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Verhandlung am Laufener Gericht

„Uncle Sam“ schaut mit: Freilassinger (59) mit einschlägigen Bildern und Videos ertappt

In Laufen stand ein 59-jähriger Freilassinger vor dem Amtsgericht. Der Mann hatte zahlreiche Videos und Bilder mit kinderpornografischen Inhalten auf seinem Laptop.

Freilassing/Laufen - 332 Bilder und sieben Videos mit kinderpornografischen Inhalten fanden sich auf dem Laptop des 59-jährigen Freilassingers. Der beteuerte vor dem Laufener Schöffengericht, die Dateien „definitiv“ nicht bewusst heruntergeladen zu haben. Angeklickt ja, aber vermutlich habe ihm eine Suchmaschine automatisch ähnliche Bilder präsentiert. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn davon ausgewählt und zur Anklage gebracht. Wegen Besitzes und dem Abrufen kinderpornografischer Inhalte urteilten die drei Richter auf 16 Monate, die sie auf drei Jahre zur Bewährung aussetzten. 

Amerikanische Organisation meldet einschlägige Funde

NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children; dt. Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) nennt sich die halbstaatliche amerikanische Organisation, die im Netz unter anderem nach junger nackter Haut sucht, und einschlägige Funde auch meldet. Zum Beispiel an das Bundeskriminalamt, das wiederum die Landeskriminalämter informiert. Auf diese Weise geriet auch der arbeitslose Handwerker ins Visier der Kriminalpolizei, die frühmorgens an der Wohnadresse des 59-Jährigen läutete und Bilder und Videos auf dem Laptop fand, die erst am Vortag auf dem Datenträger gelandet waren. 

„Seine Frau war aufbrausend und aufgebracht“, erinnerte sich die Beamtin an den Hausbesuch, „sie hat mit dem Anwalt gedroht und uns aufgefordert, uns doch um wichtige Fälle zu kümmern.“ Der Angeklagte aber habe sich schließlich kooperativ verhalten. Auch diese Zeugin sprach von Suchmaschinen, die ähnliche Bilder im Netz finden und präsentieren. 

Kleinkinder auf Fotos und Videos

Eine Verbreitung der Bilder und Videos konnte Staatsanwältin Helena Neumeier nicht erkennen, zudem attestierte sie dem nicht vorbestraften Mann Einsicht und Reue. Allerdings handelte es sich bei den neben erwachsenen Männern abgebildeten Mädchen und Buben teilweise um Kleinkinder von ein, zwei und drei Jahren. Neumeier beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Daneben solle der Angeklagte Therapiegespräche führen, um zu klären, ob „derartige Neigungen“ vorlägen. 

Der Angeklagte gestand, auf pornografischen Seiten einfach weitergeklickt, wissentlich aber nichts heruntergeladen zu haben; er schäme sich unendlich dafür. „Dass ich hier sitze, ist die Hölle für mich.“ Rechtsanwalt Florian Georg Eder betonte, sein Mandant habe keine Inhalte verbreitet, „er hat einfach rumgeklickt.“ Der Verteidiger erachtete ein präventives Erstgespräch ebenfalls für sinnvoll, bat aber, von einer Geldauflage abzusehen. Eder hielt 14 Monate auf Bewährung für ausreichend. 

Aktueller Ressortminister will Strafrahmen absenken

Das Schöffengericht urteilte auf 16 Monate und eine dreijährige Bewährungsfrist. Daneben hat der Freilassinger ein Therapie-Erstgespräch zu führen. Vorsitzender Martin Forster informierte darüber, dass derartige Taten erst 2021 unter einer SPD-Justizministerin zum Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr hochgestuft worden waren, denn letztlich sorge allein das Anschauen solcher Bilder für Nachfrage und damit für weiteren Missbrauch und neuem Leid.

Der aktuelle FDP-Ressortminister plane jedoch, den Strafrahmen wieder abzusenken, waren doch selbst wohlmeinende Menschen, die solche Inhalte lediglich für Ermittlungszwecke festgehalten hatten, ins Visier der Justiz geraten. Forster sprach von Glück für den Angeklagten, dass die Polizei selbst und nicht ein IT-Forensiker den Laptop durchforstet hatte, denn andernfalls sei man rasch mit einem vier- bis fünfstelligen Betrag dabei.

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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