Prozess um den Tod von Hanna aus Aschau
Verena R. schweigt: Nächste Hauptbelastungszeugin im Prozess gegen Sebastian T. wertlos?
Aschau im Chiemgau/Laufen - Sie brachte Sebastian T. mit ihrer Aussage bei der Polizei in U-Haft, machte im ersten Prozess „selten konfuse“ Angaben - und muss am heutigen Freitag erneut als Zeugin ran: Kann Verena R., eine Freundin des Angeklagten, zur Aufklärung des Todes von Hanna W. aus Aschau beitragen?
Update, 15.22 Uhr - Verena R. schweigt
Manche der Prozessbeteiligten hatten bereits damit gerechnet, jetzt hat man es schwarz auf weiß: Verena R. verweigert die Aussage. Am frühen Nachmittag kam sie mit ihrem Rechtsanwalt Andreas Leicher in den Gerichtssaal. Dann machte Leicher klar: Sie will von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das steht ihr zu, wenn sie sich bei der Beantwortung der Fragen selbst strafbar machen könnte.
Das ist bei Verena R. deswegen der Fall, weil sie sich bei ihren früheren Aussagen vor Gericht und bei der Polizei immer wieder selbst widersprach. Hätte sie jetzt in Laufen noch einmal ausgesagt, hätte man der jungen Frau womöglich den Vorwurf der Falschaussage machen können. Im ersten Prozess in Traunstein stand sie noch zweimal als Zeugin zur Verfügung, beim dritten Mal berief sie sich dann - ebenfalls in Begleitung von Anwalt Leicher - auf ihr Aussageverweigerungsrecht.
Was heißt das für den Hanna-Prozess? Zwei der wichtigsten Hauptbelastungszeugen sind damit so gut wie wertlos. Der Knast-Zeuge, demgegenüber Sebastian T. die Tat in U-Haft angeblich gestand, wurde von einem Gutachter offiziell als unglaubwürdig eingestuft. Und Verena R.s Angaben waren auch deshalb so wichtig, weil durch ihre erste Aussage bei der Polizei am 17. November 2022 Sebastian T. überhaupt erst festgenommen wurde.
Dass Sebastian T. bei der Hausparty am 17. November 2022 bei der Familie R. sagte, er habe Hanna umgebracht, scheint unstrittig. Das bestätigten schon mehrere Zeugen. Nach wie vor scheint aber nicht wirklich geklärt, ob der Angeklagte gegenüber Verena R. am 3. Oktober 2022 - dem Tag, als Hannas Leiche in er Prien gefunden wurde, Täterwissen verriet. Womöglich erzählte er ihr erst am 4. Oktober 2022 von dem „toten Mädel aus Aschau“. Da war der schreckliche Fund über die Medien aber bereits bekannt.
Nach einer langen Verhandlungswoche mit fünf Prozesstagen wird jetzt erstmal für einige Zeit pausiert. Das Traunsteiner Landgericht setzt seine Verhandlung in Laufen am 12. November fort.
Update, 12 Uhr - „Warum wurde nicht weiter überprüft?“
Ein Mann der Kripo Traunstein sagt als erster Zeuge aus. Er vernahm Lea R., die Schwester der Freundin des Angeklagten Sebastian T. - und auch sie sagte ihm bei ihrer Vernehmung am 22. November 2022: Nach einem Tischtennisspiel am 3. Oktober habe Sebastian T. von einem Mord an einer Frau in Aschau erzählt. Stimmt das alles so, wäre die Sache klar und Sebastian T. hätte Täterwissen verraten. Außerdem meinte Lea R., ihr wäre es im Nachhinein vorgekommen, Sebastian T. hätte sich nach dem 3. Oktober bei ihnen daheim „versteckt“.
Der Kriminalpolizist hat aber auch die Whatsapp-Nachrichten von Verena R., der guten Freundin des Angeklagten, ausgewertet. In einer Sprachnachricht vom 5. Oktober erzählt sie davon, sie habe „gestern“ mit Sebastian T. Zeit verbracht. Das wäre dann der 4. Oktober, an dem der Angeklagte die Infos zum mutmaßlichen Mord an Hanna auch aus den Medien haben hätte können. Auf Nachfrage versicherte Verena R. der Polizei, es sei doch der 3. Oktober gewesen. In einer weiteren Sprachnachricht im November sagte sie ihrer Mutter, mit dem 3. Oktober habe sie sich bei der Polizei geirrt, es muss der 4. gewesen sein...
