Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Ticker zum Prozess um Tod von Hanna aus Aschau

Wichtige Zeugin belastet Sebastian T. schwer - aber das Gericht verzweifelt mit ihr

Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau, wegen Mordes angeklagt, mit seiner Verteidigerin Regina Rick.
+
Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau, wegen Mordes angeklagt, mit seiner Verteidigerin Regina Rick.

Aschau im Chiemgau/Laufen - Siebter Tag im Mord-Prozess gegen Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau - und jetzt geht es an die verschiedensten Zeugen: Eine Richterin aus dem ersten Prozess wird heute genauso erwartet wie Bekannte des Angeklagten oder ermittelnde Polizisten.

Update, 14.20 Uhr - Gericht verzweifelt an Zeugin

Angela R., die Mutter der beiden guten Freundinnen von Sebastian T., sagte jetzt aus - und sie ließ die Gerichtsbeteiligten eher ratlos zurück. „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, dieser Satz fiel etliche Male in ihrer Aussage. Aber an eins kann sie sich erinnern. Am 17. November 2022 war Sebastian T. bei einer Hausparty daheim bei der Familie R. „Er saß bei uns auf der Couch. Und plötzlich, wie aus dem Nichts, sagte er: Ich geb's zu, ich war's.“ Thema war der Tod von Hanna. Danach habe sich Sebastian T. bis zum Erbrechen betrunken.

Aber: Angela R. nahm ihn angeblich nicht wirklich ernst. „Obwohl er es ganz ernst gesagt hat“, wie sie sich erinnert. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger hätten noch jede Menge weiterer Fragen. Was sprach sie im Privaten noch mit ihren Töchtern? Gab es Absprachen vor den Polizeivernehmungen? Wollte man Sebastian T. schützen? Denn nur fünf Tage nach dem Mord-Geständnis bei der Hausparty wurde Angela R. von der Polizei vernommen. Da konnte sie sich an den „Ich wars“-Satz nicht mehr erinnern.

Richterin Heike Will wird lauter und forscher. Sie kann sich die Gedächtnislücken der Zeugin nicht erklären: „Da muss auch mal der Frust raus, da kriegt man fast Schnappatmung“, so die Richterin. Vieles ist aber in den Akten festgehalten. Auch, wie sie mit einer ihrer Töchter darüber SMS schrieb, dass man Aussagen gegenüber der Polizei ändern sollte. Zum Schutz der Töchter - oder zum Schutz von Sebastian T.? Schließlich wurde der Angeklagte erst durch eine Aussage von Verena R. festgenommen.

Die beiden jungen Frauen werden ebenfalls diese Woche noch vernommen: Lea R. am morgigen Mittwoch, Verena R. am Freitag. 

Update, 12.45 Uhr - Aussagen über Sebastian T.s Mord-Geständnis

Erste Zeugin heute: Dorothea Bartschmid. Sie war beisitzende Richterin im ersten Prozess gegen Sebastian T. Bartschmid wird befragt, was seine Freundinnen, Verena und Lea R., sowie deren Mutter Angela R. im ersten Prozess aussagten. Alle sagten aus, dass Sebastian T. bei einer Hausparty am 17. November 2022 bei ihnen daheim in der Nähe von Bergen die Tat gestand. „Ja ich war’s, ich bin der Mörder von Aschau“, habe Sebastian T. laut der Mutter der Mädchen gesagt - und das nicht in einer „spaßigen Form“...

Ähnlich sagten es die Mädchen im ersten Prozess aus. Sie hörten bei der Hausparty von Sebastian T.: „Ja, ich war‘s, ich hab‘ sie umgebracht.“ Klar war, dass es um Hanna ging. So gesehen war es ein klares Mord-Geständnis vor „versammelter Mannschaft“.

Die zweite wichtige Frage: Hat Sebastian T. seinen beiden Freundinnen schon am 3. Oktober 2022 von einem getöteten Mädchen in Aschau erzählt? Dann hätte er Täterwissen verraten, denn zum Tod von Hanna W. war zu dem Zeitpunkt noch nichts öffentlich. Bartschmid erinnert sich: Lea R. sagte im ersten Prozess aus, man sei am 3. Oktober 2022 in Übersee beim Tischtennisspielen gewesen. Da habe Sebastian T. gesagt: „Wisst Ihr schon, in Aschau ist ein Mädel umgebracht worden.“

Ganz ähnlich habe es auch Verena R. vor Gericht erzählt. Sie wurde im ersten Prozess gleich dreimal vernommen. „Aber das waren selten konfuse Aussagen“, schränkt die Richterin im Zeugenstand ein. Bei einer ersten Vernehmung in Traunstein habe Verena R. „gezittert und geweint“. Die weiteren Vernehmungen wurden in einem Nebenraum abgehalten und ihre Aussage per Video in den Gerichtssaal übertragen. Die junge Frau sei trotzdem gestresst gewesen, außerdem gab es technische Probleme. „Ein arges Durcheinander“, erinnert sich Richterin Bartschmid.

Die Aussage von Verena R. im ersten Prozess sei noch weiter gegangen. Sebastian T. hätte ihr bei einem Spaziergang am 3. Oktober 2022 ein Messer an den Hals gehalten und spaßeshalber gesagt „Ich könnte Dich auch umbringen“. Richterin Bartschmid musste nun gute zwei Stunden aussagen. Jetzt dürfte es konkreter werden, denn die Mutter der beiden Mädchen, Angela R., wird als Zeugin geladen. 

Vorbericht

Jetzt ist man mittendrin in der Beweisaufnahme im Prozess des Traunsteiner Landgerichts in Laufen. Eine Reihe weiterer Zeugen wird am siebten Verhandlungstag gegen Sebastian T. am Dienstag (21. Oktober) erwartet: Unter anderem Dorothea Bartschmid, die zur Besetzung des Landgerichts gehörte, als der 23-jährige Aschauer voriges Jahr wegen Mordes verurteilt wurde.

Das Traunsteiner Landgericht rund um die Vorsitzende Heike Will (Mitte) im Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau im Chiemgau.

Als Zeugen werden außerdem ermittelnde Polizeibeamte erwartet sowie die Mutter guter Freundinnen des Angeklagten. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr. Die Verteidigung will Sebastian T.s Unschuld beweisen, womit Hannas Tod am 3. Oktober 2022 durch einen Unfall zustande gekommen wäre. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung: Sebastian T. tötete die Studentin, damals 23, nach ihrem Besuch im Club „Eiskeller“ und warf sie in den Bach. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.

Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Der Auftakt zur Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Die Anklage lautet nach wie vor auf Mord. Das Urteil könnte nach jetziger Planung am 19. Dezember fallen. In dieser Woche hat das Gericht einen wahren Marathon vor sich: Auch am Mittwoch, Donnerstag und Freitag wird verhandelt. rosenheim24.de wird wieder aktuell vom Laufener Amtsgericht berichten. (xe)

Kommentare