Mit der „großen Liebe“ abgezockt
74.500 Euro flossen über sein Konto – „Finanzagent“ in Laufen vor Gericht
Immer wieder fallen Menschen auf die betrügerischen Maschen nigerianischer Banden herein. Zur Abwicklung der Abzocke werden oft Konten von Landsleuten genutzt. So auch in dem Fall, der in Laufen vor Gericht landete. Ein 26-jähriger Nigerianer musste sich wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche verantworten.
Laufen – Via Internet baut man eine Beziehung auf, es entsteht eine vermeintliche Freundschaft oder sogar „Liebe“. Doch irgendwann ist da ein plötzlicher Finanzbedarf, eine notwendige medizinische Behandlung oder es wird Zoll für eine wertvolle Lieferung fällig. Und dann sind immer wieder Leute bereit, mit Geld auszuhelfen.
Nigerianische Banden haben sich mit diesem Geschäftsmodell einen zweifelhaften Ruf und viel Geld verschafft. Oft werben sie Landsleute im Ausland an, die ihre Konten für die Abwicklung zur Verfügung stellen. Ein 26-jähriger Nigerianer aus dem südlichen Landkreis hatte dafür zwei Konten zur Verfügung gestellt, über die insgesamt rund 74.500 Euro geflossen waren. Am Laufener Amtsgericht kam der verheiratete Asylbewerber mit einer Bewährungsstrafe davon.
Aufgeflogen waren seine Aktivitäten nach der Anzeige einer Frau aus Passau, die in mehreren Tranchen rund 90.000 Euro auf diverse Konten überwiesen hatte, unter anderem 33.000 Euro auf ein Konto des Angeklagten. Daneben waren der Postbank zeitnahe Barabflüsse aus seinem Konto aufgefallen.
Was folgte, war eine Wohnungsdurchsuchung und Finanzermittlungen der Kripo Traunstein. „Seine beiden Handys waren ergiebig“, berichtete ein Kriminalhauptkommissar in Laufen. Die Beträge flossen nach Nigeria oder wurden bar abgehoben. Geködert würden nigerianische Landleute meist mit der Geschichte, man verfüge selbst über kein Konto und bitte um eine Gefälligkeit. Ein Verwendungszweck könne „Familienunterstützung“ lauten.
Der Nigerianer räumte alle 15 angeklagten Fälle ein. Diese deutliche Empfehlung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Jürgen Tegtmeyer, verschaffte ihm die erhoffte Bewährung, auch deshalb, weil der Familienvater eine feste Arbeit als Entsorgungshelfer hat und nicht vorbestraft ist. Tegtmeyer attestierte seinem „sozial gefestigten“ Mandanten eine „innere Einkehr“, weshalb 16 Monate zur Bewährung ausreichend seien. Staatsanwalt Mathias Schramm hatte 19 Monate beantragt.
Nachdem das Gericht drei der 15 Anklagepunkte weg beschränkt hatte, verblieben am Ende 61.600 Euro, die als Wertersatz eingezogen werden. Das Urteil wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche lautete auf 18 Monate, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 26-Jährige war nicht der erste nigerianische Asylbewerber aus dem Landkreis, der in Laufen vor Gericht stand.
höf