Mehrfache sexuelle Belästigung in Bad Reichenhall
Kollege (23) kam junger Frau im Marienheim zu nahe - nun landete der Fall vor Gericht
Nachdem es im Marienheim in Bad Reichenhall zu mehrfachen sexuellen Belästigungen einer 16-jährigen Pflegekraft gekommen war, landete der Fall nun in Laufen vor Gericht.
Berchtesgadener Land – Den Kopf auf ihre Schulter, die Hand auf den Oberschenkel. Schließlich hatte der 23-jährige Altenpfleger seiner 16-jährigen Kollegin mehrfach über den Po gestreichelt und sie am Hosenbund zu sich herangezogen. Wegen sexueller Belästigung sollte der Altenpfleger 3200 Euro zahlen. Die Verhandlung am Laufener Amtsgericht erbrachte eine Verständigung: Gegen die Zahlung von 2500 Euro Wiedergutmachung wurde das Verfahren eingestellt.
„Er hat mich immer angefasst, wenn keiner dabei war“, schilderte die junge Frau im Zeugenstand. Der Angeklagte habe sie ausgefragt nach Alter, Wohnort, Freund. Ob sie deutlich gesagt habe, dass sie das nicht wolle, fragte Richter Josef Haiker. „Nein, ich hatte Angst vor ihm“, erwiderte die Auszubildende. Allerdings habe sie sich den Annäherungen stets entzogen. Sie erzählte offen an einem Tag durchaus mit üppigem Ausschnitt – „wo man den BH ein bissl gesehen hat“ – zur Arbeit gekommen zu sein.
Rechtsanwältin Sandra Däschlein wollte es genau wissen. Zum Beispiel: Warum sie mit ihrem Mandanten auf dem Balkon gewesen sei? Weil man dort regelmäßig Pause mache, war die Erklärung. Die 16-Jährige sollte dem Gericht demonstrieren, wie genau sie sich vor dem Kühlschrank gebückt und ihr der Angeklagte an den Po gefasst habe. Und schließlich noch das Ziehen am lockeren Hosenbund, der dem Kollegen wohl einen Blick auf den Slip ermöglicht hatte.
„Sie war aufgelöst und hat geweint“, so hatte eine Beamtin der Polizeiinspektion Bad Reichenhall die junge Frau erlebt, „es fiel ihr schwer, darüber zu sprechen.“ Die Zeugin berichtete aber auch von einer Mitarbeiterin im Pflegeheim, die den Angeklagten mit klarer Ansage in die Schranken gewiesen habe. Ein Bruder des Mannes, ebenfalls dort beschäftigt, war als Entlastungszeuge benannt worden, doch Richter Josef Haiker zweifelte und warnte: „Wollen Sie den Bruder wirklich hören?“ Der Hintergrund: Eine Falschaussage vor Gericht ist mit schwerer Strafe bedroht.
Nach einem von der Anwältin erbetenen Rechtsgespräch verständigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigerin auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 2500 Euro als Schadensersatz. Die 16-Jährige zeigte sich nach kurzem Überlegen damit einverstanden. Der Angeklagte, der sich bis dahin gar nicht geäußert hatte, entschuldigte sich am Ende bei der ehemaligen Kollegin, die inzwischen die Arbeitsstelle gewechselt hat.
höf