Gemeinderat lehnt Bürgerantrag ab
Hotel-Gegner drohen mit Klage: Neubau der Villa Sonnenhof beschäftigt Bayerisch Gmain
Der Hotelneubau der Villa Sonnenhof in Bayerisch Gmain sorgt weiter für Diskussionen. Die betroffenen Nachbarn des Projekts, das mitten in einem Wohngebiet umgesetzt werden soll, versuchen sich dagegen zu wehren und stellen einen Bürgerantrag. Doch nach der „ortsplanerischen Begründung“ vonseiten der Gemeindeverwaltung rund um Bürgermeister Armin Wierer reißt die Kritik an dem Vorhaben nicht ab. Auch einzelne Gemeinderäte sprechen sich gegen den Neubau aus. Jetzt drohen die Gegner mit einer Klage.
Bayerisch Gmain - „Diese Aufregung hätte man sich sparen können, wenn man sich die Geschichte genauer angeschaut hätte“, machte Andreas Burkhardt in der Gemeinderatssitzung am 8. April klar. Ein Wohngebiet und dann dieser Hotelneubau, das passt für ihn nicht zusammen. „Wir könnten leicht darüber entscheiden, aber jetzt wird die Sache wohl vor Gericht landen“, glaubt er. Und tatsächlich: Nach der mehrheitlichen Entscheidung des Gremiums, den Bürgerantrag „Hotelbau im Wohngebiet: Ortsplanerische Begründung“ abzulehnen und in der Sache nicht weiterzuverfolgen, drohen die Projektgegner mit einer Klage, wie sie auf Nachfrage bestätigen. Ihre große Sorge: dass mit der Zustimmung zum Hotelneubau im Wohngebiet ein Präzedenzfall geschaffen wird.
Doch der Reihe nach: Im März 2023 traf der Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung mehrheitlich die Entscheidung für die Erstellung eines Bebauungsplanverfahrens zum Bau des Hotels auf dem Grundstück Sonnenstraße 11 und Langenfeldstraße 3. Die Antragssteller Ulrich Gritzuhn und Haral Labbow werfen dem Gremium und der Verwaltung vor, extra einen „Kunstgriff“ angewendet zu haben, weil das Projekt dem aktuell gültigen Bebauungsplan widerspricht und damit Beschränkungen einhergehen. Deshalb sei der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt worden.
Zweifel am möglichen Mehrwert für die Gemeinde
„Dieser ,Kunstgriff‘ ändert nichts daran, dass der Ausbau des bestehenden Pensionsbetriebes zu einem größeren Hotelbetrieb die baurechtlichen Vorgaben zum Schutz von Wohngebieten in erheblicher Weise verletzen würde - Vorgaben, die durch bestehende Beherbergungsbetriebe bereits strapaziert wurden“, heißt es in dem Bürgerantrag. Zudem seien ein ortsplanerischer Nutzen, ein wirtschaftlicher Mehrwert und touristischer Bedarf sowohl von der Verwaltung als auch dem Gemeinderat nicht vorhanden und nicht nachgewiesen worden.
Im Gegenteil, es werde sich ausschließlich mit dem Individualinteresse des Pensionsbetreibers auseinandergesetzt. „Einen Hinweis auf einen möglichen Mehrwert für die Gemeinde, also für die Allgemeinheit, der die entstehenden Nachteile der Bürger und Anwohner aufwiegen könnte, suchte man vergebens.“ Trotz wiederholter Aufforderungen von Bürgern hätten befürwortende Gemeinderäte bis heute keine faktisch korrekte oder haltbare Begründung für ihre Unterstützung abgegeben. „Fehlt der belegbare Nutzen für die Allgemeinheit, so erbitten wir erneut, angesichts der Tragweite, um die Einstellung des Projektes und die Einhaltung des gültigen Bebauungsplanes“, so Gritzuhn und Labbow. Bereits im Sommer 2023 gab es einen ähnlichen Bürgerantrag, der mit zehn zu fünf Stimmen abgelehnt wurde.
„Profitieren nicht nur die Gäste, sondern auch die gesamte Gemeinde und ihre Bürger“
Neben Gemeinderat Burkhardt (Grüne) sprach sich nur Markus Binder (FWG) für den aktuellen Bürgerantrag aus. „Ich war schon 2023 gegen den Neubau. Es gibt einen Bebauungsplan und wir sprechen hier vom schönsten Viertel unserer Gemeinde. Wir sollten aufpassen, was wir hier hinbauen“, machte er deutlich.
Bürgermeister Armin Wierer stellte die Position der Verwaltung und deren Begründung vor, den Bürgerantrag in der Sache nicht weiter zu verfolgen sowie das Bauleitplanungsverfahren fortzuführen. Den Vorwurf der baurechtswidrigen Planung wies er zurück und erklärte, „dass strikt die Vorgaben des Baugesetzbuches eingehalten werden“. In Bezug auf den hinterfragten Nutzen des Hotelneubaus sagte der Rathauschef: „Mit der geplanten Erweiterung wird nicht nur die Zukunft des Sonnenhofs gesichert, sondern auch Bayerisch Gmain als Standort für hochwertigen, authentischen und nachhaltigen Tourismus gestärkt. Davon profitieren nicht nur die Gäste, sondern auch die gesamte Gemeinde und ihre Bürger.“
Stellungnahmen stehen noch aus
Wierer verwies unter anderem auch darauf, dass im nächsten Verfahrensschritt die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gewürdigt werden. Diese würden in die weitere Planung und Entscheidungsfindung einbezogen, „um sicherzustellen, dass alle relevanten Interessen berücksichtigt werden“. Die große Mehrheit des Gremiums stimmte zu, den Bürgerantrag sowie dessen Würdigung zur Kenntnis zu nehmen und in der Sache nicht weiterzuverfolgen.
Auf die Frage von Gemeinderat Binder, ob beim Hotelneubau der eigentliche Bebauungsplan obsolet werde, antwortete Bauamtsleiter Hans Gruber: „Dazu gibt es keine stichhaltigen Entscheidungen. Ein so großes Gebiet darf mehr Veränderung haben und wir haben immer noch einige unbebaute Grundstücke. Ob der Plan damit obsolet wird, kann nur das Verwaltungsgericht entscheiden.“ (ms)