„Wenn es Differenzen beim Datum gab, warum wurden den Handy-Standortdaten von Verena R. dann nicht mehr Beachtung geschenkt?“, fragt Vorsitzende Richterin Heike Will. „Warum wurde nicht weiter überprüft?“, fragt Will. Eine Steilvorlage für Verteidiger Yves Georg: „Bei der tragenden Zeugin, wegen der Sebastian T. in U-Haft sitzt, muss man doch genauer nachfragen.“
Der Polizei sei es „wurscht“ gewesen, ob jemand seiner Freiheit beraubt wird oder nicht, meint Yves Georg. Und Verteidigerin Regina Rick legt nach: „Man wollte Sebastian T. festnageln. Mit aller Gewalt und gegen alle Widerstände.“ Staatsanwalt Christian Merkel hält dagegen, das Oberlandesgericht München hätte damals eine Entlassung Sebastian T.s aus der U-Haft abgelehnt. Auch Verena R. muss heute noch als Zeugin aussagen, sie wird am frühen Nachmittag erwartet.
Erstmeldung:
Verena R. wurde mehrmals von der Polizei vernommen, brachte so Sebastian T. aus Aschau in Untersuchungshaft, und wurde im ersten Prozess gegen den 23-Jährigen gleich dreimal vernommen - am heutigen Freitag (24. Oktober) muss sie wieder ran und als Zeugin erneut vor dem Traunsteiner Amtsgericht in Laufen aussagen. Laut ihrer ersten Aussage habe Sebastian T. ihr noch am 3. Oktober 2022 vom Tod Hannas erzählt. Wenn das stimmt, war es Täterwissen. Oder fand das Gespräch doch erst einen Tag später statt? Dann könnte er die Infos auch aus den Medien gehabt haben.
Zehnter Prozesstag in der Neuauflage des „Hanna-Prozesses“
Der Mord-Prozess um den Tod der Studentin Hanna W. aus Aschau im Chiemgau geht ab 9.30 Uhr in den zehnten Verhandlungstag. Die Aussage der Zeugin Verena R. hat Gewicht und wird dementsprechend mit Spannung erwartet. Aber ist von ihr so viel zu erwarten? Im ersten Prozess in Traunstein war sie sich immer wieder unsicher, wich aus, brauchte Pausen. „Das waren selten konfuse Aussagen“, erinnerte sich Dorothea Bartschmid, eine der Richterinnen des ersten Prozesses, am Dienstag im Zeugenstand.
Auch ihre Schwester Lea R., und ihre Mutter, die den Angeklagten ebenfalls recht gut kannten, sagten diese Woche bereits aus. Auch sie gab an: Auf einer Hausparty am 17. November 2022 habe Sebastian T. den Mord gestanden. Am nächsten Tag wurde er festgenommen. In den jüngsten Prozesstagen ging es außerdem noch darum, was die GPS-Daten von Hannas Handy über ihre Wegstrecke aus dem Club „Eiskeller“ bis zum Bärbach verraten. Dort fand sie in der Nacht auf 3. Oktober 2022 ihren Tod.
Die Verteidigung will Sebastian T.s Unschuld beweisen, womit Hannas Tod durch einen Unfall zustande gekommen wäre. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung: Sebastian T. tötete die Studentin, damals 23, nach ihrem Besuch im Club und warf sie in den Bach. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.
Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Der Auftakt zur Neuauflage des „Hanna-Prozesses“ war am 29. September. Die Anklage lautet nach wie vor auf Mord. Das Urteil könnte nach jetziger Planung am 19. Dezember fallen. In dieser Woche hat das Gericht einen wahren Marathon vor sich: Insgesamt waren es von Montag bis Freitag fünf Verhandlungstage. rosenheim24.de wird wieder aktuell aus Laufen berichten. (xe)