Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Einbrecher und Exhibitionist in Bad Reichenhall

Angeklagter rügt seinen Anwalt für beantragte Bewährung: „Im Gefängnis geht es mir besser“

Auf einer Betonwand steht „Amtsgericht Laufen“. In einem Freibad sind viele Besucher in den Schwimmbecken oder am Beckenrand zu sehen.
+
Auch die exhibitionistischer Handlungen des Bulgaren vor drei Frauen im „Bachei“-Freibad landeten vor Gericht.

Ein 31-jähriger Bulgare lebt auf der Straße. Oder, wie im vergangenen Juni, auf einer Bank am Waldrand bei Marzoll. Hier geriet das örtliche Tennisheim in sein Visier und ein davor geparktes Verpflegungs-Fahrzeug. Damit nicht genug, hatte der Mann am Tag darauf im Freibad „Bachei“ vor drei weiblichen Badegästen an seinem entblößten Glied manipuliert. Jetzt landete der Fall vor dem Amtsgericht Laufen.

Marzoll/Laufen - Letzteres bestritt der Angeklagte im Laufener Gerichtssaal, bei dem kürzlich erst ein eskalierter Familienstreit vor dem McDonalds in Freilassing verhandelt wurde, zunächst. Den Einbruch und den Diebstahl räumte er ein. Irgendwann in der Nacht hatte er die Scheibe des Sportlerheims eingeschlagen und ein Tablet sowie zwei Flaschen Whiskey und eine Taschenlampe entwendet. Dort hatte er auch den Schlüssel zum Verpflegungswagen entdeckt und aus dem Lebensmittel mitgehen lassen. Das Diebesgut steckte er mitsamt einer Stofftasche in eine 120-Liter-Mülltonne und fuhr damit zurück zum Waldrand, wo ein Spaziergänger darauf aufmerksam wurde.

Von Polizisten in Zivil konfisziert, war der Bulgare selbst auf die Beamten mit dem Vorwurf losgegangen, sie würden seine Sachen stehlen. Nachdem sich die Beamten als solche zu erkennen gegeben hatten, räumte er den Einbruch und den Diebstahl ein. Der Wert des Diebesguts betrug 1200 Euro, der Sachschaden etwa 1500 Euro.

Wollte im Freibad Kleidung waschen und selbst duschen

Ins Freibad war der 31-Jährige ohne Badehose gekommen. Stattdessen hatte er diverse Kleidung dabei, um sie dort zu waschen und selbst zu duschen. Ins Schwimmbecken wollte ihn der Bademeister in Unterhose nicht lassen, doch mit 26 Grad sei ihm das „eh zu kalt gewesen“, erklärte der Bulgare. Die Anklage wegen exhibitionistischer Handlungen vor drei Frauen räumte er nach einigem Hin und Her schließlich ein.

Der Sachverständige Dr. Rupert Müller vermutete anhand seines Gutachtens eine paranoide halluzinatorische Schizophrenie, hatte der Rumäne doch schon in seiner Heimat Gewaltphantasien geäußert. „Eine Behandlung ist dringend notwendig“, so der Gutachter. Mit den Medikamenten in der Haft gehe es ihm besser, bestätigte der Angeklagte, der es seit 2020 zu acht Vorstrafen in Deutschland gebracht hat.

Dem Bulgaren droht die Abschiebung

Nach zahlreichen Geldstrafen wollte Staatsanwalt Mathias Schramm ihn diesmal für zwölf Monate hinter Gitter schicken. „Überzogen“, kommentierte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer. Nach gut vier Monaten U-Haft seien zehn Monate auf Bewährung ausreichend. „Wenn er das nicht schafft, landet er sowieso im Gefängnis.“ Dazu scheinen noch zwei Fahrraddiebstähle offen, über die allerdings nichts Näheres bekannt wurde. Verwundert zeigte sich der Pflichtverteidiger, als ihn sein Mandant ob der beantragten Bewährung rügte. Die Begründung: „Im Gefängnis geht es mir besser.“

Richter Martin Forster entschied dennoch auf zehn Monate Haft. Der Vorsitzende weiß, dass die Ausländerbehörde bereits an einer Abschiebung des Bulgaren arbeite. Nach Verbüßen der Halbstrafe, die ohnedies fast abgesessen ist, gehe es mit einem zehnjährigen Einreiseverbot voraussichtlich zurück in die Heimat. (hhö)

Kommentare