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Strafrichterin: „Es geht heut‘ um Suppen“

Suppen-Betrug in Laufen vor Gericht: Köchin bestellt, aber zahlt nicht

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Eine 56-jährige Ainringerin steht vor Gericht wegen des Verdachts, Suppen im Wert von 55 Euro bestellt, aber nicht bezahlt zu haben. Trotz ihrer einschlägigen Vorstrafen beteuert die Angeklagte ihre Unschuld. Das Amtsgericht in Laufen bleibt allerdings hart.

Ainring/Laufen – Als „Köchin mit Leib und Seele“ würde sie nie Suppen im Internet bestellen, beteuerte die 56-jährige Ainringerin im Laufener Gerichtssaal. Denn genau das warf ihr die Staatsanwaltschaft vor. Sie soll 17 Packungen im Wert von 55 Euro bestellt, aber nicht bezahlt haben. Richterin Ann Kathrin Dolge glaubte den Beteuerungen der vielfach und einschlägig vorbestraften Frau nicht, beließ es aber bei einer Geldstrafe wegen Betrugs. 

„Es geht heut‘ um Suppen“, stellte die Vorsitzende gleich zu Beginn fest. Die Angeklagte räumte ein, eine Rechnung bekommen zu haben, aber kein Paket. Mit einem Anruf in der „Buchhaltung“ der Versandfirma will sie alles aufgeklärt haben. „Die sagten zu mir, dass ich gar nicht als Kunde registriert bin.“ Was sie dann mit der Rechnung tun solle? „Wegschmeißen“ soll man ihr gesagt haben. „Ich dachte, damit ist alles erledigt“, so die Ainringerin, „bis dann plötzlich diese Anklage gekommen ist.“ 

Diese Online-Versandfirma ist lediglich ein Zwei-Mann-Betrieb, die der ermittelnden Polizeioberkommissarin sowohl E-Mail, als auch Rechnung und Mahnungen an die Adresse der Angeklagten nachweisen konnten. Vor- und Nachnahme der Ainrigerin waren in dem Bestell-Mail etwas abgeändert geschrieben worden, was sie als Werk „irgendeines Spaßvogels“ abtat. Das Paket selbst war mit dem Vermerk „orig.“ versehen worden, was laut Zusteller „persönlich an den Empfänger übergeben“ bedeutet.  

Hat die Köchin bestellt und nicht bezahlt? – Ainringerin bestreitet die Tat

„Ganz ähnlich war es im Vorjahr mit dem Weinhandel“, schilderte die Beamtin der PI Freilassing, worauf die Angeklagte intervenierte: „Das mit dem Wein habe ich gleich geklärt.“ Die Frau hat acht Einträge im Bundeszentralregister, darunter fünfmal wegen Betrugs. Nach Geldstrafen hatte es eine siebenmonatige Freiheitsstrafe gegeben, die Bewährung war widerrufen worden. Zuletzt hatte sie drei Monate absitzen müssen, nachdem sie Hausschuhe bestellt, aber nicht bezahlt hatte. Ihr Ehemann, ebenfalls kein Unbekannter am Laufener Amtsgericht, sitzt derzeit im Knast. 

„Die Beweise sind schlüssig“, bilanziert Rechtsreferendarin Tina Java Nmardi. Bei ihren einschlägigen Vorstrafen habe die Frau „ähnliche Tatmuster an den Tag gelegt“. Die Vertreterin der Anklage beantragte zwei Monate ohne Bewährung, „auch zur Verteidigung der Rechtsordnung“. 

„Ich habe früher viel Scheiß gebaut“, gestand die arbeitslose Angeklagte, „aber das hier hab ich nicht getan. Ich schwör’s.“ Richterin Dolge mochte aus den Informationen des Versandhändlers und in der Schilderung der Zeugin „ein stimmiges Bild“ erkennen. Dass die Angeklagte über kein eigenes Konto verfügt, unterstreiche den „Täuschungsvorsatz“. „Es war immer der gleiche modus operandi“, blickte Dolge auf die einschlägigen Vorstrafen. Weil die Tat aber fast zwei Jahre zurückliege und die letzte Verurteilung etwa fünf Jahre, wollte es die Vorsitzende bei einer Geldstrafe belassen. Dolge urteilte auf 60 Tagessätze zu je 15 Euro, in Summe also 900 Euro. (hhö)

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