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Tödlicher Kopfschuss auf Therapiehund

Prozess um erschossene Agape startet mit Paukenschlag – und wird gleich wieder abgebrochen

Die Hündin Agape (hier noch jünger) wurde am 6. Februar von einem Jäger erschossen.
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Die Hündin Agape (hier noch jünger) wurde am 6. Februar von einem Jäger erschossen.

Anfang des Jahres 2023 erschoss ein Jäger einen zwei Jahre alten Therapiehund, Agape, er gab daraufhin an, dass er das Tier mit einem Fuchs verwechselt habe. Als dieser Fall am Amtsgericht verhandelt werden sollte, verlief nicht alles wie vorgesehen.

Anger/Laufen – Angeblich hat der junge Jäger den Appenzeller Sennenhund mit einem Fuchs verwechselt – auf 25 Meter Entfernung. Er drückte ab. Und so starb die etwa zweijährige Therapiehündin ‚Agape‘ am frühen Morgen des 6. Februar 2023 auf einer Wiese bei Anger. Wegen Tiertötung und Sachbeschädigung sollte der Schütze 120 Tagessätze Strafe zahlen. Doch gegen einen solchen Strafbefehl legte er Einspruch ein.

Verhandlung beginnt ganz normal

Die Verhandlung im Laufener Amtsgericht begann pünktlich um 13 Uhr. Dabei ein Tierarzt und Veterinär-Pathologe als Sachverständiger, sechs Zeugen, die Hundebesitzerin mit ihrer Anwältin als Nebenklägerin. Und genau hier wollte der Verteidiger gleich zu Beginn „reinflanken“. Boris Segmüller hatte einen Antrag vorbereitet, gespickt mit Paragrafen und noch mehr Verweisen auf vermeintlich einschlägige Urteile.

Im Kern ging es dem Nürnberger Anwalt darum, Richter Josef Haiker wegen Befangenheit in Zweifel zu ziehen. Das Argument: der Richter hätte eine Nebenklage nicht zulassen dürfen, denn eine Zulassung scheidet laut Segmüller „bei leichter Verletzung und Sachbeschädigung“ aus. Damit nicht genug, mochte der Verteidiger schon darin eine „gewisse Haltung“ erkennen, aus der die „Besorgnis einer Befangenheit“ resultiere. Segmüller fasste seinen Vortrag am Schluss nochmal so zusammen: „Es hätte keine Zulassung einer Nebenklage erfolgen dürfen.“ Was ein zivilrechtliches Verfahren freilich nicht ausschließt.

Verhandlung wird rund zwei Stunden unterbrochen

Über einen Befangenheitsantrag entscheidet selbstverständlich nicht der Strafrichter selbst, sondern die Behördenleitung, in diesem Fall Direktorin Daniela Krammer. Was folgte, war eine fast zweistündige Unterbrechung, bei der unter anderem Staatsanwalt Thomas Wüst seine Stellungnahme formulierte. Über das Geschehen hinter den Bürotüren des Amtsgerichts wurde naturgemäß nichts bekannt, bis Richter Josef Haiker Punkt 15 Uhr in den Sitzungssaal 233 zurückkehrte. Er verkündete: „Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag ist heute nicht mehr möglich. Die Verhandlung wird ausgesetzt.“

Zeugen und Gutachter wurden unverrichteter Dinge wieder entlassen. Sie alle müssen zu einem weiteren Termin erneut erscheinen. Letztlich geht das alles auf Kosten des angeklagten Jägers, sollte er schuldig gesprochen werden. Wenn nicht, muss der Steuerzahler übernehmen.

hhö

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