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Vereinbarung zwischen Kostenträgern wird geschlossen

Upgrade für Kreisstraße am Abtsdorfer See: Sauberes Wasser und breitere Fahrbahn

Die Kreisstraße BGL 3 auf Höhe des Abtsdorfer Sees
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Die Kreisstraße BGL 3 auf Höhe des Abtsdorfer Sees.

Die Kreisstraße BGL 3 bekommt auf Höhe des Abtsdorfer Sees ein neues Entwässerungssystem und zugleich eine neue Fahrbahn. An dem Projekt sind der Landkreis, das Staatliche Bauamt sowie die Stadt Laufen und die Gemeinde Saaldorf-Surheim beteiligt. Wer was zahlt, soll nun eine Vereinbarung regeln.

Bad Reichenhall/Saaldorf-Surheim/Laufen - Die Kreisstraße BGL 3 braucht auf Höhe des Abtsdorfer Sees ein neues Entwässerungssystem. Zum einen entspricht das bestehende nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Es gibt nämlich keine Absetzanlagen für Schadstoffe, somit ist die Wasserqualität in Gefahr. Zum anderen erfolgt derzeit die Entwässerung zum Teil über Anschlussleitungen in den Mischwasserkanal und zum Teil über den Seitenbereich. Die Stadt Laufen und die Gemeinde Saaldorf-Surheim ersetzen jedoch in eigener Baulast Schritt für Schritt dieses Mischsystem durch ein Trennsystem. Eine eigene Entwässerung für die Kreisstraße hat der Kreisausschuss am Mittwoch (19. Juli) beschlossen.

Fahrbahn wird erneuert und verbreitert

Da durch diese Vorhaben in die Fahrbahn eingegriffen werden muss, hat das Staatliche Bauamt Traunstein auch den aktuellen Fahrbahnaufbau geprüft. - Mit dem Ergebnis, dass dieser nach den geltenden Richtlinien unterdimensioniert ist. Daher soll mit dem Bau der Entwässerung auch gleich die Tragschicht verstärkt werden, bevor ohnehin die Asphaltdecke durch den Eingriff wiederhergestellt werden muss. Die Fahrbahnbreite wird auf 5,5 Meter erhöht. Bisher liegt sie in Teilbereichen zwischen 5,1 und 5,5 Metern.

Vereinbarung über Kostentrennung und Vergabe

Da es sich um ein Projekt vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Traunstein, der Stadt Laufen sowie der Gemeinde Saaldorf-Surheim handelt, gilt es verschiedene Punkte in der Abwicklung zu klären:

  • Die Stadt Laufen, die Gemeinde Saaldorf-Surheim und der Freistaat Bayern haben bereits dasselbe Planungsbüro beauftragt.
  • Das Staatliche Bauamt Traunstein führt eine einzige Ausschreibung als Gesamtmaßnahme durch.
  • Die jeweiligen Baukosten fallen bei der jeweiligen Kommune im Haushalt an.
  • Zwischen Bauamt, Landkreis, Laufen und Saaldorf-Surheim wird eine Vereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet zum einen die Kostentrennung beim Bau und der baulichen Unterhaltung. Zum anderen soll sie Regelungen für den Landkreis beinhalten, dass das Bauamt die Vergabe einleiten und vornehmen darf.

Kosten, Förderung und Zeitplan

Für die Gemeinden werden voraussichtlich Kosten von insgesamt 1,64 Millionen Euro entstehen. Auf den Landkreis fallen 2,9 Millionen Euro inklusive Verwaltungskosten. Das Bauamt erwartet jedoch eine Förderung durch die Regierung von Oberbayern. Wahrscheinlich wird allerdings nur der Landkreisanteil gefördert. Die Anträge zur Förderung müssen bis Ende September eingereicht werden. Nach einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 21. März 2022 beträgt der Ausgangsfördersatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Daher liegt der Eigenanteil für den Landkreis wohl bei rund 1,584 Millionen Euro. Baubeginn soll im Jahr 2024 sein.

mf

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