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Am Amtsgericht: „Spazierfahrt nach Slowenien“?

Fiat, Dreck und Handy-Videos: Schleuser in Laufen mit digitalen Spuren überführt

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein 47-Jähriger wurde aufgrund seiner digitalen Spur des Menschenschmuggels überführt. Er hatte insgesamt zehn Menschen illegal nach Deutschland gebracht. Im Laufener Gerichtssaal musste sich der zweifache Vater nun verantworten.

Anger/Laufen – Die Pidinger Schleierfahnder hatten auch in diesem Fall den richtigen Riecher, obwohl der 47-jährige Ukrainer bei der Kontrolle auf Höhe Anger ganz allein in seinem Fiat gewesen war. Doch seine digitale Spur hat den Mann verraten. Er hatte dreimal Illegale nach Deutschland chauffiert, einmal zwei, einmal drei und einmal fünf Menschen aus dem arabischen Raum. Am Laufener Amtsgericht gab es für den zweifachen Vater nach altem Rechts zwei Jahre, ohne Bewährung. 

Strafrichterin Ann Kathrin Dolge sprach von „abenteuerlichen Geschichten“, denn der Angeklagte will lediglich eine „Spazierfahrt“ von Stuttgart ins slowenische Ljubljana unternommen haben. Ganz ohne Gepäck, doch mit auffallend viel Dreck im Auto und im Kofferraum.  

Warum man nun ausgerechnet ihn auf der Autobahn kontrolliert habe, wollte der Mann vom Zeugen wissen. „Eine ganz normale Stichprobe im Rahmen der Schleierfahndung“, erwiderte der 32-jährige Polizeiobermeister. Die Schleuservideos auf dem Mobiltelefon des Angeklagten waren verräterisch, zeigten unter anderem fünf Leute auf der Autorückbank und Ankünfte in der Bundesrepublik. Weitere Schlüsse hätten die Standortdaten ermöglicht, wie ein Beamter der Bundespolizei vom Flughafen München mitteilte. Bezahlt würden Fahrer in der Regel nach erfolgreicher Fahrt häufig über sogenanntes Hawala-Banking, wo Bargeldauszahlungen ohne Wissen von Behörden angewiesen werden. Der Zeuge wusste zu berichten, dass zwei der Geschleusten nach Bulgarien rücküberstellt worden sind. „Stichwort Dublin-Abkommen.“ 

Schleierfahnder erfolgreich – Staatsanwaltschaft beantragt Haft

Der ukrainische Angeklagte hatte zuletzt in Polen als Mechaniker-Helfer gearbeitet. Die Frage von Vorsitzender Ann Kathrin Dolge, ob er in seiner Heimat zum Kriegsdienst eingezogen würde, bejahte der 47-Jährige. Wie das halbe Jahr in U-Haft in Traunstein gewesen war? „Traurig“ sagte der Ukrainer. Staatsanwalt Vitus Auer sah in den drei angeklagten Taten gewerbsmäßiges Handeln, weshalb auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten eine unbedingte Freiheitsstrafe zu verhängen sei. Er beantragte zwei Jahre. 

„Er hat dafür keinen Lohn erhalten und er ist nicht vorbestraft“, betonte Rechtsanwalt Christian Pusch, daneben habe seinem Mandanten die halbjährige U-Haft sehr zugesetzt. Der Verteidiger bat um eine „milde Strafe“ im bewährungsfähigen Bereich. Nach den „abenteuerlichen Geschichten“ habe der Ukrainer die Taten auf Anraten seines Anwalts doch noch eingeräumt, wie Richterin Dolge zusammenfassend würdigte. Sie betonte aber auch das „Glück“, das der Angeklagte hatte, denn nur wenig später war es zu einer Gesetzes-Verschärfung gekommen, bei der jede Tat nun mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu ahnden sei. „Dann stünden sie wohl vor dem Landgericht mit einer ganz anderen Straferwartung.“ Dolge entschied auf zwei Jahre, Mobiltelefon und Auto des Ukrainers werden eingezogen. „Sie leben in Polen und kommen für diese Straftaten extra nach Deutschland“, so die Vorsitzende. Für eine Bewährung fehlten ihr „jegliche Anhaltspunkte“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hhö)

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