ImmoScout24-Analyse zur Mietwohnungssuche
Darf der Stubentiger im Berchtesgadener Land in die Wohnung einziehen?
Auch wenn in ganz Deutschland Wohnungen für Tierhalter zu finden sind, gibt es deutliche regionale Unterschiede. Im Vergleich von 418 deutschen Städten und Landkreisen weist der bayrische Landkreis Haßberge mit nur 14 Prozent Mietwohnungen, in denen Haustiere erlaubt sind, das geringste Angebot auf - positiver sieht das im Berchtesgadener Land aus.
Berchtesgadener Land – Eine ImmoScout24-Analyse zeigt, in welchen Städten das Angebot an Mietwohnungen, in denen Haustiere explizit oder nach Vereinbarung erlaubt sind, besonders groß ist und in welchen Regionen es Tierhalter bei der Wohnungssuche eher schwer haben. Anhand der Daten der Analyse lässt sich Deutschland grundsätzlich als haustierfreundlich beschreiben: Rund 41 Prozent der Vermieter erlauben tierische Begleiter in der Wohnung.
Mit Vereinbarung sind Tiere in der Wohnung kein Problem
Wie sieht es im Berchtesgadener Land aus? Laut dem Wohnungsangebot von ImmoScout erlauben rund 5 Prozent der Vermieter den Wohnungsbezug mit Haustier auch ohne Vereinbarung. Mit Vereinbarung sind 26 Prozent der Vermieter für den Einzug mit Haustieren. Insgesamt sind also 31 Prozent des Wohnungsangebots haustierfreundlich.
In reellen Zahlen sind es 26 Wohnungen im Landkreis, darunter auch ein Neubau in Bad Reichenhall. 29 Prozent der Vermieter wollten bei der Umfrage zum Thema Haustiere keine Angaben machen.
Das sind die fünf bayrischen Städte mit dem höchsten Anteil an haustierfreundlichen Wohnungen:
| Haustiere sind erlaubt | Haustiere nach Vereinbarung | Gesamtanzahl | |
| Ansbach | 29% | 18% | 47% |
| Memmingen | 18% | 18% | 36% |
| Fürth | 14% | 34% | 49% |
| Kempten (Allgäu) | 15% | 24% | 39% |
| Rosenheim | 19% | 18% | 37% |
Im Vergleich: In München sind nur 26 Prozent der Wohnungen für den Einzug mit Tieren geeignet. Damit belegt die Landeshauptstadt auch den letzten Platz im Ranking.
Welche Tiere sind erlaubt?
77 Prozent der Vermietenden gaben in der Umfrage an, dass in ihrer Wohnung ausschließlich Kleintiere erlaubt sind, während Hunde und Katzen bei 37 Prozent der Vermietenden willkommen sind. Exotische Tiere wie Echsen, Schlangen und Vogelspinnen werden von 9 Prozent der Vermietenden akzeptiert, während Papageien, Frettchen und Ratten in 7 Prozent der Wohnungen gehalten werden dürfen.
Was ist bei der Wohnungssuche mit Tieren zu beachten?
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Erlaubnis von Haustieren gibt es nicht. Deshalb ist es größtenteils dem Vermieter überlassen, ob Tiere in der Wohnung erlaubt sind oder nicht. Er kann in diesem Fall seine vorherige Zustimmung für den Einzug mit beispielsweise Hund oder Katze verlangen. Anders sieht es mit Kleintieren wie Meerschweinchen oder Hamster aus: Die Haltung ist in der Regel auch ohne Vereinbarung möglich.
„Wenn es eine Klausel im Mietvertrag gibt, die Tiere in der Wohnung ausschließt, dann sollte diese überprüft werden. In diesem Fall ist sie vermutlich ungültig“, schildert Monika Schmid-Balzert. Sie arbeitet beim Mietschutzverband Deutschland in der Landesstelle Bayern und ist mit den Rechten und Pflichten von Mietern vertraut.
Ein grundsätzliches Verbot von Haustieren in der Wohnung kann der Mieter nicht aussprechen. Wenn er den Einzug mit Tieren nicht erlaubt, muss dieser entsprechend begründet werden.
Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass durch sein Haustier keine Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie Schäden an der Wohnung entstehen. Werden mit dem Mieter Verhaltensregeln vereinbart und gegen diese verstoßen, kann die Vereinbarung auch wieder rückgängig gemacht werden. „Vermieter haben oft Angst, dass durch Tiere in der Wohnung Schäden entstehen. Ich empfehle hier eine Haftpflicht“, schließt Schmid-Balzert. (jj)
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