37-Jährige in Laufen vor Gericht
Dreiste Pflegerin bestellte im Internet – die Rechnungen gingen an die Nachbarin
Eine 37-jährige Pflegerin steht erneut vor Gericht wegen Betrugs. Sie bestellte Waren auf den Namen ihrer Nachbarin. Dabei war sie erst vor vier Monaten wegen Betrugs verurteilt worden.
Berchtesgadener Land – Die heute 37-jährige Pflegerin ist kein unbeschriebenes Blatt. Nur vier Monate nach ihrer letzten Verurteilung wegen Betrugs konnte sie erneut nicht widerstehen. Zweimal bestellte sie bei einem bekannten Versandhändler. Doch die Rechnungen gingen an die Nachbarin. Jetzt fand sich die Frau wieder einmal vor dem Laufener Strafrichter.
Sportschuhe, Hose, T-Shirt und Sandalen machten 134 Euro aus. Eine Woche später dann ein Rollteppich und ein Bürostuhl zum Preis von 133 Euro. Die Nachbarin erstattete schließlich Anzeige, als sie nach den Rechnungen auch noch Mahnschreiben eines Inkasso-Büros erreichten. „Ich bereue das alles sehr“, räumte die Angeklagte die beiden Taten ein. Die zwischenzeitlich aufgelaufenen 407 Euro seien komplett bezahlt.
Wegen dreistem Betrug vor dem Laufener Amtsgericht
2017 war die Frau wegen falscher uneidlicher Aussage zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. 2018 folgte eine Geldstrafe wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und 2023 wegen Betrugs, als sie das teure Parfüm in die günstigere Verpackung gesteckt hatte. Die Pflegerin berichtete über eine schwere Zeit mit einem gewalttätigen Ehemann. Das Jugendamt habe ihre Kinder in Obhut genommen, weil, wie es ihr Verteidiger Sven Ryfisch formulierte, „die Mitarbeiter die Frau nicht in der Lage wähnten, die Kinder vor dem Vater zu schützen.“
„Ich kenne den Mann von verschiedensten Einsätzen“, bestätigte der ermittelnde Polizeibeamte, bei dem die Anzeige der Nachbarin gelandet war. Staatsanwalt Vitus Auer verwies auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit, denn nur vier Monate nach der letzten Verurteilung hatte sie die erste dieser zwei Bestellungen getätigt. Auer beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen Betrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten in zwei Fällen. Die Bewährungszeit sollte drei Jahre betragen.
Geldstrafe für vorbestrafte Pflegerin
„Meine Mandantin hat den Schaden schon vor einer Anklage wiedergutgemacht“, betonte Rechtsanwalt Sven Ryfisch, der eine Geldstrafe „unterhalb der Vorstrafengrenze“ (90 Tagessätze) beantragte. „Ich habe mich um 180 Grad geändert“, beteuerte die Pflegerin, „ich führe ein ordentliches Leben.“ Sie würde sich gerne wieder um ihre beiden Kinder kümmern. Richter Martin Forster urteilte auf 100 Tagessätze zu je 25 Euro. Ein moderater Tagessatz hinsichtlich kommender Belastungen für die Frau, die die angeblich vom Ex verursachten Schäden in der gemeinsamen Wohnung zu zahlen hat. Dazu kommen voraussichtlich hohe Kosten für eine anstehende familienrechtliche Auseinandersetzung. Die Frau nahm das Urteil an. (hhö)