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Um Risiko für Brände zu verringern

Verbot von Feuerwerkskörpern oder pyrotechnischen Gegenständen am Roßfeld zum Jahreswechsel

Auch für den Jahreswechsel 2024/2025 gibt es am Roßfeld ein Verbot zur Verwendung von Feuerwerkskörpern oder pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr.

Pressemeldung LRA Berchtesgadener Land im Wortlaut:

Landkreis BGL/Roßfeld - Um das Risiko eines Flächen- oder Waldbrands im Landkreis zu verringern, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land entschieden, auch in diesem Jahr die Verwendung von Feuerwerkskörpern oder pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr am Roßfeld zu untersagen. Das Verbot betrifft den oberen Bereich der Roßfeldstraße mit samt dem Skigebiet Roßfeld und den südostseitigen Hängen.

Zu den Jahreswechseln 2006/2007 und 2013/2014 kam es in diesem Bereich bereits zu großen Flächenbränden, die jeweils durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Die langen Zufahrtswege der Feuerwehren, fehlende Löschwasserversorgung sowie die zum Teil vorherrschende Steilheit des Geländes machen in diesem Gebiet die Brandbekämpfung extrem schwierig und aufwendig.

Aufgrund der derzeitigen Wetterprognosen bis einschließlich Silvester ist um den Jahreswechsel nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen, die Temperaturen befinden sich voraussichtlich im Plusbereich. Daher ist auch mit einem Rückgang der vorhandenen Schneedecke zu rechnen, wodurch die Flächen- und Waldbrandgefahr wieder steigt.

Aussicht vom Roßfeld auf andere Feuerwerke

Wie in den zurückliegenden Jahren ist auch in der Silvesternacht 2024/2025 damit zu rechnen, dass sehr viele Personen die Aussicht am Roßfeld nutzen, um von dort aus das Silvesterfeuerwerk über Salzburg und Hallein bzw. über dem Salzachtal zu bewundern und auch selbst Feuerwerke abzubrennen. Um erneute Brände, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden können, zu verhindern, untersagt daher das Landratsamt für das Gebiet am Roßfeld, in dem nicht bereits das allgemeine Verbot des Bayerischen Waldgesetzes gilt, am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände abzuschießen und abzubrennen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am Montag (23. Dezember 2024) auf der Website des Landratsamts unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ veröffentlicht. Außerhalb der genannten Zeit gilt das allgemeine Verbot von Feuerwerken nach § 23 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Nur durch Befolgung der Anordnung, kann sichergestellt werden, dass sich ein Brand am Roßfeld wie zum Jahreswechsel 2013/2014 und ein damit verbundener gefährlicher Feuerwehreinsatz nicht wiederholt.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land appelliert darüber hinaus an alle Bürgerinnen und Bürger, die nötige Vorsicht im Umgang mit Böllern und Raketen walten zu lassen und dort auf Feuerwerke zu verzichten, wo besondere Brandgefahren bestehen oder auch Löscheinsätze nicht oder nur erschwert möglich sind. (Pressemeldung Landratsamt Berchtesgadener Land)

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

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