er war den Angaben der Ermittler zufolge nach Weihnachten bei Berchtesgaden über die Grenze gefahren und wollte die Menschen in der Einfahrt eines Bauernhofs absetzen.
Da hatte er die Rechnung allerdings ohne die aufmerksamen Anwohner gemacht. Vater und Sohn wurden laut einem Bericht der Bild-Zeitung auf die Schleusung aufmerksam. Voller Geistesgegenwart holten sie den Traktor und einen Bauzaun und versperrten die Zufahrt. Mit seinem Transport soll der mutmaßliche Schleuser versucht haben, die Sperre zu durchbrechen. Dabei ramponierte er sein Fahrzeug wohl so, dass es stecken blieb.
Anwohner versteht die Welt nicht mehr
Die Anwohner stürzten sich dem Bericht nach sofort auf den Wagen, befreiten den mutmaßlichen Schleuser und brachten ihn zu Boden, bis die Polizei kam. Der Schleuser soll behauptet haben, dabei geschlagen worden zu sein. Der Anwohner sagte gegenüber der Bild: „Wir haben doch nur unsere Pflicht als Bürger getan. Der Mann hätte sein kriminelles Handeln bestimmt weitergeführt, wenn wir ihn nicht gestoppt hätten“. Und: „Wir haben den Mann nicht geschlagen. Vielleicht hat er seine Verletzungen ja erlitten, als er über den Bauzaun gebrettert ist“.
Gegen den Schleuser wurde wegen der Schleusung Haftbefehl erlassen, er kam in U-Haft.
nt