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Nach angeblicher Schlägerei in Freilassing

Diskotheken-Mitarbeiterin vor Gericht in Laufen – Fünf Zeugen bringen kein klares Bild

In einer Diskothek in Freilassing soll eine Mitarbeiterin (44) ein damals 16-jähriges Mädchen mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen haben. Nun kam es zur Verhandlung am Laufener Amtsgericht.

Freilassing/Laufen - Die einen sprachen von Chaos, andere von einer Mordsschlägerei. Klar ist, es ging hoch her in der Freilassinger Diskothek. In all dem Trubel soll eine langgediente Mitarbeiterin ein junges Mädchen an den Haaren gepackt und deren Kopf gegen die Wand gestoßen haben, nachdem die 16-Jährige brutale Schläge und Tritte mit ihrem Mobiltelefon gefilmt haben soll. Gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung legte die 44-jährige Freilassingerin Einspruch ein. Am Ende stand am Laufener Amtsgericht ein Freispruch.

Was war geschehen?

Das Ganze geschah auf der Treppe des Lokals. Als neben den Schlägereien auch noch Kerzenständer oder Gläser flogen, will die Angeklagte versucht haben, das Trio junger Mädchen nach unten zu schieben. „Die haben gefilmt, wie jemand getreten wurde. Wie krank ist das?“, fragte die Frau. In dem Moment sollen bereits zwanzig Polizeikräfte vor und im Lokal im Einsatz gewesen sein. 

„Schlägerei überall“, schilderte die damals 15-Jährige die Situation, als sie noch einmal nach oben gewollt habe, weil sie ihre Tasche vermisste. „Auf der Treppe sind uns Leute entgegengeflogen.“ Sie habe nicht gefilmt, weil ihr Handy in eben dieser Tasche gewesen sei. Bei der Polizei hatte das Mädchen noch gesagt, die Angeklagte habe den Kopf ihrer Freundin „mit Wucht gegen die Wand“ gestoßen. Im Zeugenstand sagte sie nun, dass es „nicht fest“, eher „ein Drücken“ gewesen sei. 

Zeugen berichten etwas anderes

Eine 16-Jährige bestritt, die Gewalttätigkeiten gefilmt zu haben. „Ich habe nur meine Mama angerufen.“ In deren Auto soll ihr wenig später „schlecht“ geworden sein, weshalb man das Freilassinger Krankenhaus aufgesucht hat. Der Stoß gegen die Wand sei „schon fester“ gewesen, wie die Zeugin auf Nachfrage des Richters schilderte. Sie allein behauptete, unmittelbar danach wieder nach oben gegangen zu sein, während ihre Freundin und ein weiterer Zeuge berichteten, erst zwei Stunden später, nach dem Krankenhausbesuch, nach der vermissten Handtasche gesucht zu haben. 

Ein Barmitarbeiter will den Vorgang auf der Treppe genau beobachtet haben. „Eine Flasche ist knapp an der Gruppe vorbeigeflogen. Ich bin runter, ein Mädel hat gefilmt und die Angeklagte hat sie angeschrien, damit aufzuhören.“ Der 20-Jährige versicherte, dass die 44-Jährige die Mädels lediglich „runtergeschoben“ habe. „Sie waren betrunken und hysterisch.“ Der Inhaber des Lokals hatte seine Mitarbeiterin so beobachtet: „Sie wollte beschwichtigen und hat versucht, die rauszubringen.“ Die Mädchen hätten sich aggressiv gegenüber der Angeklagten verhalten. 

Rechtsanwalt vermutet Gefälligkeitsaussage

„Ich glaube ihnen kein Wort.“ So reagierte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer jeweils auf die Aussagen der beiden Teenager, vermutete gar eine „Gefälligkeitsaussage“ der Freundin. „Vielleicht ist sie im Getümmel mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen“, so der Verteidiger, der zudem die Frage stellte, was alkoholisierte Mädchen in diesem Alter um 3 Uhr morgens dort zu suchen hatten.

Er beantragte Freispruch für die 44-Jährige. Das sah auch Tobias Streifinger so. „Die Freundin konnte sich kaum erinnern“, beschrieb es der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der letztlich „Aussage gegen Aussage“ erlebt hat. „So was würde ich nie tun“, versicherte die langjährige Disco-Mitarbeiterin in ihrem Schlusswort. Auch Richter Christian Daubner hatte „erhebliche Zweifel“ an der angeklagten Tat, sah die „Glaubhaftigkeit“ der Mädchen „fraglich“ und entschied konsequenterweise auf Freispruch.

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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