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Mehrere Einsätze im Berchtesgadener Land

17 Personen im Transporter: Mutmaßlicher Schleuser von Anwohner gestoppt – Haftbefehl erlassen

Einweiser Walserberg
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Einweiser am Walserberg

Berchtesgaden – Drei nahezu zeitgleiche Einsätze hielten am Mittwochmorgen Beamte der Bundes- und Landespolizei im Bereich Berchtesgaden sowie am Walserberg auf Trab. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern mitteilt, wurden die Beamten durch eine Verkehrsteilnehmerin auf eine Gruppe mutmaßlicher Migranten aufmerksam gemacht, die zu Fuß am Auerberg in Richtung Hauptstraße unterwegs waren.

Update, Freitag (29. Dezember) - Haftbefehl erlassen

Pressemeldung Staatsanwaltschaft Traunstein

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gestern gegen einen 39-jährigen Mann beim Amtsgericht Laufen einen Haftbefehl wegen Einschleusen von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung erwirkt. Der serbische Beschuldigte mit Wohnsitz in Serbien ist dringend verdächtig, am 27.12.2023 in den Morgenstunden 18 Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit in einem Transporter völlig ungesichert über den Grenzübergang Neuhäusl (Berchtesgaden) in das Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Im Anschluss soll er sich in eine Hofeinfahrt eines landwirtschaftlichen Anwesens begeben haben, um dort die geschleusten Personen abzusetzen. Sodann sollen drei Privatpersonen eine Flucht des Beschuldigten verhindert und diesen sodann festgenommen haben. 

Bei dieser Festnahme sollen der Beschuldigte verletzt und das Schleuserfahrzeug beschädigt worden sein. Der mutmaßliche Schleuser wies leichte Verletzungen auf. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Handlungen der Privatpersonen bei der Festnahme des Schleusers von dem sog. Jedermann-Festnahmerecht oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt waren. Die verständigte Polizei übernahm den Beschuldigten und fahndete erfolgreich nach den abgesetzten Personen.

Der Beschuldigte wurde heute Vormittag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Laufen vorgeführt. Dieser hat aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Ermittlungen, die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein durch die Bundespolizeiinspektion Freilassing wegen des Vorwurfs des Einschleusens von Ausländern unter einer das Leben gefährdenden Behandlung geführt werden, gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr erlassen und in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte ist geständig, die 18 Personen über die Grenze nach Deutschland gefahren und abgesetzt zu haben. Bei der rechtlichen Bewertung ist der Ermittlungsrichter in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der ungesicherte Transport von 18 Personen in einem überladenen Kleinbus stellt eine abstrakt lebensgefährdende Behandlung hinsichtlich der geschleusten Personen dar. 

Grundsätzlich gilt aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols, dass die Strafverfolgung den zuständigen Behörden vorbehalten ist. Die Strafprozessordnung räumt jedoch in Fällen, in denen ein Straftäter auf frischer Tat betroffen wird, ein Festnahmerecht für jedermann ein, wenn der Täter der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Dieses Festnahmerecht gilt jedoch nur zu dem Zweck, den Festgenommenen der Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden zuzuführen. Es unterliegt zudem weiteren Grenzen. Die Anwendung von Gewalt muss insbesondere verhältnismäßig sein. Die Staatsanwaltschaft hat daher zu prüfen, ob die Maßnahmen der festnehmenden Privatpersonen, die zu den Verletzungen des festgenommenen Schleusers und der Beschädigung des Schleuserfahrzeugs geführt haben, in der konkreten Situation verhältnismäßig und gerechtfertigt waren.

Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass die Eigensicherung im Vordergrund stehen soll. Besonders im Bereich der Schleuserkriminalität werden die Täter immer skrupelloser und man bringt sich trotz der Verfolgung von ehrbaren Zielen gegebenenfalls selbst in erhebliche Gefahr. In jedem Fall sollte daher sofort die Polizei verständigt werden.  

Mit dieser Festnahme setzt sich auch weiterhin der Trend der Zunahme im Bereich der Schleuserkriminalität fort. Allein die Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing vereitelten über die Weihnachtsfeiertage (24.-26. Dezember) acht Schleusungen, vier davon am Weihnachtssonntag. Insgesamt zählten die Beamten 91 unerlaubt eingereiste Personen auf den Straßen sowie in Zügen.

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein

Erstmeldung

Am Mittwoch (27. Dezember) trafen die Beamten der Polizeiinspektion Berchtesgaden vor Ort 20 ausweislose, syrische Staatsangehörige an. Diese gaben an, vermutlich in Österreich abgesetzt worden zu sein und bereits seit sechs Stunden zu Fuß unterwegs zu sein. Während des Transports der Geschleusten zur Dienststelle nach Freilassing wurden die Beamten der Bundespolizei über eine weitere Schleusung in der Rossfeldstraße informiert.

Anwohner hält Schleuser fest

Ein Hinweisgeber hatte den Schleuser beobachtet und diesen bis zum Eintreffen der Bundespolizei festgehalten. Der Schleuser wurde mit einer leichten Gesichtsverletzung angetroffen. Die genauen Umstände sind Gegenstand andauernder Ermittlungen. In seinem Transporter wollte der Verdächtige 17 Personen nach Deutschland einschleusen.

Zur Unterstützung der Einsätze wurde neben einem Polizeihubschrauber der Bundespolizei auch eine Drohne der bayerischen Grenzpolizeiinspektion Piding eingesetzt. Die polizeiliche Bearbeitung der insgesamt 37 Geschleusten und des Schleusers dauert zurzeit an.

Weiterer Schleuser am Walseberg aufgeflogen

Fast zeitgleich stoppte ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung abrupt vor dem Einweiserposten an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei am Walserberg. Fahrer und Beifahrer flüchteten sofort. Die Beamten konnten den 37-jährigen rumänischen Beifahrer festnehmen, während nach dem Fahrer, der in Richtung einer Raststätte auf österreichischer Seite floh, derzeit gefahndet wird.

Bei der Überprüfung der Personalien des 37-Jährigen stellte sich heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Hagen per Haftbefehl wegen Raubes mit Todesfolge gesucht wird. Der Rumäne hatte einen Teil seiner Haftstrafe bereits in Deutschland verbüßt und wurde 2021 in sein Heimatland abgeschoben. Aufgrund des Verstoßes gegen das ihm im Zuge der Abschiebung verhängten zehnjährigen Einreiseverbots nach Deutschland steht dem Rumänen nun bevor, auch die verbleibende Freiheitsstrafe von mindestens 1.785 Tagen antreten zu müssen.

fl mit Material der Bundespolizeiinspektion Freilassing

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